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   OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - VII-Verg 50/03   

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OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - VII-Verg 50/03 (https://dejure.org/2003,1772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2003 - VII-Verg 50/03 (https://dejure.org/2003,1772)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - VII-Verg 50/03 (https://dejure.org/2003,1772)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines vergabefreien Eigengeschäfts des öffentlichen Auftraggebers; Geltung der Bestimmungen des Kartellvergaberechts für die Rekommunalisierung der städtischen Müllabfuhr

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: in-house-Geschäft und Kriterium "Tätigkeit im wesentlichen für den beherrschenden öffentlichen Auftraggeber" (Erledigung der Tätigkeit durch Tochter- oder Enkelunternehmen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rekommunalisierung der Müllabfuhr: In-house-Geschäft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vergabefreies Eigengeschäft

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit sog. In-House-Geschäfte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Rekommunalisierung der Abfallentsorgung und Vergaberecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 99 Abs. 1 § 102 § 104 § 116 Abs. 2
    Begriff des vergaberechtsfreien Eigengeschäfts bei Vergabe eines öffentlichen Auftrags an ein noch zu gründendes Tochterunternehmen eines städtischen Unternehmens

Besprechungen u.ä. (2)

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Geschäfte im "Konzern Kommune"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rekommunalisierung der Müllabfuhr als vergabefreies Eigengeschäft (IBR 2004, 33)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 254
  • NZBau 2004, 58
  • BauR 2004, 564
  • VergabeR 2004, 63
  • ZfBR 2004, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03

    Antragsbefugnis eines Bieters bei beabsichtigter Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft des öffentlichen Aufttraggebers (sog. Inhouse-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher, NZBau 2001, 360, 363 f.; Faber, DVBl. 2001, 28, 254 f.).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft des öffentlichen Aufttraggebers (sog. Inhouse-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher, NZBau 2001, 360, 363 f.; Faber, DVBl. 2001, 28, 254 f.).
  • VK Arnsberg, 05.08.2003 - VK 2-13/03

    Zu den Voraussetzungen eines In-House-Geschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen werden der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. August 2003 (VK 2 - 13/2003) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgewiesen.
  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft des öffentlichen Aufttraggebers (sog. Inhouse-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher, NZBau 2001, 360, 363 f.; Faber, DVBl. 2001, 28, 254 f.).
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung liegt ein vergabefreies Eigengeschäft des öffentlichen Aufttraggebers (sog. Inhouse-Geschäft) dann vor, wenn (1) der öffentliche Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen betraut, die sich in seinem alleinigen Anteilsbesitz befindet und über die er eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt, und (2) die beauftragte GmbH ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet (BGH, VergabeR 2001, 286, 289; BayObLG, NZBau 2002, 397, 400; Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 168, 171 f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 13.5.2003 - 1 Verg 2/03 Umdruck Seite 14 f.; zu allem auch: Dreher, NZBau 2001, 360, 363 f.; Faber, DVBl. 2001, 28, 254 f.).
  • OLG Naumburg, 03.11.2005 - 1 Verg 9/05

    Immer Probleme mit dem Müll

    cc) Aus diesem Grund handelt es sich hier auch nicht um einen Vorgang der Rekommunalisierung, der ebenfalls vergaberechtsfrei wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 58).

    Sie stellt das spiegelbildliche Gegenstück zur funktionalen Privatisierung dar und unterliegt deshalb nicht dem Vergaberecht, wenn bei einer erstmaligen Aufgabenübertragung an die eigene Dienststelle oder die Tochtergesellschaft die Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäftes vorlägen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003, NZBau 2004, 58 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

    Die Kontrollmöglichkeiten der Antragsgegnerinnen zu 1. bis 4. ergeben sich im Einzelnen aus § 7 der Zweckverbandssatzung (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 15.10.2003 - VII-Verg50/03 [Rekommunalisierung], VergabeR 2004, 63, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Diese Grundsätze kommen zwar dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle oder die Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehat oder innehaben (sog. Inhousevergabe, vgl. EuGH, Urt. v. 11.01.2005 - C-26/03 - Rn. 49 [Stadt Halle], zit. nach www.curia.euroap.eu; Urt. v. 13.10.2005, a.a.O., Rn. 62 f.; Urt. v. 13.11.2008, a.a.O., Rn. 26; je m.w.N.; Guckelberger, VerwArch 2013, 161 ; zur vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe außerhalb des § 46 EnWG vgl. u.a.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2003 - Verg 50/03 u.a. - NVwZ 2004, 254; OLG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 Verg 5/10 - juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.08.2011 - 11 Verg 3/11 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

    Anders verhielte es sich, wenn lediglich eine verwaltungsorganisatorische Ausgliederung der Aufgabe in Rede stünde, etwa im Rahmen der Übertragung auf einen Eigenbetrieb der Antragsgegnerin oder in der Gestaltungsform eines sog. Inhouse-Geschäftes (vgl. hierzu BGH NZBau 2001, 517 ff; Senat NZBau 2004, 58 und Beschluss vom 12.1.2004 - VII - Verg 71/03).

    Dabei handelt es sich auch nicht um einen Vorgang der Rekommunalisierung, der nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls vergaberechtsfrei wäre (vgl. hierzu Senat NZBau 2004, 58).

  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Notwendige Ausschreibung von Müllentsorgungsleistungen bei

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich ersichtlich auch nicht um einen Vorgang der Rekommunalisierung, der nach der bisher einhelligen Rechtsprechung vergaberechtsfrei wäre (vgl. z.B. OLG Düsseldorf NZBau 2004, 58).
  • VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03

    Auftragsvergabe Sammlung und Transport von Altpapier

    Ihr sei dabei jederzeit eine solche Re - Kommunalisierung möglich, auch wenn die Leistung vorher durch ein Privatunternehmen durchgeführt worden sein sollte, hierzu sei die Entscheidung OLG Düsseldorf - Verg 50/03 - zu beachten.

    Die Aufgabenerfüllung durch eine zu 100% von der Beigeladenen gehaltene Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein vergabefreies Eigengeschäft, vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03, Seite 11 des Umdrucks.

    Die in dieser Entscheidung liegende Re - Kommunalisierung der Aufgabe war ihr ebenfalls zuzugestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03).

  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

    Im Gegenteil: Ein öffentlicher Auftraggeber ist noch vor dem "ersten Schritt" zu einem Vergabeverfahren berechtigt zu prüfen, ob der ins Auge gefasste Bedarf auch in anderer Weise als durch eine ausschreibungspflichtige Beschaffung gedeckt werden kann, sei es durch Selbstdurchführung (z. B. als Alternative zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen), durch Rekommunalisierung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2003, VII-Verg 50/03, NZBau 2004, 58 ), durch Kooperationen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juni 2009, C-480/06, NZBau 2009, 527) oder - wie hier - durch Gestaltungen im Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. h GWB .
  • OLG Frankfurt, 07.09.2004 - 11 Verg 12/04

    Führt Beauftragung einer Nachbarkommune aus dem Vergaberecht heraus?

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich ersichtlich auch nicht um einen Vorgang der Rekommunalisierung, der nach der bisher einhelligen Rechtsprechung vergaberechtsfrei wäre (vgl. z. B. OLG Düsseldorf NZBau 2004, 58) Denn die Antragsgegnerin beabsichtigt gerade nicht, die in ihre Zuständigkeit fallende Sammlung und Beförderung von Altpapier und anderem Müll sowie dessen Beseitigung fortan selbst oder durch eine eigene Tochtergesellschaft durchzuführen.
  • VK Hamburg, 18.02.2015 - Vgk FB 8/14

    Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!

    In der Rechtsprechung der Vergabesenate der deutschen Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass unter bestimmten engen Voraussetzungen bei einer GmbH das Kontrollkriterium für eine zulässige inhouse-Vergabe erfüllt sein kann (OLG Düsseldorf, Bschl. v. 15.10.2003 - VII-Verg 50/03; OLG Hamburg, Bschl. v. 14.10.2010 - 1 Verg 5/10; VK Arnsberg, Bschl.
  • VK Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 VK 7/04

    Wann ist von einem öffentlichen Auftraggeber auszugehen?

    Nach der Rechtsprechung (EuGH Urteil ,,Teckal" vom 18.11.1999 ­ Rs. C-107/98; NZBau 2000, 90; ferner BGH VergabeR 2001, 286; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2003 ­ Verg 50/03 m.w.N.) ist ein ausschreibungspflichtiger Vertrag dann nicht gegeben, wenn die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaft verrichtet, die ihre Anteile innehaben.
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