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   OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00   

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https://dejure.org/2000,245
OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2000 - Verg 21/00 (https://dejure.org/2000,245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten; Änderung nicht wesentlicher Leistungspositionen durch den Bieter

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschluss wegen Divergenz zur Ausschreibung

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Änderungen der Verdingungsunterlagen durch den Bieter: in jedem Fall unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geringfügige LV-Abänderungen zulässig? (IBR 2001, 75)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Mit Rücksicht auf dieses Regelungsziel geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, daß jede Änderung an den Verdingungsunterlagen zwingend den Angebotsausschluss nach sich zieht BGH, BauR 1998, 1249, 1251).
  • VK Bund, 07.09.2000 - VK 2-26/00

    Rohbau und allgemeiner Ausbau der Tiefgarage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. September 2000 (VK 2 -26/00) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. vom 15. Juni 2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440, 444)) ist insoweit vielmehr auf eine entsprechende Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 159 VwGO zurückzugreifen mit der Folge, daß der Antragsgegnerin und der Beigeladenen entsprechend dem Gewicht ihrer Beteiligung am Beschwerdeverfahren die Kosten des Beschwerdeverfahrens zur Hälfte zur Last fallen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Da das Gesetz insoweit nicht ausdrücklich gesamtschuldnerische Haftung vorsieht, haften diese Beteiligten als Teilschuldner (BGHZ 169, 131 Rn. 58; ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40; OLG München NZBau 2006, 135 f.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Dies führt dazu, dass der öffentliche Auftraggeber und der ihn im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterstützende Beigeladene für die Kosten des obsiegenden Bieters nur als Teilschuldner haften (so auch OLG München NZBau 2006, 135, 136; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

    Da die Antragsgegnerin und die Beigeladene sich mit identischem Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung gegen den Nachprüfungsantrag gewandt haben, haben sie deshalb die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu gleichen Kopfteilen zu tragen (ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

    Eine Änderung der Vergabeunterlagen liegt auch vor, wenn das Angebot von den Leistungsvorgaben in der Ausschreibung abweicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2000, Verg 21/00, Rn. 3 bei juris; Koch in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 53 VgV, Rn. 45).
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