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   OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13   

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https://dejure.org/2013,4616
OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13 (https://dejure.org/2013,4616)
OLG München, Entscheidung vom 20.03.2013 - Verg 5/13 (https://dejure.org/2013,4616)
OLG München, Entscheidung vom 20. März 2013 - Verg 5/13 (https://dejure.org/2013,4616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflicht für vorvertragliche Planungsleistungen auf Grundlage der VOF

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorvertragliche Planungsleistungen werden (nur) nach VOF vergütet! (IBR 2013, 304)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1001
  • BauR 2013, 1324
  • VergabeR 2013, 644
  • ZfBR 2013, 408
  • ZfBR 2014, 76
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11

    studentische Wohnanlagen - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen:

    Auszug aus OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13
    Insbesondere kleinere Architekturbüros, denen eine Querfinanzierung nicht so ohne weiteres möglich ist, könnten, wenn sie keine auskömmliche Aufwandsentschädigung erhalten, von vorneherein daran gehindert sein, sich um einen von der öffentlichen Hand ausgeschriebenen Auftrag auch nur zu bewerben (OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012, 8 U 45/11; a. A. Weyand, Vergaberecht, 4. Auflage, RdNr. 24 zu § 20 VOF).
  • OLG München, 06.12.2012 - Verg 29/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung der Rüge eines Bieters; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13
    Zwar ist bei der Auslegung von Erklärungen des Bieters aus dem Vergabeverfahren, da dort kein Anwaltszwang besteht, vielmehr soll der Bieter als juristischer Laie ohne anwaltliche Hilfe seine Rechte wahrnehmen können, was § 133 BGB im Grundsatz auch ohnehin verlangt, in höherem Maße wie bei einem Anwaltsschriftsatz darauf abzustellen, was der Bieter vernünftigerweise meint und will (Senatsbeschluss vom 06.12.2012, Verg 29/12).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München nimmt an, § 20 Abs. 3 VOF sei dritt- und bieterschützend im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB und billige dem Bieter nicht nur einen entsprechenden Honoraranspruch gegen den Auftraggeber zu, sondern beinhalte auch eine verfahrensrechtliche Vorgabe für die Durchführung des Vergabeverfahrens (vgl. OLG München, Beschluss vom 20. März 2013 - Verg 5/13, VergabeR 2013, 644, 645).
  • VK Südbayern, 09.09.2014 - Z3-3-3194-1-35-08/14

    Verhandlungstermin abgesagt: Bieter scheidet aus Verhandlungsverfahren aus!

    Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.- - Verg 5/13,IBRRS -, 1284).*).

    Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 20.03.- - Verg 5/13,IBRRS -, 1284 = VPRRS -, 0348).*).

    Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (siehe OLG München B. v. 20.03.- - Verg 5/13).

  • OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

    Dabei ist wesentlich für das Vergabeverfahren, dass dort die Architektenleistung nämlich nicht auf Basis einer synallagmatischen vertraglichen Bindung erbracht wird, sondern es sich um eine Auftragsakquisition des Architekten handelt, für die diesem eine vom potentiellen Auftraggeber einseitig festgesetzte Vergütung zufließt (OLG München Verg 5/13 unter Hinweis auf Willenbruch, Vergaberecht, 2. Auflage, Rn. 21 zu § 20 VOF).

    Der Senat ist im Übrigen in Anschluss an die Entscheidung des OLG München vom 20.3.2013, Verg 5/13 der Auffassung, dass es sich auch bei § 20 Abs. 3 VOF um eine Vorschrift handelt, die dem Vergaberecht zuzuordnen ist.

    Versäumt er dies, so verhindert die Sperrwirkung der Spezialzuweisung eine an das Vergabeverfahren anschließende Honorarklage (OLG München v. 20.3.13, Verg. 5/13).

  • VK Westfalen, 07.03.2019 - VK 1-4/19

    Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

    bb) Allerdings führt der BGH aus, dass der § 20 Abs. 3 VOF durchaus dem vergaberechtlichen Primärschutz diene, bieterschützend sei (so auch das OLG München, Beschluss vom 20.03.2013, Verg 5/13) und die Bieter deshalb in einem Vergabenachprüfungsverfahren die Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftraggebers diesbezüglich überprüfen lassen könnten.
  • OLG Koblenz, 20.12.2013 - 8 U 1341/12

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Vergütung für Planungsleistungen im Rahmen

    a) Dieser Auffassung des erkennenden Senats, die dieser bereits im Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11 (VergabeR 2013, 636-644) geäußert hat, haben sich die insoweit seither - soweit ersichtlich - ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.03.2013 - Verg 5/13) und Stimmen der Literatur angeschlossen (Voppel/Osenbrück/ Bubert, Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, 3. A. 2012, § 20 Abs. 3 VOF 2009, Rn 8; Nelskamp in: juris-PK-VergR, 4. A. 2013, § 20 VOF 2009 RN. 6; Schätzlein in: Heuvels/Höß/Kuß/Wagner, Vergaberecht, Stuttgart 2013, § 20 VOF Rn. 19.).
  • VK Südbayern, 13.02.2013 - Z3-3-3194-1-65-12/12

    VOF § 20 Abs. 3: Nachprüfung gegen unzureichende Vergütung zulässig!

    OLG München, 20.03.2013 - Verg 5/13 .
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