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   OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06   

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https://dejure.org/2007,3189
OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2007,3189)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2007,3189)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06 (https://dejure.org/2007,3189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt analog bei "de-facto-Vergaben", die zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt haben

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Messegesellschaft = Öffentlicher Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Messegesellschaft = Öffentlicher Auftraggeber? De-facto-Vergabe nichtig? (IBR 2007, 324)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 801
  • BauR 2007, 1292
  • VergabeR 2007, 358
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Mit den oben genannten Vergaberichtlinien, die mit § 98 Nr. 2 GWB in deutsches Recht umgesetzt wurden, soll die Gefahr einer Diskriminierung bei der Auftragsvergabe vermieden und verhindert werden, dass sich eine von der öffentlichen Hand kontrollierte Stelle dabei von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt ( EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley; ebenso EuGH NZBau 2003, 396 - Korhonen -).

    Ist jedoch die Einrichtung unter normalen Marktbedingungen tätig, verfolgt Gewinnerzielungsabsicht und trägt die mit seiner Tätigkeit verbundenen Verluste, dann "ist es wenig wahrscheinlich, dass sie Aufgaben erfüllen soll, die nichtgewerblicher Art sind" (EuGH NZBau 2003, 396, Rdn. 51 - Korhonen -).

    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Auch eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB scheidet aus, denn Vergaberechtsverstöße führen nach zutreffender Ansicht nicht zur Nichtigkeit, es sei denn, diese Sanktion ist wie in § 13 Satz 6 VgV ausdrücklich angeordnet (so schon tendenziell BGH, NZBau 2001, 154; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113).

    Eine Nichtigkeit nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der öffentliche Auftraggeber in bewusster Missachtung des Vergaberechts gehandelt und überdies kollusiv mit dem Auftragnehmer zusammengewirkt hat (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 216).

    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Mit den oben genannten Vergaberichtlinien, die mit § 98 Nr. 2 GWB in deutsches Recht umgesetzt wurden, soll die Gefahr einer Diskriminierung bei der Auftragsvergabe vermieden und verhindert werden, dass sich eine von der öffentlichen Hand kontrollierte Stelle dabei von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt ( EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley; ebenso EuGH NZBau 2003, 396 - Korhonen -).

    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen ein Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen ein Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Diese Folge tritt unabhängig davon ein, ob die Einigung unter Beachtung der Vorgaben des § 97 Abs. 1 GWB oder sonst wie zustande gekommen ist, weshalb nach einem wirksamen Vertragsschluss ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig ist, wenn der Mangel eines geregelten Vergabeverfahrens gerügt wird (BGH, NZBau 2005, 290).

    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).

    Der EuGH hat die Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe gewerblicher oder nicht gewerblicher Art ist, in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet (siehe EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA -) und gibt es regelmäßig den nationalen Gerichten auf, unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu beurteilen, ob eine derartige Aufgabe vorliegt.

  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Denn ab dem Zeitpunkt eines wirksamen Vertragsschlusses können Vergaberechtsverstöße nicht mehr beseitigt werden (BGHZ 146, 202).
  • KG, 27.07.2006 - 2 Verg 5/06

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Einhaltung der Vergabebestimmungen, wenn ein

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.01.2007 - 1 Verg 5/06
    Dabei sind insbesondere die Intensität des Wettbewerbs, dem sich die Antragsgegnerin zu stellen hat, die Gewinnerzielungsabsicht, die Übernahme der mit der Tätigkeit verbundenen Risiken und die etwaige Finanzierung der Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen (EuGH NZBau 2003, 287 - Adolf Truley - NZBau 2003, 396 - Korhonen-; NZBau 2004, 223 - SIEPSA-; KG Berlin NZBau 2006, 725 - Berliner Messegesellschaft -).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Es ist auch nicht richtig, wenn die Antragsgegnerin meint, der Senat habe in seinem Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06, zu der in der Rechtsform einer GmbH organisierten Messegesellschaft Hamburg (VergabeR 2007, 358) entscheidend auf die Gewinnabführungs- und Verlustausgleichsvereinbarung abgestellt und nicht auf das fehlende Insolvenzrisiko.

    Im Gegenteil, für den Senat war maßgeblich, dass die Messegesellschaft einem Insolvenzrisiko nicht ausgesetzt war, weil ihre Muttergesellschaft verpflichtet war, entstehende Verluste zu übernehmen (OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358, 360).

    Der Senat verkennt nicht, dass zu der hier zu entscheidenden Fallgestaltung insoweit ein Unterschied besteht, als der Senat in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg das fehlende "echte" Insolvenzrisiko damit begründet hat, dass die Freie und Hansestadt Hamburg aus dem übergeordneten wirtschaftlichen Interesse am Erhalt des Messestandorts Hamburg die Messegesellschaft nicht einfach in die Insolvenz gehen lassen werde (VergabeR 2007, 358, 360).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss zur Messegesellschaft Hamburg, die auch in einem wettbewerblich geprägten Umfeld mit Gewinnerzielungsabsicht tätig war, ausgeführt hat (VergabeR 2007, 358, 360), besteht auch hier allein schon wegen des fehlenden Insolvenzrisikos die Möglichkeit, dass sich die Antragsgegnerin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträge von anderen als rein wirtschaftlichen Erwägungen leiten lässt, die zu einer Bevorzugung von inländischen Bewerbern führen können.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Ist der Beschaffungsbedarf unverändert geblieben, ist von einem einheitlichen Vergabeverfahren auszugehen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.02.2005, VII-Verg 85/04, juris Rn. 32; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, juris Rn. 31; Maimann in: Kulartz / Kus / Portz / Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage, § 134 GWB Rn. 13).

    Dementsprechend hat die deutsche Vergaberechtsprechung Messegesellschaften durchweg als öffentliche Auftraggeber im Sinne des 4. Teils des GWB behandelt, wenn ein Insolvenzrisiko faktisch nicht gegeben war (vgl. KG, Beschluss v. 27.07.2006, 2 Verg 5/06, juris Rn. 26, 30, 37; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, juris Rn. 26 f.; VK Westfalen, Beschluss v. 28.10.2016, VK 1-33/16, juris Rn. 91 f., 123).

    (s. EuGH, Urteil v. 10.05.2001, C-223/99 und C-260/99, Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss v. 25.01.2007, 1 Verg 5/06, Rn. 23).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

    Aus diesem Grunde prüfen die Vergabesenate in derartigen Fällen, ob auch und gerade der Antragsteller - nach § 13 S. 1 VgV zu informierender - Bieter oder Interessent war (vgl. OLG Frankfurt, VergabeR 2008, 278; OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358).

    Dabei kommt es auf die Frage, wie konkret dieses Interesse geäußert worden sein muss (vgl. OLG Hamburg, VergabeR 2007, 358 m. Anm. von Vagt; OLG Karlsruhe, VergabeR 2007, 365 m.Anm. von Hübner), nicht an.

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.

  • VK Düsseldorf, 21.03.2013 - VK-33/12

    Nicht alle Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Es sei auf die Spruchpraxis des EuGH und nationaler Obergerichte zu verweisen (EuGH, Urteil v. 16.10.2003, C 283/00, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.10 2009, VII Verg 28/09, OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Verg 5/06, KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2006, 2 Verg 5/06).

    Diese Gesichtspunkte sollen aufzeigen, ob der Auftraggeber in einem Umfang den Kräften des Marktes ausgesetzt ist, dass er Beschaffungen bereits aus Gründen des eigenen Fortbestehens rein nach Wirtschaftlichkeitskriterien durchführt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2007, Az. VII - Verg 16/07, OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 1 Verg 5/06, OLG München, Beschluss vom 07.06.2005, Az. Verg 4/05).

    Ein tatsächliches Fehlen des Insolvenzrisikos im Sinne der Entscheidungen Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.07.2006, Az. 2 Verg 5/06 und OG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 1 Verg 5/06 "aufgrund übergeordneter wirtschaftlicher Interessen an deren Erhalt" kann anders als bei den dort betrachteten Auftraggebern vorliegend nicht aus vergleichbaren Anhaltspunkten entnommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2009 - Verg 69/08

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 98 Nr. 2 S. 1 GWB; Begriff des

    Dabei handelt es sich um eine Aufgabe nichtgewerblicher Art. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist darunter eine Aufgabe zu verstehen, die auf andere Art als durch das Anbieten von Waren auf dem Markt erfüllt wird und die der Staat aus Gründen des Allgemeininteresses selbst wahrnehmen oder bei der er einen entscheidenden Einfluss behalten will (vgl. EuGH, Urt. v. 10. Mai 2001 - C-223/99 und C-260/99, Messe Mailand, NZBau 2001, 403, 405; OLG Hamburg, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06, VergabeR 2007, 358, 359; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. April 2003 - Verg 67/02, NZBau 2003, 400, 402; OLG Naumburg, Beschl. v. 17. Februar 2004 - 1 Verg 15/03, NZBau 2004, 403).
  • VK Westfalen, 28.10.2016 - VK 1-33/16

    Wann liegt eine Aufgabe "nichtgewerblicher Art" vor?

    Ausgehend von der Rechtsprechung, sowohl des EuGH, u. a. Urteil vom 10.5.2001, Rs. C-223/99C-260/99 ("Ente Fiera"), Urteil vom 22.5.2003, Rs. C18/01 (Korhonen), Urteil vom 16.10.2003, Rs. C-283/00 (SIEPSA), als auch des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.4.2003, Verg 67/02, Beschluss vom 13.8.2007, Verg 16/07, des KG Berlin, Beschluss vom 27.7.2006, 2 Verg 5/06, sowie des OLG Hamburg, Beschluss vom 25.1.2007, 1 Verg 5/06 und anderer Vergabenachprüfungsentscheidungen, kommt es auf die Würdigung von Gesamtumständen im Einzelfall an.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

    In der Rechtsprechung (BGH NZBau 2001, 151, 154/155; s. auch OLG Hamburg NZBau 2007, 801, 803; OLG Karlsruhe NZBau 2007, 395, 399; Senat NZBau 2004, 113, 116) wird neben der Kenntnis von den Tatsachen auch verlangt, dass die Vergabestelle sich der Vergabepflichtigkeit bewusst ist bzw. sich einer entsprechenden Kenntnis verschließt; nachvollziehbare Rechtsirrtümer sind unschädlich.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2008 - 15 Verg 4/08

    Vergaberecht: Ermittlung des Gesamtauftragswerts im Nachprüfungs- bzw.

    Zu unterrichten sind entsprechend § 13 Satz 1 VgV nicht nur Bieter, sondern auch solche Unternehmer, die ein Interesse am Auftrag angezeigt bzw. sich um eine Auftragserteilung beworben haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 67/02 - Rn. 44; OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2004 - 13 Verg 26/03 - Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06 - Rn. 28; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 - Rn. 31, jeweils zit. nach juris; Dippel in: jurisPK-VergR, 2. Aufl., § 13 VgV Rn. 28).
  • VK Sachsen, 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Daran fehlt es, wenn wenigstens die Wahrscheinlichkeit besteht, dass im wirtschaftlichen Notfall ein Verwaltungsträger finanzielle Unterstützung gewährt oder für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten haftet (EuGH, Urteil vom 22.05.2003 - C-18/01 - Korhonen) oder wenn das Insolvenzrisiko durch ein System des Verlustausgleichs praktisch ausgeschlossen ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06 -).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages

    Darüber hinaus sollen dadurch Impulse für regionale und überregionale Wirtschaft, insbesondere für den Garten- und Landschaftsbau und den betreffenden Handel in der Region und im Land Nordrhein-Westfalen gesetzt und die diesbezüglichen Infrastrukturen aufgewertet werden (vgl. dazu auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften [EuGH], Urt. v. 10. Mai 2001 - C-223/99 und C-260/99, Messe Mailand, NZBau 2001, 403, 405; OLG Hamburg, Beschl. v. 25. Januar 2007 - 1 Verg 5/06, VergabeR 2007, 358, 359).
  • VK Sachsen, 27.05.2021 - 1/SVK/004-21

    Ist eine Unikliniken "gehörende" Einkaufs-GmbH ein öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Schleswig-Holstein, 24.07.2007 - VK-SH 16/07

    Frage des Bestehens einer Pflicht zur Neuausschreibung bei ursprünglicher Vergabe

  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Nordbayern, 24.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-9

    Juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber bei

  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11

    Auftragswert täglich neu vergebener Postdienstleistungen

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

  • LG Halle, 14.04.2022 - 4 O 249/20

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einordnung eines

  • OVG Hamburg, 07.08.2009 - 3 So 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren; Einwände des Kostenschuldners; Inhalt des

  • VK Hamburg, 05.06.2014 - VgK FB 6/14

    Vergabekammer überlastet: Interimsvergabe möglich!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.04.2015 - 2 VK 2/15

    Auf Rüge "vorläufig verzichtet": Nachprüfung unzulässig!

  • VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!

  • VK Hamburg, 13.06.2014 - VgK FB 4/14

    Entgeltliche Leistungserbringung trotz "negativer Preise"?

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