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   OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - VII-Verg 51/07   

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OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - VII-Verg 51/07 (https://dejure.org/2007,445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07 (https://dejure.org/2007,445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - VII-Verg 51/07 (https://dejure.org/2007,445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Auftraggeber; Vergabeentscheidung über einen "öffentlichen Lieferauftrag" und gerichtliche Nachprüfbarkeit; Überwiegende Finanzierung von Krankenkassen durch Gebietskörperschaften und Beaufsichtigung der Krankenkassen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuständigkeit für das Nachprüfungsverfahren: bei einer Mehrheit von Auftraggebern (gesetzliche Krankenkassen)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    SGB V § 69; ; SGB V § ... 69 Satz 1; ; SGB V § 129 Abs. 1 Satz 3; ; SGB V § 130a; ; SGB V § 130a Abs. 8; ; SGB V § 130a Abs. 9; ; GWB § 19; ; GWB § 20; ; GWB § 21; ; GWB § 55 Abs. 2; ; GWB § 87; ; GWB § 87 Abs. 1; ; GWB § 96; ; GWB §§ 97 ff.; ; GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § 99; ; GWB § 99 Abs. 2; ; GWB § 100 Abs. 2; ; GWB § 104; ; GWB § 104 Abs. 1; ; GWB § 104 Abs. 2; ; GWB § 113 Abs. 1; ; GWB § 116; ; GWB § 116 Abs. 1; ; GWB § 116 Abs. 3; ; GWB § 118 Abs. 3; ; GWB § 120 Abs. 2; ; GWB § 121; ; GWB § 123; ; GWB § 127 Nr. 5; ; SGG § 51; ; SGG § 51 Abs. 2; ; SGG § 86b; ; VOL/A § 5; ; VgV § 13; ; VgV § 18; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 1; ; VgV § 18 Abs. 1 S. 2; ; VgV § 18 Abs. 7; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 3; ; GVG § 17a Abs. 5; ; ZPO § 35; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; VwGO § 44a; ; VwGO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; VwGO § 173; ; VwVfG § 3 Abs. 2; ; VwVfG § 3 Abs. 2 S. 4; ; VwVfG § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2; ; VwVfG § 46

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Findet auf Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V das Vergaberecht Anwendung? (IBR 2008, 1030)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 194
  • BauR 2008, 572
  • VergabeR 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (C-300/07) über die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) ausgesetzt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats vom 23. Mai 2007 (VergR 2007, 622) verwiesen.

    Worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23.05.2007 (VergR 2007, 622) hingewiesen hat, bleibt auch bei Rahmenverträgen zunächst offen, ob der Auftraggeber überhaupt, und wenn ja, in welchem Umfange, Einzelaufträge erteilt.

    Ob und inwieweit der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe einen eigenen Beschaffungszweck verfolgen muss und wie dieser zu definieren wäre, bedarf in diesem Falle keiner näheren Erörterung (s. dazu näher Senat, VergR 2007, 622 und 634; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 zu einem Bauauftrag).

    Ihr - scheinbar sämtliche anderen Vorschriften ausschließender - Wortlaut ist nämlich, was das Vergaberecht betrifft, einschränkend auszulegen (so schon Senat, VergR 2007, 622 m.w.N., mit zustimmender Anm. Gabriel; Gabriel NZS 2007, 344).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 30/07

    Verkauf von Grundstücken mit Bauverpflichtung: Vergaberecht anzuwenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Es kann daher offen bleiben, ob nach richtlinienkonformer Auslegung des § 99 Abs. 2 GWB in jedem Falle eine derartige Lieferverpflichtung Voraussetzung eines "öffentlichen Lieferauftrages" ist (vgl. für einen Bauauftrag auch Beschluss des Senats vom 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07).

    Ob und inwieweit der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe einen eigenen Beschaffungszweck verfolgen muss und wie dieser zu definieren wäre, bedarf in diesem Falle keiner näheren Erörterung (s. dazu näher Senat, VergR 2007, 622 und 634; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII-Verg 30/07 zu einem Bauauftrag).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    § 513 Abs. 2 ZPO kann bereits deswegen nicht entsprechend angewendet werden, weil die Vergabekammer zwar in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren entscheidet, es sich aber bei ihnen nicht um Gerichte im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148).

    § 3 Abs. 2 VwVfG sieht bei mehreren örtlich zuständigen Behörden vor, dass die Behörde entscheidet, die zuerst mit der Sache befasst ist; da das Verfahren nur durch einen Antrag im Sinne des § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2 VwVfG eingeleitet wird (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148), kommt es mithin darauf an, wo der Antragsteller seinen Antrag einreicht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Zudem ist die sogenannte Rechtsmittelrichtlinie (gegenwärtig die Richtlinie 89/665 EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge [ABl. EG L 395 S. 33]) zu beachten; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (NJW 2000, 569 - Alcatel Austria) ist der Auftraggeber u.a. verpflichtet, die unterlegenen Bieter vor einem Vertragsschluss derart rechtzeitig zu unterrichten, dass sie dagegen noch primären Rechtsschutz erlangen können.

    Nach den Worten von Kus (NJW 2000, 544, 545) hat "der Gesetzgeber ... mit dem zweitinstanzlichen Nachprüfungsverfahren des GWB gerade einen exklusiven, eigenständigen Rechtsweg im Primärrechtsschutz unter Ausschluss der zivil- und verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit begründen wollen" (vgl. auch Gronstedt in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 104 GWB Rdnr. 820; Kus, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 102 Rdnr. 5; Heuvels, In Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, GWB, § 104 Rdnrn. 4 ff; Stockmann, in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 104 Rdrnr. 8 ff.).

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Insbesondere knüpft diese Vorschrift nicht an Merkmale wie "Verhandlungsführerschaft", "größter Auftraggeber" oder "Schwerpunkt der Leistungserbringung" an (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

    § 3 Abs. 2 VwVfG sieht bei mehreren örtlich zuständigen Behörden vor, dass die Behörde entscheidet, die zuerst mit der Sache befasst ist; da das Verfahren nur durch einen Antrag im Sinne des § 22 S. 2 Nr. 1, 2. Alt. Nr. 2 VwVfG eingeleitet wird (vgl. Senat NJW 2000, 145, 148), kommt es mithin darauf an, wo der Antragsteller seinen Antrag einreicht (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 2/02).

  • OLG Karlsruhe, 19.11.2007 - 17 Verg 11/07
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde ist bzw. war bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig (17 Verg 11/07).

    Daraus kann entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Hinweisbeschluss vom 19. November 2007 (17 Verg 11/07) aber nicht geschlossen werden, der Gesetzgeber habe damit klargestellt, dass die nicht aufgeführten vergaberechtlichen Vorschriften des GWB für die Vergabetätigkeit der Krankenkassen nicht gelten sollten.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Bundes haben die jeweiligen Antragstellerin des Verfahrens VK 2 - 117/07 (= VII-Verg 45/07), VK 2 - 120/07 (= VII-Verg 46/07) und VK 2 - 105/07 (= VII-Verg 47/07) am 23. bzw. 28. November 2007 sofortige Beschwerde beim Senat erhoben.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen die Beschlüsse der Vergabekammer des Bundes haben die jeweiligen Antragstellerin des Verfahrens VK 2 - 117/07 (= VII-Verg 45/07), VK 2 - 120/07 (= VII-Verg 46/07) und VK 2 - 105/07 (= VII-Verg 47/07) am 23. bzw. 28. November 2007 sofortige Beschwerde beim Senat erhoben.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-114/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen diese sowie die anderen Beschlüsse vom 15. November 2007 (VK 2 - 102/07 = VII-Verg 48/07; VK 2 - 108/07 = VII-Verg 49/07; VK 2 - 114/07 = VII-Verg 50/07; VK 2 - 123/07 = VII-Verg 51/07) haben die Antragsgegnerinnen am 30. November 2007 beim Senat sofortige Beschwerde eingelegt.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07
    Daraufhin riefen mehrere nicht berücksichtigte Unternehmen die ihrer Ansicht nach zuständigen Vergabekammern an, und zwar die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK-31/2007-L), die Vergabekammer Karlsruhe (1 VK 47/07) sowie die Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 102/07, VK 2 - 105/07, VK 2 - 108/07, VK 2 - 114/07, VK 2 - 117/07, VK 2 - 120/07 und VK 2 - 123/07).

    Gegen diese sowie die anderen Beschlüsse vom 15. November 2007 (VK 2 - 102/07 = VII-Verg 48/07; VK 2 - 108/07 = VII-Verg 49/07; VK 2 - 114/07 = VII-Verg 50/07; VK 2 - 123/07 = VII-Verg 51/07) haben die Antragsgegnerinnen am 30. November 2007 beim Senat sofortige Beschwerde eingelegt.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-123/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

  • EuGH, 18.07.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde -

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 2 KN 16/05

    Hilfsmittel: Nichtberücksichtigung von Anbietern ist rechtswidrig!

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07

    Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

  • OLG Celle, 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

    Vergabeverfahren: Unstatthafte Nachprüfung nach Auftragserteilung;

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • OVG Thüringen, 18.11.2004 - 2 EO 1329/04

    Keine Verweisung an Vergabekammer bei Anteilsverkauf "Kreiskrankenhaus"

  • KG, 21.11.2002 - KartVerg 7/02

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags ohne Bezug zu einem konkret zu vergebenden

  • VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 47/07

    Rabattverträge: Rechtsweg vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

  • SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07

    Rechtsweg bei Streitigkeiten um Rabattverträge nach § 130a SGB 5

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - Verg 13/08

    Zur Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung bei den

    Im Übrigen beruft sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73).

    b) Dass allein der Senat zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Vergabekammern berufen ist, hat der Senat bereits in seiner zitierten Entscheidung vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73) ausgesprochen.

    Anders als in den Verfahren VII-Verg 44/07 bis VII-Verg 51/07 (vgl. VergabeR 2008, 73) geht es hier nicht darum, welches der beiden in Frage kommenden Gerichte (Oberlandesgericht oder Sozialgericht) zeitlich zuerst im Rahmen eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen der Vergabekammern angerufen worden ist; eine anfechtbare Entscheidung der Vergabekammer lag zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Sozialgericht noch gar nicht vor.

    Bereits hinsichtlich des Ausgangspunktes des Landessozialgerichts, dass die Vorschriften der § 51 SGG, § 69 SGB V sowie § 130a Abs. 8 SGB V einer Anwendung des 4. Teils des GWB auf Vergaben gesetzlicher Krankenkassen entgegen stünden, folgt der Senat - allerdings unter der noch nicht endgültig geklärten Prämisse, dass die Antragsgegnerinnen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB anzusehen sind - nicht (vgl. Senat VergabeR 2008, 73).

    b) Sollten die Antragsgegnerinnen als öffentliche Auftraggeber anzusehen sein, geht die Rechtsprechung des Senats (vgl. VergabeR 2008, 73; zuletzt Beschluss vom 20. Februar 2008, VII-Verg 07/08) davon aus, dass.

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

    b) Dass allein der Senat zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Vergabekammern berufen ist, hat er bereits in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73) ausgesprochen.

    Dies löst - wie der Senat bereits in seinem zitierten Beschluss vom 19. Dezember 2007 (a.a.O.) nachgewiesen hat - den vom Gesetzgeber untrennbar aufeinander abgestimmten Regelungszusammenhang des 4. Teils des GWB auf.

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73) verwiesen.

    Die VKR beruht nicht auf Vorschriften des EG-Vertrages über bestimmte Politikfelder, sondern - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73) ausgeführt hat - auf den Vorschriften über die Waren- und Dienstleistungsfreiheit, die auch im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung gelten.

    g) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (VergabeR 2008, 73), war - u.a. - die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

    Bereits hinsichtlich des Ausgangspunktes des Landessozialgerichts, dass die Vorschriften der § 51 SGG, § 69 SGB V sowie § 130a Abs. 8 SGB V einer Anwendung des 4. Teils des GWB auf die Vergaben gesetzlicher Krankenkassen entgegen stünden, folgt der Senat - allerdings unter der noch nicht endgültig geklärten Prämisse, dass die Antragsgegnerinnen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB anzusehen sind - nicht (vgl. Senat VergabeR 2008, 73).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 13/08

    Zum Festhalten an der Zuständigkeit des Vergabesenats unter Berücksichtigung der

    Im Übrigen beruft sie sich auf die Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73).

    Sie sind - zusätzlich zu den Punkten, die sie bereits in den Parallelverfahren vor dem Senat vorgetragen haben (vgl. näher Senat VergabeR 2008, 73) - der Auffassung, der Beschwerde stehe die Klage vor dem Sozialgericht entgegen.

    An seiner Auffassung, die er im Beschluss vom 19. Dezember 2007 (VergabeR 2008, 73) näher dargelegt hat, hält der Senat auch angesichts der Ausführungen des Sozialgerichts Stuttgart, des Landessozialgerichts Baden-Württemberg sowie insbesondere des Bundessozialgerichts in seinem Beschluss vom 22. April 2008 fest.

    Dies löst - wie der Senat bereits in seinem zitierten Beschluss vom 19. Dezember 2007 (a.a.O.) nachgewiesen hat - den vom Gesetzgeber untrennbar aufeinander abgestimmten Regelungszusammenhang des 4. Teils des GWB auf.

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