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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - VII-Verg 55/09   

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OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,849)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 2 VgV 2001
    Keine Ausschreibungspflicht für Rechtsberatung

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Düsseldorf zur Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe eines Mandats über baubegleitende Rechtsberatung: Nach VOF! (IBR 2010, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 390
  • AnwBl 2010, 716
  • AnwBl Online 2010, 201
  • BauR 2011, 309
  • VergabeR 2010, 122
  • VergabeR 2011, 122
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Gegenstand der Auftragsvergabe sind freiberufliche Leistungen, und zwar solche rechtsberatender Art (ebenso: OLG München, Beschl. v. 28.4.2006 - Verg 6/06, VergabeR 2006, 914, 920).

    Die Leistung ist demnach zwar bestimmbar, aber nicht von vorneherein beschreibbar (ebenso OLG München, Beschl. v. 28.4.2006 - Verg 6/06, VergabeR 2006, 914, 920 f., Juristische Beratung).

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Umgekehrt hat auch für freiberufliche Tätigkeiten die VOL/A zu gelten, sofern die Lösung der Aufgabe eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist (vgl. Saarländisches OLG, Beschl. v. 20.9.2006 - 1 Verg 3/06, VergabeR 2007, 110, 113; auch: Bischoff in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, § 1 VOL/A Rn. 13).

    Auch zur Entscheidung des Saarländischen OLG vom 20.9.2006 (1 Verg 3/06, VergabeR 2007, 110) besteht kein Gegensatz.

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Die Durchführung des Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung hat der Antragstellerin ferner die Möglichkeit genommen, sich erfolgreich um die Auftragsvergabe zu bewerben und den Zuschlag zu erlangen (vgl. zur Antragsbefugnis zuletzt BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - X ZB 8/09, VergabeR 2010, 210, 213 Rn. 27 bis 29).

    Die Auffassung des Senats steht in keinem Widerspruch zur Entscheidung des BGH vom 10.11.2009 (X ZB 8/09, VergabeR 2010, 210), die im Übrigen nicht freiberufliche Leistungen, sondern eine Lieferung (allenfalls mit Dienstleistungselementen) betraf.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Notifizierung führt zur Nichtigkeit des Vertrages, da Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV (früher Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG) ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB ist (BGH, Urt. v. 5.7.2007 - IX ZR 221/05, NJW-RR 2007, 1693 Rn. 20; Urt. v. 4.4.2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Dem Transparenzgebot hat der öffentliche Auftraggeber durch Herstellen eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit nachzukommen (Zugang zu angemessenen Informationen über das Vergabevorhaben; vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, Kommission ./. Frz. Republik, VergabeR 2006, 54; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Parking Brixen, NZBau 2005, 644, 647; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, Coname, NZBau 2005, 592, 593).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Dem Transparenzgebot hat der öffentliche Auftraggeber durch Herstellen eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit nachzukommen (Zugang zu angemessenen Informationen über das Vergabevorhaben; vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, Kommission ./. Frz. Republik, VergabeR 2006, 54; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Parking Brixen, NZBau 2005, 644, 647; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, Coname, NZBau 2005, 592, 593).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Dem Transparenzgebot hat der öffentliche Auftraggeber durch Herstellen eines angemessenen Grades von Öffentlichkeit nachzukommen (Zugang zu angemessenen Informationen über das Vergabevorhaben; vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, Kommission ./. Frz. Republik, VergabeR 2006, 54; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Parking Brixen, NZBau 2005, 644, 647; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, Coname, NZBau 2005, 592, 593).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Ein Verstoß gegen das Gebot der Notifizierung führt zur Nichtigkeit des Vertrages, da Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV (früher Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG) ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB ist (BGH, Urt. v. 5.7.2007 - IX ZR 221/05, NJW-RR 2007, 1693 Rn. 20; Urt. v. 4.4.2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Das grenzüberschreitende Interesse muss eindeutig sein (vgl. EuGH, Urt. v. 23.12.2009 - C-376/08, Serrantoni Srl u.a. ./. Comune di Milano, Rn.24 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - Verg 55/09
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist dem Urteil des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.2.2010 - I-24 U 183/05) nicht zu entnehmen, dass im Streitfall allenfalls ein Stundensatz von 180 Euro angemessen gewesen wäre.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - Verg 40/01

    Anforderungen an die Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren;

  • BayObLG, 04.02.2003 - Verg 31/02

    Antragbefugnis übergangener Unternehmen - Veröffentlichung EU-weiter

  • VK Bund, 01.12.2009 - VK 3-205/09

    Juristische Beratung und Nachtragsmanagement

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

    Der Auftraggeber darf sich auch darauf beschränken, die Aufgabenlösung vollständig und allein vom Auftragnehmer entwickeln zu lassen, dies zum Beispiel dann, wenn die Lösung auch in Verhandlungen, ohne dass sie dadurch inhaltlich vorweggenommen würde, nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (BGH, Urt. v. 10.11.2009, X ZB 8/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2011, VII-Verg 36/11, juris Rn. 18 f, Nachrichtenmeldungen; Beschl. v. 21.04.2010, VII-Verg 55/09, juris Rn. 41 f., Schiffshebewerk Niederfinow; OLG München, Beschl. v. 28.04.2006, Verg 6/06, juris Rn. 51 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    In der Rechtsprechung (Senat, Beschluss vom 21.04.2010 - VII-Verg 55/09, NZBau 2010, 390 = VergabeR 2010, 122; Beschluss vom 21.07.2010 - VII-Verg 19/10, NZBau 2010, 582 = VergabeR 2010, 955; OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2009, WVerg 9/10, VergabeR 2011, 504) ist jedoch anerkannt, dass die Vorschrift jedenfalls dann einschlägig ist, wenn der Antragsteller nicht zu denjenigen Unternehmen gehört, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme aufgefordert worden sind.
  • OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

    Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags

    Der Senat folgt der Vergabekammer auch darin, dass die Vorschrift des § 101b Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 GWB auch dann - in entsprechender Anwendung zugunsten eines nicht beteiligten Wirtschaftsteilnehmers - einschlägig ist, wenn der Auftraggeber zwar den Auftrag nicht durch eine Direktvergabe an ein Unternehmen ohne Beteiligung eines oder mehrerer anderer Unternehmen vergibt, aber die vergaberechtlich notwendige Bekanntmachung des Vergabeverfahrens unterlassen und dadurch eine Interessenbekundung bzw. Bewerbung bzw. Angebotsabgabe weiterer Wirtschaftsteilnehmer verhindert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 06.12.2012, VII-Verg 37/11; Beschluss v. 21.04.2010, VII-Verg 55/09, VergabeR 2011, 122; Beschluss v. 21.07.2010, VII-Verg 19/10; Beschluss v. 03.08.2011, VII-Verg 33/11; OLG Dresden, Beschluss v. 12.10.2010, WVerg 0009/10 "DNA-Analysen", VergabeR 2011, 504; Saarländisches OLG, Beschluss v. 19.01.2014, 1 Verg 3/13).
  • VK Düsseldorf, 16.03.2011 - VK-45/10

    Bauplanungsleistungen und Rechtsberatung

    Zu den Ausführungen der Antragstellerin zur Binnenmarktrelevanz wird auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 21.04.2010, Az. VII-Verg 55/09, verwiesen.

    Es sei auf die Entscheidung OLG München vom 28.04.2006, Az. Verg 6/06, zur Unterscheidung zwischen gleichartigen und verschiedenen freiberuflichen Leistungen und auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 21.04.2010, Az. VII Verg 55/09, hinzuweisen.

    Sie muss nicht darlegen, welche Inhalte ein eigenes Angebot hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, Az. VII-Verg 27/09, Beschluss vom 21.04.2010, Az. VII-Verg 55/09).

    Dies ist vorliegend insbesondere für das zweite abgegebene Angebot (Kanzlei ...) anzunehmen, welches die einzelnen Leistungsbestandteile ausweist und ein übliches Stundenhonorar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. VII-Verg 55/09) benennt (Bl. 238 VA).

    Die Kammer hat den Beteiligten hierzu bereits im Laufe des Nachprüfungsverfahrens mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Leistung der Rechtsberatung nicht als binnenmarktrelevant anzusehen sei und auf die Entscheidung OLG Düsseldorf vom 21.04.2010, Az. VII-Verg 55/09, verwiesen.

  • VG Lüneburg, 11.04.2018 - 5 A 330/15

    Widerruf von Zuwendungen wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht

    Auch nach § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung ist auf freiberufliche Dienstleistungen die VOF nur anzuwenden, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09 , juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Umgekehrt hat auch für freiberufliche Tätigkeiten die VOL/A zu gelten, sofern die Lösung der Aufgabe eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09 -, juris, Rn. 41; Saarl.

    Die konkrete, detaillierte Aufgabenlösung hat hingegen der Auftragnehmer zu erarbeiten (entweder allein oder auch im Benehmen oder Einvernehmen mit dem Auftraggeber, vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2011 - VII-Verg 36/11 -, juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09, juris, Rn. 42 ff.; Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 29.09.2016 - 1/SVK/021-16 -, juris, Rn. 118).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 36/11

    Begriff der Freiberuflichkeit der Leistungserbringung

    Hinsichtlich der anwendbaren Rechtsgrundsätze ist insoweit auf den Beschluss des Senats vom 21.4.2010 (VII-Verg 55/09, Schiffshebewerk Niederfinow, unter Hinweis auf OLG München, Beschl. v. 28.4.2006 - Verg 6/06, VergabeR 2006, 914, 920 f.) zu verweisen.

    Die konkrete, detaillierte Aufgabenlösung hat hingegen der Auftragnehmer zu erarbeiten (entweder allein oder auch im Benehmen oder Einvernehmen mit dem Auftraggeber, vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.4.2010 - VII-Verg 55/09).

  • OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21

    Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung

    Diese Rahmenbedingungen lassen es praktisch ausgeschlossen erscheinen, dass Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten ernsthaftes Interesse an dem streitgegenständlichen Auftrag (gehabt) haben könnten (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.4.2010, VII-Verg 55/09, NZBau 2010, 390, juris Rn. 46 hinsichtlich Beratungsleistungen von Rechtsanwälten).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von

    Insoweit besteht ein schöpferischer und konstruktiver Freiraum des Auftragnehmers, der sich auf das Erkennen von Problemstellungen, die Entwicklung von Lösungswegen und die Beratungsergebnisse erstreckt (vgl. OLG Düsseldorf, VII Verg 55/09, NZBau 2010, 390, 391); dem Antragsgegner kommt es hier gerade darauf an, dass der Auftragnehmer eigene Ideen entwickelt und umsetzt (vgl. Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 1 VOF Rdnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Die den Gegenstand des HzV-Vertrages ausmachenden ärztlichen Versorgungsleistungen fallen in den Anwendungsbereich der VOF a.F., da sie freiberuflich erbracht werden und ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (§ 5 VgV a.F. und § 1 VOL/A a.F.; vgl. zum gedanklichen Ansatz bei Art. 11 Abs. 2 c Richtlinie 92/50, nunmehr Art. 30 Abs. 1 c Richtlinie 2004/18: Marx in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 1 Rn. 61; Bischoff in Willenbruch/Bischoff, Kompaktkommentar Vergaberecht, § 1 VOL/A Rdn. 13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2010 - VII-Verg 55/09).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2012 - Verg W 13/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verschlechterung der Bieterposition durch Wahl des

    Daraus folgt, dass auch für freiberufliche Dienstleistungen die Vergabeordnung der VOL/A vorrangig ist, sofern die Lösung der Aufgabe vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.09.2006, 1 Verg 3/06, VergabeR 2007, 110; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.04.2010, Verg 55/09, VergabeR 2011, 112).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt

  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - Verg 70/11

    Anforderungen an die Ausschreibung rechtsberatender Dienstleistungen; Ausschluss

  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 1-12/11

    Kooperationsvereinbarungen über die Lieferung von Grippeimpfstoffen für die

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 33/11

    Begriff des Bieters i.S. von § 101a GWB

  • VK Bund, 20.02.2014 - VK 1-04/14

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss einer Rabattvereinbarung

  • VK Bund, 23.03.2011 - VK 2-12/11

    Kooperationvereinbarung über die Lieferung von Grippeimpfstoffen

  • VK Sachsen-Anhalt, 18.12.2013 - 2 VK LSA 15/13

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Ermittlung des Schwellenwertes bei

  • VK Rheinland-Pfalz, 22.10.2010 - VK 2-34/10
  • OLG Hamburg, 24.09.2010 - 1 Verg 2/10

    Anforderungen an die Vergabe von Rechts- und Unternehmensberatungsleistungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • VK Baden-Württemberg, 14.10.2011 - 1 VK 51/11

    Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • VK Saarland, 22.08.2013 - 1 VK 06/13

    Verletzung von Bieterrechten als Folge aus einem Verstoß gegen die Vorschriften

  • VK Bund, 21.01.2015 - VK 2-113/14

    Nachprüfungsverfahren: Open-House-Modell

  • VK Rheinland, 17.02.2020 - VK 56/19

    Datenschutz und die Informationssicherheit rechtfertigen Gesamtvergabe!

  • VK Rheinland, 02.08.2019 - VK 17/19

    Keine Aussicht auf den Zuschlag: Kein Rechtsschutz für den Bieter!

  • VK Sachsen, 03.05.2012 - 1/SVK/008-12

    Leistung nicht europaweit ausgeschrieben: Vertrag unwirksam!

  • VK Baden-Württemberg, 14.10.2011 - 1 VK 53/11

    Verhandlungsverfahren ohne Verhandlungen ist unzulässig!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - VII-Verg 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5246
OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 2010 - VII-Verg 55/09 (https://dejure.org/2010,5246)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe: Kostenfestsetzung durch das OLG für beide Instanzen! (IBR 2011, 241)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 125
  • VergabeR 2011, 649
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die durch das Verfahren bei der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen kostenrechtlich den im Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen gleichzustellen (VergabeR 2009, 39; VergabeR 2010, 76 = NZBau 2010, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VergabeR 2009, 39) erhält ein Rechtsanwalt, der den betreffenden Bieter sowohl im Vergabeverfahren als auch im Vergabenachprüfungsverfahren vertreten hat, die Gebühr des VV 2301.

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Es war bisher allgemein üblich, dass in denjenigen Fällen, in denen ein Nachprüfungsverfahren an das Beschwerdegericht gelangt ist, die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten durch das Oberlandesgericht mit festgesetzt worden sind; dagegen hat der Bundesgerichtshof (NZBau 2010, 129 = VergabeR 2010, 75 unter Rdnr. 4) keine Bedenken erhoben.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die durch das Verfahren bei der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen kostenrechtlich den im Widerspruchsverfahren entstandenen Aufwendungen gleichzustellen (VergabeR 2009, 39; VergabeR 2010, 76 = NZBau 2010, 129).

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Die Rechtsprechung des Senats beruhte darauf, dass in dem Falle, in dem ein Verwaltungsverfahren an das Verwaltungsgericht gelangt war, nach § 164 VwGO die Kostenfestsetzung durch das Gericht erster Instanz stattzufinden hatte und zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO auch die "Kosten des Vorverfahrens" gehören (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; zur Abgrenzung s. auch Beschlüsse vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00

    Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Die Rechtsprechung des Senats beruhte darauf, dass in dem Falle, in dem ein Verwaltungsverfahren an das Verwaltungsgericht gelangt war, nach § 164 VwGO die Kostenfestsetzung durch das Gericht erster Instanz stattzufinden hatte und zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 162 Abs. 1 VwGO auch die "Kosten des Vorverfahrens" gehören (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; zur Abgrenzung s. auch Beschlüsse vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04, 51/04, 59/04, 65/04, 66/04, 67/04).
  • OLG Celle, 08.12.2009 - 13 Verg 11/09

    Festsetzung der Kosten im Verfahren vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
    Zwar kann die Vergabekammer die von einem Verfahrensbeteiligten einem anderen Verfahrensbeteiligten zu erstattenden Aufwendungen infolge einer Änderung des § 128 Abs. 4 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr festsetzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.12.20099 - 13 Verg 11/09).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur

    In dem von der Antragsgegnervertreterin zitierten Ausschnitt der Entscheidung, Beschluss Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2010 (Verg 55/09), wird in den Gründen in Ziffer 7. aufgeführt: "Dies hindert eine Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht aber nicht.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: "Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).

    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 _ Verg 55/09)...... Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befug t, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.11.2010 (Verg 55/09) wird in den Gründen in Ziffer 7. aufgeführt: "Dies hindert eine Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht aber nicht.

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).

    Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2011, Verg 5/11, ausgeführt: "Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09) Das Beschwerdegericht ist nach wie vor zu einer Kostenfestsetzung auch für die Aufwendungen im Verfahren vor der Vergabekammer befugt, soweit es mit einer Beschwerde befasst war (OLG München aaO.)"(Unterstreichungen nicht im Original).

    Dem steht auch die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22.10.2010, Verg 55/09, zitierte Entscheidung des BGH vom 29.09.2009, XZB 1/09 (NZBau 2010, 129 = NJW 2010, 76 = VergabeR 2010, 75 Rndnr. 4) nicht entgegen.

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers im

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 7).

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.; Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers; Verzinslichkeit

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 7).

    Gegen die entsprechende Anwendung von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO bestehen daher keine Bedenken (vgl. OLG München, Beschl. v. 22. September 2011 - Verg 5/11, juris Rn. 7 ff.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. November 2010 - Verg 55/09, juris Rn. 6 f.; Hardraht in Willenbruch/Widdekind, Vergaberecht, 2. Aufl., § 78 Rn. 29; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28. August 2012, § 128 GWB Rn. 394; Losch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 46).

  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • OLG Brandenburg, 28.12.2011 - Verg W 2/11

    Rücknahme der sofortigen Beschwerde: Kostenfestsetzung

    Die Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht richtet sich nach § 120 Abs. 2 i. V. m. § 78 S. 3 GWB und hat nunmehr eine ausdrückliche Rechtsgrundlage (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010, VII-Verg 55/09, NZBau 2011, 125, zitiert nach Juris).

    Zu demselben Ergebnis gelangen diejenigen, die als Rechtsgrundlage für die Kostenfestsetzung nicht die §§ 103, 104 ZPO ansehen, sondern § 164 VwGO i. V. m. § 21 RPflG (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2010, VII-Verg 55/09, NZBau 2011, 125, zitiert nach Juris; vgl. auch Noelle in: Byok/Jäger, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 GWB Rn 113 Summa, in: juris PraxisKommentar Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 Rn 118; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 128 GWB Rn 5388 ff.).

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 1 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte losweise

    Strebt er an, dass die Gesamtleistung losweise oder mit einem anderen Loszuschnitt vergeben wird, bemisst sich deshalb der Gegenstandwert nach dem Wert der Teilleistung, an deren Erbringung er interessiert ist (BGH v. 19.07.2011 - X ZB 4/10 - NZBau 2011, 629; OLG Düsseldorf v. 27.02.2012 - VII-Verg 45/10 - juris; OLG Düsseldorf v. 22.11.2010 - VII-Verg 55/09 - VergabeR 2011, 649).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2012 - Verg 8/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der

    Es steht dem Rechtspfleger des Oberlandesgerichts in den Fällen, in denen er die Festsetzung auch der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten vornehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09), nicht frei, die beantragte Festsetzung derartiger Kosten abzulehnen.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - Verg 1/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsantrags; Zulässigkeit der

    Es steht dem Rechtspfleger des Oberlandesgerichts in den Fällen, in denen er die Festsetzung auch der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten vornehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09), nicht frei, die beantragte Festsetzung derartiger Kosten abzulehnen.
  • OLG München, 22.09.2011 - Verg 5/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verzinsung der Kosten für das Verfahren vor der

    Der Grund für diese Rechtsprechung lag darin, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit dem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren Ähnlichkeit besitzt und deshalb entsprechend § 164 VwGO der Rechtspfleger als Organ der ersten gerichtlichen Instanz die Kosten auch für das vorangegangene Nachprüfungsverfahren festsetzen sollte (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.11.2010 - Verg 55/09).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11

    Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer

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