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   OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - VII-Verg 75/11   

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https://dejure.org/2012,5528
OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - VII-Verg 75/11 (https://dejure.org/2012,5528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2012 - VII-Verg 75/11 (https://dejure.org/2012,5528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - VII-Verg 75/11 (https://dejure.org/2012,5528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regelfall ist das Offene Verfahren: Ausnahmen sind eng auszulegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringlichkeit selbst verursacht: Keine Vergabe im Nichtoffenen Verfahren! (IBR 2012, 534)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Köln, 03.08.2011 - VK VOL 30/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11
    Der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 3. August 2011 (VK VOL 30/11) wird aufgehoben.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 3. August 2011 (VK VOL 30/11) und die Ausschreibung des Vergabeverfahrens Unterhaltsreinigung, Außenreinigung, Winterdienst für Gebäude der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg an den Standorten Sankt Augustin und Rheinbach, veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2011/S 104-170806 vom 31. Mai 2011 aufzuheben und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Neuausschreibung dieses Vergabeverfahrens in der Form des offenen Verfahrens vorzunehmen.

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11
    Es ist nämlich weder gerechtfertigt noch zumutbar, von einem Antragsteller zur Darlegung seiner Antragsbefugnis die Einreichung eines Angebots zu verlangen, dessen Grundlagen er im Vergabenachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft, so dass bei einem Erfolg des Nachprüfungsbegehrens die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als unnötig vertan erscheinen muss (siehe auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 26/03).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Es ist weder gerechtfertigt, noch zumutbar, von einem Bieter die Einreichung eines Angebots zu verlangen, dessen Grundlagen der Bieter im Nachprüfungsverfahren als rechtswidrig bekämpft (EuGH, NZBau 2004, 221, Rn. 28; Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012, VII-Verg 75/11).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Das Zulässigkeitsmerkmal der Antragsbefugnis hat - um evidente Fälle von einer Nachprüfung auszunehmen - lediglich die Funktion eines groben Prüfungsfilters (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.2.2012 - VII-Verg 75/11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15

    Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung

    Die Antragsbefugnis erfüllt dabei nur die Funktion eines groben Filters, dem die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe für den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2014, VII-Verg 47/13, juris Rn. 19; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 28/12 - juris Rn. 17; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11 - juris Rn. 26).
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