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   BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06   

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BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2008 - X ZR 129/06 (https://dejure.org/2008,96)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren; Wertung von Angeboten in mehreren aufeinander folgenden Stufen durch den Auftraggeber; Kriterien der Eignungsprüfung im System der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bei öffentlicher ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eignungsprüfung bei Ausschreibung; Schadensersatz für Übergehen im Vergabeverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    "Sporthallenbau"; Verteilung des Zuschlags wegen höher eingeschätzter Eignung eines Bieters; Ausschluss eines Angebots wegen Anpassung der Bauzeit an die verlängerte Zuschlags- und Bindefrist

  • rechtsportal.de

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    "Sporthallenbau"; Verteilung des Zuschlags wegen höher eingeschätzter Eignung eines Bieters; Ausschluss eines Angebots wegen Anpassung der Bauzeit an die verlängerte Zuschlags- und Bindefrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sinn der Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • kapellmann.de (Kurzanmerkung)

    Eignungsprüfung/Bauzeitanpassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertung: Kein Mehr an Eignung! (IBR 2008, 470)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Bindefrist: Kein Ausschluss wegen angepassten Bauzeitenplans! (IBR 2008, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1030
  • NVwZ 2008, 1272 (Ls.)
  • NZBau 2008, 505
  • BauR 2008, 1502
  • VergabeR 2008, 641
  • ZfBR 2008, 614
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters darf dasjenige eines Konkurrenten nicht maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen werden (Bestätigung von BGHZ 139, 273).

    a) Nach § 25 VOB/A hat der Auftraggeber die Wertung der Angebote grundsätzlich in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen (BGHZ 139, 273; vgl. auch Beck'scher VOB-Komm./Brinker/Ohler, § 25 VOB/A Rdn. 2 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB-Komm., 16. Aufl. § 25 VOB/A Rdn. 3; Kapellmann/Messerschmidt-Dähne, VOB, Teile A und B 2. Aufl. § 25 VOB/A Rdn. 2; vgl. auch Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Komm. zur VOL/A, § 25 Rdn. 1).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1998 entschieden hat, ist es mit dem System der Wertungsvorschriften insbesondere nicht zu vereinbaren, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (BGHZ 139, 273).

    Dem Anliegen öffentlicher Auftraggeber, eine besondere Eignung der Bewerber zu berücksichtigen, kann nach dem System der VOB/A, wie der Senat bereits ausgeführt hat (BGHZ 139, 273), durch Wahl der Vergabeart Rechnung getragen werden, also insbesondere durch Durchführung einer beschränkten Ausschreibung bzw. eines nicht offenen Verfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 2 lit. a VOB/A; § 101 Abs. 3 GWB), sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Soweit zwischen den Parteien die Frage eines materiellen Schadens der Klägerin streitig ist, weist der Senat darauf hin, dass eine entgangene Verlustminderung durch fehlende Deckungsbeiträge einem entgangenen Gewinn nach § 252 BGB, § 287 ZPO gleichsteht (Sen.Urt. v. 6.2.2007 - X ZR 117/04, WRP 2007, 550 - Meistbegünstigungsvereinbarung).
  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Die gleiche Rechtsfolge gilt, wenn sich, wie hier, ein Privater bei einer Ausschreibung den Regeln der VOB/A unterstellt hat (Sen.Urt. v. 21.2.2006 - X ZR 39/03, VergabeR 2006, 889).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Beklagte bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter, für dessen etwaiges Fehlverhalten der Beklagte nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen hat (BGHZ 139, 280), hatte deshalb bei der Wertung § 25 VOB/A anzuwenden.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegende Berufungsurteile müssen, ebenso wie die Revision zulassende Entscheidungen, erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist und welche tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrunde liegen (BGHZ 156, 216; BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 152/04, WRP 2007, 955 - Fachanwälte).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06
    Der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegende Berufungsurteile müssen, ebenso wie die Revision zulassende Entscheidungen, erkennen lassen, von welchem Sach- und Streitstand das Berufungsgericht ausgegangen ist und welche tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrunde liegen (BGHZ 156, 216; BGH, Urt. v. 29.3.2007 - I ZR 152/04, WRP 2007, 955 - Fachanwälte).
  • BGH, 11.05.2009 - VII ZR 11/08

    Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Die Vermutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung gilt bei einem Bauvertrag nicht unabhängig von der vereinbarten Leistungszeit, weil diese regelmäßig Einfluss auf die Vereinbarung der Höhe der Vergütung des Auftragnehmers hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, NZBau 2008, 505 = ZfBR 2008, 614).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Die Eignungsprüfung gibt eine unternehmensbezogene Untersuchung wieder, wohingegen die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht die konkurrierenden Unternehmen, sondern leistungsbezogen die Angebote betrifft (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, Sporthallenbau).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Mit den sich daraus für den öffentlichen Auftraggeber ergebenden Rücksichtnahmepflichten ist es, wie ausgeführt (oben II 1 b) unvereinbar, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eignungskriterien einfließen zu lassen (BGH, Urteil vom 8. September 1998 - X ZR 99/96, BGHZ 139, 280, 283; Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641 - Sporthallenbau).
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