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   OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - VII-Verg 13/14   

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OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - VII-Verg 13/14 (https://dejure.org/2014,21119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.2014 - VII-Verg 13/14 (https://dejure.org/2014,21119)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 2014 - VII-Verg 13/14 (https://dejure.org/2014,21119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragsvergabe nach "Open-House-Modell": Öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsvergabe nach "Open-House-Modell": Öffentlicher Auftrag? (VPR 2014, 306)

Sonstiges

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    "Open-House-Verfahren auf dem Prüfstand - Arznei- und Hilfsmittelbeschaffung zwingend nach EU-Vergaberecht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 800
  • NZBau 2014, 654
  • NZS 2014, 822
  • BauR 2015, 315
  • VergabeR 2015, 34
  • ZfBR 2014, 799
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 57/11

    Rabattverträge für Arzneimittel sind möglich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Der erkennende Senat habe im Beschluss vom 11.01.2012 (VII-Verg 57/11) Zulassungsverfahren nicht von vornherein für ausgeschlossen gehalten.

    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass es sich bei im Wege öffentlicher Ausschreibung vergebenen Arzneimittelrabattverträgen um öffentliche Lieferaufträge in der Form von Rahmenvereinbarungen im Sinne der §§ 99 Abs. 1 GWB, 130a Abs. 8, 69 Abs. 5 SGB V handelt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 57/11 - juris Rn. 50; LSG NRW, Beschl. v. 14.04.2010, L 21 KR 69/09 SFB - juris Rn. 34 f.; Heise, in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 4 EG, Rn. 13; Jansen, in: Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, Einl.B, Rn. 1833; Byok, Csaki NZS 2008, 402, 404; Jäger, ZWeR 2005, 31, 58 f.).

    Ist ein Vertragsschluss jederzeit rechtlich und tatsächlich möglich, entfällt ein Wettbewerbsvorteil für ein Unternehmen, und es findet kein Wettbewerb statt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 57/11 - juris Rn. 57; Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 67/11 - juris Rn. 61).

    Es stellt bereits einen Diskriminierung ermöglichenden Wettbewerbsvorteil von Wirtschaftsteilnehmern dar, wenn die Durchführung eines Zulassungsverfahrens nicht hinreichend publiziert wird, keine eindeutigen und klaren Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt festgelegt werden, nur einer von ihnen auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann und Dritte nur die Wahl zwischen einem Vertragsbeitritt zu den von einem anderen zu dessen Bedingungen bereits ausgehandelten Vertrag oder dem Verzicht auf eine Teilnahme bleibt und Vertragsschlüsse nicht dem in § 23 VOL/A-EG zum Ausdruck gebrachten Rechtsgedanken entsprechend im Nachhinein europaweit bekannt gemacht werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 67/11 - juris Rn. 60; Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 57/11 - juris Rn. 57).

    Dies fordert auch Art. 32 Richtlinie 2004/18/EG nicht, in dessen Abs. 2 UA 1 Rahmenvereinbarungen, die zu öffentlichen Aufträgen führen sollen, vielmehr allgemein dem Vergaberecht unterstellt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 57/11 - juris Rn. 54; Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 67/11 - juris Rn. 57).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09

    Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass es sich bei im Wege öffentlicher Ausschreibung vergebenen Arzneimittelrabattverträgen um öffentliche Lieferaufträge in der Form von Rahmenvereinbarungen im Sinne der §§ 99 Abs. 1 GWB, 130a Abs. 8, 69 Abs. 5 SGB V handelt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.01.2012, VII-Verg 57/11 - juris Rn. 50; LSG NRW, Beschl. v. 14.04.2010, L 21 KR 69/09 SFB - juris Rn. 34 f.; Heise, in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 4 EG, Rn. 13; Jansen, in: Byok/Jäger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, Einl.B, Rn. 1833; Byok, Csaki NZS 2008, 402, 404; Jäger, ZWeR 2005, 31, 58 f.).

    Für die Annahme eines öffentlichen Auftrags reiche es vielmehr grundsätzlich aus, wenn sich für den Leistungserbringer faktisch ein Wettbewerbsvorteil ergebe (LSG NRW, Beschl. v. 14.04.2010, L 21 KR 69/09 SFB - juris Rn. 38; Beschl. v. 10.09.2009, L 21 KR 53/09 SFB - juris Rn. 48, 53; vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.01.2009, L 11 WB 5971/08 - juris Rn. 167; Byok, Auftragsvergabe im Gesundheitssektor, GesR 2007, 553, 556).

    Auch vor Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU konnte weder dem primären noch dem sekundären Unionsrecht ein Regelungskonzept entnommen werden, nach dem Beschaffungen ausschließlich in der Form öffentlicher Aufträge zu erfolgen hatten (LSG NRW, Beschl. v. 14.04.2010, L 21 KR 69/09 - juris Rn. 41; Gabriel, VergabeR 2010, 1033 f.).

    Dies bedarf allerdings insoweit einer Einschränkung, als nur solche faktischen Wettbewerbsvorteile von Relevanz sind, die der Auftragsvergabe zuzurechnen sind, ihr also insoweit eine Steuerungs- und Lenkungsfunktion im Wettbewerb zukommt (vgl. auch LSG NRW, Beschl. v. 14.04.2010, L 21 KR 69/09 SFB - juris Rn. 39).

  • VK Bund, 20.02.2014 - VK 1-04/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss einer Rabattvereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Die 1. Vergabekammer des Bundes hat dem Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 20.02.2014 (VK 1-4/14) stattgegeben, soweit die Antragstellerin eine Auftragsvergabe im Wege einer Ausschreibung nach GWB gefordert hat.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 20.02.2014, VK 1-4/14, - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hinsichtlich des den Nachprüfungsantrag zurückweisenden Teils dahin abzuändern, dass entsprechend des unter Ziffer 1 des Nachprüfungsantrags vom 17.01.2014 gestellten Antrags festgestellt wird, dass der zwischen der Beigeladenen und der Antragsgegnerin abgeschlossene Arzneimittelrabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die mesalazinhaltigen Arzneimittel Mesalazin ... 500 mg Tabletten und Mesalazin ... 500 mg Suppositorien auf der Grundlage des am 28.08.2013 ausgeschriebenen Zulassungsverfahrens unwirksam ist.

    Die Antragsgegnerin beantragt, die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen, sowie mit eigener Beschwerde, Ziffer 1 des Tenors des Beschlusses der Vergabekammer vom 20.02.2014, VK 1-4/14, insoweit aufzuheben, als angeordnet wird, dass die Antragsgegnerin im Verfahren zum Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Mesalazin - ATC Ao7ECo2, bekannt gemacht im EU-Amtsblatt Nr. 2013/S 166-288321 vom 28.08.2013 keinen weiteren Rabattvertrag abschließen dürfe und bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen habe.

    Der öffentliche Auftraggeber habe keine Wahl, wie er bei der Beschaffung von Waren vorgehe, er sei vielmehr ausnahmslos zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens verpflichtet (1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. 20.02.2014, VK 1 - 4/14, BA 15f. (angefochtener Beschluss); 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 10.06.2011, VK 3 - 59/11, BA 17 f.).

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Bereits in seinem Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08, Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes, VergabeR 2010, 931, juris Rn. 50, 54, 55, 59, 70 f.) hat der EuGH ausgeführt, dass ein öffentlicher Auftrag auch dann vorliege, wenn ein öffentlicher Auftraggeber lediglich eine tarifvertraglich vorgegebene Auswahlentscheidung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung umsetze, weil Art. 1 Abs. 9 der Richtlinie 2004/18/EG nicht zwischen öffentlichen Aufträgen unterscheide, die ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen, und solchen Aufträgen, die nicht im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stünden.

    Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erkläre sich aus dem Zweck der Richtlinie 2004/18/EG, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (EuGH, Urt. v. 15.07.2007, C-271/08, juris Rn. 55, 71, 73).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    In seinem Urteil vom 10.09.2009 (C-206/08 - Eurawasser, VergabeR 2010, 48) hat der EuGH zum Verhältnis zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession ausgeführt, EU-Recht schreibe nicht vor, dass Aufträge zwingend in der Form dem Vergaberecht unterliegender öffentlicher Aufträge zu vergeben seien, wenn eine rechtmäßige Alternative (dort: Dienstleistungskonzession) bestehe (EuGH, Urt. v. 10.09.2009, C-206/08 - juris Rn. 41 ff., 67, 74 f., 80).

    In Art. 1 Abs. 2 lit.a ), lit. d) Abs. 4, Art. 17 Richtlinie 2004/18/EG wurden Dienstleistungskonzessionen vielmehr von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen unterschieden und dem Anwendungsbereich der Richtlinie entzogen (vgl. dazu EuGH, C-206/08 - Eurawasser, a.a.O.).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Hierbei sind Transparenzerfordernisse zu beachten, die aus dem Diskriminierungsverbot folgen (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 65/12 juris Rn. 43 f.; Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 34 f.).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Hierbei sind Transparenzerfordernisse zu beachten, die aus dem Diskriminierungsverbot folgen (BGH, Urt. v. 17.12.2013, KZR 65/12 juris Rn. 43 f.; Urt. v. 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 34 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Anstelle dessen ist die Prüfung der Zumutbarkeit von Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen getreten, die anhand einer Interessenabwägung zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011, VII-Verg 54/11; Beschl. v. 07.11.2011, VII-Verg 90/11; OLG München, Beschl. v. 06.08.2012, Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012, 1 Verg 6/12; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 28.11.2013, Verg 6/13 sowie OLG Jena, Beschl. 22.08.2011, 9 Verg 2/11).
  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Anstelle dessen ist die Prüfung der Zumutbarkeit von Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen getreten, die anhand einer Interessenabwägung zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011, VII-Verg 54/11; Beschl. v. 07.11.2011, VII-Verg 90/11; OLG München, Beschl. v. 06.08.2012, Verg 14/12; OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2012, 1 Verg 6/12; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 28.11.2013, Verg 6/13 sowie OLG Jena, Beschl. 22.08.2011, 9 Verg 2/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14
    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (§§ 3, 2,71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Aufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07; LSG NRW, Beschl. v. 03.09.2009, L 21 KR 51/09 SFB - juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • OLG Koblenz, 29.11.2012 - 1 Verg 6/12

    PPK - Öffentlicher Altpapierentsorgungsauftrag: Übernahme einer

  • OLG Dresden, 28.11.2013 - Verg 6/13

    Unzumutbare Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen können zur Aufhebung führen!

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

  • VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-59/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Denn erstens ist die Auswahlentscheidung des öffentlichen Auftraggebers zugunsten eines bestimmten Vertragspartners oder ggf. auch mehrerer Vertragspartner dem Abschluss von Verträgen im Wege eines Vergabeverfahrens immanent (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    bb) Die Antragstellerin hat keinen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin ihr analog § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder entsprechend den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen (vgl. EuGH, Urt. vom 2. Juni 2016 - C-410/14, Dr. Falk Pharma, und den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. August 2014 - VII-Verg 13/14) im Wege des sog. Open-house-Modells einen Zugang zu einer Belieferung und Beratung von Versicherten bei Hilfsmitteln eröffnet.
  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es stellt bereits einen Diskriminierung ermöglichenden Wettbewerbsvorteil von Wirtschaftsteilnehmern dar, wenn die Durchführung eines Zulassungsverfahrens nicht hinreichend publiziert wird, keine eindeutigen und klaren Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt festgelegt werden, nur einer von ihnen auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann und Dritte nur die Wahl zwischen einem Vertragsbeitritt zu den von einem anderen zu dessen Bedingungen bereits ausgehandelten Vertrag oder dem Verzicht auf eine Teilnahme bleibt." (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, Seite 15).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf begründete im Vorlagebeschluss eine Verpflichtung zur EU-weiten Bekanntmachung eines solchen Zulassungsverfahrens mit dem Transparenzgebot (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, Seite 15).

    Damit hat die Ag entgegen der Vorgaben des EuGH und des OLG Düsseldorfs darauf verzichtet, die essentialia negotii einer Zulassung im Vorhinein festzulegen (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Rn. 45; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, Seite 15).

    Ein drohender Schaden ist nicht dadurch widerlegt, dass die ASt einen Beitrittsantrag zum Referenzvertrag im verfahrensgegenständlichen, vergaberechtswidrigen Beschaffungsverfahren gestellt und zwischenzeitlich einen Interimsvertrag zur vorläufigen Aufrechterhaltung der Belieferung abgeschlossen hat, weil dies ihr nicht dieselben Möglichkeiten eröffnet, wie im Rahmen eines Vergabeverfahrens oder eines diskriminierungsfrei ausgestalteten Open-House-Zulassungsverfahrens, das allen Bietern dieselben Beteiligungsmöglichkeiten eröffnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September 2015, 29. Januar 2016, 28. April 2016 sowie 26. Juli 2016 wurde die Entscheidungsfrist bis zum 31. Januar 2016, 30. April 2016, 31. Juli 2016 und schließlich bis zum 15. August 2016 verlängert.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18

    Kontrastmittel

    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Vorlagebeschluss beispielhaft weitergehende Transparenzanforderungen, etwa eine europaweite Publikation des Zulassungsverfahrens, die Festlegung eindeutiger Regeln über den Vertragsschluss bzw. -beitritt sowie eine vorherige Festlegung von Vertragsbedingungen, die eine Einflussnahme der Vertragspartner auf den Inhalt des Vertrages ausschließt, vorgeschlagen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, S. 3).

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-42/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 861/17

    Anspruch eines Apothekers auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe eines nach §

    vgl. im Hinblick auf einen Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2014 - VII-Verg 13/14 -, juris Rn. 33, vom 11. Januar 2012 - VII-Verg 57/11 -, juris Rn. 57.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen (Senatsbeschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 57/11, zitiert nach juris, Tz. 57; Senatsbeschluss vom 11.01.2012 - VII-Verg 67/11, zitiert nach juris, Tz. 60; Senatsbeschluss vom 13.08.2014 - VII-Verg 13/14, zitiert nach juris, Tz. 55) angenommen, dass ein vergaberechtsfreies Zulassungssystem voraussetzt, dass klare Regeln über den Vertragsschluss und -beitritt bestehen.

    Für sog. Open-House-Systeme hat der Senat allerdings bereits wiederholt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18 - und vom 24.01.2019 - VII-Verg 13/14) entschieden, dass es für die Frage, ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt bzw. ob ein solcher zu verneinen ist, in der Regel nicht darauf ankommt, ob das Zulassungsverfahren zu dem Vertragssystem mit den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung und der Transparenz vereinbar ist.

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-60/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September 2015, 29. Januar 2016, 28. April 2016 sowie 26. Juli 2016 wurde die Entscheidungsfrist bis zum 31. Januar 2016, 30. April 2016, 31. Juli 2016 und schließlich bis zum 15. August 2016 verlängert.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-52/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September 2015, 29. Januar 2016, 28. April 2016 sowie 26. Juli 2016 wurde die Entscheidungsfrist bis zum 31. Januar 2016, 30. April 2016, 31. Juli 2016 und schließlich bis zum 15. August 2016 verlängert.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-48/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-46/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-54/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-58/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-50/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-56/15

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15

    Rabattvertrag - Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2020 - Verg 26/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Erbringung von

  • LSG Bayern, 10.07.2017 - L 4 KR 89/17

    Abgabe von Blutzuckerstreifen an die Versicherten

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 2-113/14

    Nachprüfungsverfahren: Open-House-Modell

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20

    Krankenversicherung - Rabattvertrag nach § 130a Abs 8 SGB 5 (hier: für ein

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 23.11.2015 - VK 2-103/15

    Nachprüfungsverfahren: De-facto-Vergabe von Verträgen nach § 132d SGB V

  • VK Bund, 06.02.2017 - VK 2-06/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

  • VK Berlin, 05.01.2017 - VK-B1-34/16

    Ungewöhnliche Wagnisse dürfen dem Bieter aufgebürdet werden!

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15

    Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15

    Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • VK Hessen, 22.10.2021 - 69d-VK-17/20
  • VK Bund, 14.02.2017 - VK 2-04/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

  • VK Bund, 02.11.2016 - VK 1-114/16

    Rabattvereinbarungen

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