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   BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00   

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https://dejure.org/2000,170
BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2000 - Verg 4/00 (https://dejure.org/2000,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung des Vergabeverfahrens als Bedingung für eine Entscheidung der Vergabekammer; Willensbildung des Stadtrats zur Erteilung des Zuschlags als Annahme des Bietergebots; Beurteilung eines Angebots nach dem Gesamtangebot; Ausschluss eines unangemessen niedrigen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtes Fabrikat im Leistungsverzeichnis: Dennoch Gleichwertigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vergabevermerk dient auch dem Rechtsschutz der Bieter! (IBR 2000, 583)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Unangemessen niedriger Preis": Nur der Gesamtangebotspreis löst die Prüfungspflicht des Auftraggebers aus! (IBR 2001, 40)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leitfabrikat und Gleichwertigkeit (IBR 2001, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 65
  • ZfBR 2001, 45
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Nur wenn er den Zuschlag ablehnt und aufgrund des verspäteten Zuschlags auch mit keinem anderen Bieter ein Vertrag zustande kommt, ist das Vergabeverfahren durch Aufhebung aus schwerwiegendem Grund (§ 26 Nr. 1 Buchst. c VOB/A ) zu beenden (BayObLGZ 1999, 127/136).

    Hiervon ausgehend ist die Überprüfung auf diejenigen (behaupteten) Rechtsverletzungen beschränkt, hinsichtlich derer die Entscheidung der Vergabekammer mit der Beschwerde angefochten wurde (vgl. § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB ; BayObLGZ 1999, 127/134 f.).

    Nach allen für eine entsprechende Anwendung in Betracht kommenden Rechtsvorschriften (§§ 78, 128 Abs. 3 und 3 GWB , § 92 ZPO , § 155 VwGO , vgl. BayObLGZ 1999, 127/144; Reidt/Stickler/Glahs § 123 GWB Rn. 18 und 19) entspricht es daher der Billigkeit, die Kosten im Verhältnis 3: 1 zwischen der Beigeladenen und der Antragstellerin zu teilen.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Abgesehen davon, dass allenfalls Einheitspreise des Titels 6 unangemessen niedrig sind, nicht aber der Preis des Gesamtangebots, kann unter diesem Gesichtspunkt ein Angebot nicht übergangen werden ohne vorheriges Aufklärungsverfahren (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A ; Art. 30 Abs. 4 BKR; EuGH Urteil vom 10.2.1982 Slg. 1982, 417/428 Tz. 17; Urteil vom 22.6.1989 Slg. 1989, 1839/1868 Tz. 16).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Im Vergabeüberprüfungsverfahren ist mangels anderer Erklärungen regelmäßig davon auszugehen, dass die Verfahrensbeteiligten diesen Weg beschreiten werden, wenn bis zum Ablauf der ursprünglichen Zuschlags- und Bindefrist eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens noch nicht vorliegt (OLG Thüringen Beschluß vom 22.12.1999 Az. 6 Verg 3/99 unter II. 2).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00
    Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen für die Bieter gegebenenfalls entsprechende Zwischenentscheidungen bereits vor Zuschlagserteilung nachvollziehbar und damit auch dokumentiert sein (Brandenburgisches OLG Beschluß vom 3.8.1999, ZVgR 1999, 207/217).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. Senat, Beschl. vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; für die Dokumentation einer Entscheidung über die Bildung von Losen gem. § 5 Nr. 1 VOL/A s. a. Senat VergR 2004, 511).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 36/07

    Zuverlässigkeitsnachweis des Bieters im Vergabeverfahren durch Bescheinigung des

    Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Bestimmungen in § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A bieterschützenden Charakter aufweisen (grundsätzlich verneinend: BayObLG, Beschl. v. 12.9.2000 - Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, 69; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2000 - Verg 28/00, VergabeR 2001, 128 f., Beschl. v. 17.6.2002 - Verg 18/02, NZBau 2002, 627 f.; bejahend: OLG Celle Beschl. v. 18.12.2003 - Verg 22/03, VergabeR 2004, 397, 405 f.; Thüringer OLG, Beschl. v. 22.12.99 - 6 Verg 3/99, NZBau 2000, 349, 352; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.10.2003- 1 Verg 2/03, NZBau 2004, 117, 118; offen lassend: BayObLG, Beschl. v. 3.7.2001 - Verg 13/02, NZBau 2003, 105, 107; BayObLG, Beschl. v. 2.8.2004 - Verg 16/04, VergabeR 2004, 743, 745).

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.09.2001 - VII Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. zu allem: Senat, Beschluss vom 13.9.2001 - Verg 4/01; Beschl. v. 14.8.2003 - Verg 46/03 Umdruck Seite 6; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68; Brandenburgisches OLG, NZBau 2000, 44 f.; Portz in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Aufl., § 30 Rn. 8; Müller-Wrede, Verdingungsordnung für Leistungen, 1. Aufl., § 30 Rn. 12; Schäfer in Beck"scher VOB-Kommentar, § 30 Rn. 1; Rusam in Handkommentar zur VOB, 10. Aufl., § 30 Rn. 1 a.E.).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können (vgl. Senat, Beschl. v. 13.9.2001 - Verg 4/01; BayObLG, VergabeR 2002, 63, 69; VergabeR 2001, 65, 68).

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