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   OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08   

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OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08 (https://dejure.org/2009,10999)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 1 Verg 7/08 (https://dejure.org/2009,10999)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 1 Verg 7/08 (https://dejure.org/2009,10999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransport

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransport

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsverfahren: Feststellungsantrag möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1640
  • VergabeR 2009, 793
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
    Die Vergabekammer hat dabei unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschlüsse v. 19. Oktober 2000, 1 Verg 9/00 - VergabeR 2001, 134 - und v. 13. März 2006, 1 Verg 2/06) und anderer Vergabesenate die Auffassung vertreten, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen in ihrer konkreten Ausgestaltung durch das Landesrettungsdienstgesetz den Charakter von Tätigkeiten hätten, die einheitlich, unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden seien, und auf die daher das EU-Vergaberecht im Hinblick auf Art. 45 und 55 EG keine Anwendung finde.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
    Der Senat hat das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Divergenzvorlagen des Oberlandesgerichts Dresden an den Bundesgerichtshof im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten ausgesetzt und nach Bekanntwerden der Beschlüsse des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs jeweils vom 1. Dezember 2008, X ZB 31/08 und X ZB 32/08 (erstgenannte vgl. VergabeR 2009, 156), dessen Fortführung, nunmehr mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten im Wege des schriftlichen Verfahrens, angeordnet.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
    Der Senat hat das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Divergenzvorlagen des Oberlandesgerichts Dresden an den Bundesgerichtshof im Einvernehmen mit den Verfahrensbeteiligten ausgesetzt und nach Bekanntwerden der Beschlüsse des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs jeweils vom 1. Dezember 2008, X ZB 31/08 und X ZB 32/08 (erstgenannte vgl. VergabeR 2009, 156), dessen Fortführung, nunmehr mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten im Wege des schriftlichen Verfahrens, angeordnet.
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.07.2008 - 1 VK LVwA 9/08

    Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge!

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2008, 1 VK LVwA 9/08, aufgehoben.
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
    Im Hinblick auf die Zulässigkeit ihres Nachprüfungsantrages hat sie sich die Rechtsauffassungen in den inzwischen bekannt gewordenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. Juli 2008, WVerg 003/08 und 0004/08 (erstgenannte vgl. VergabeR 2008, 809) sowie in der Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 15. April 2008, Rs. C-160/08, zu Eigen gemacht.
  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports ist - jedenfalls nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt - zwingend als Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798).

    Der erkennende Senat sah damals auch erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der nationale Gesetzgeber quasi selbstverständlich davon ausging, dass Tätigkeiten, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des § 99 GWB fallen (vgl. Senatsbeschluss vom 23.04.2009, a.a.O.).

    Der erkennende Senat hat daher erstmals mit Beschluss vom 23.04.2009 (a.a.O.) entschieden, dass die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports auch in Sachsen-Anhalt als Vergabeverfahren nach den §§ 97ff GWB durchzuführen ist.

  • VK Sachsen-Anhalt, 25.01.2011 - 2 VK LSA 13/10

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

    Zutreffend sind die beiden Antragstellerinnen davon ausgegangen, dass die Übertragung zur Durchführung der Notfallrettung an Dritte zwingend im Wege eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 f GWB zu erfolgen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 bis 798 und Beschluss vom 04.11.2010, 1 Verg 10/10, NZBau 2011 Heft 1, VIII).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 21 SF 41/10

    Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Angebot in Marktverdrängungsabsicht oder zumindest mit der billigend in Kauf genommenen Gefahr abgegeben wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen oder wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner unauskömmlichen Preisgestaltung voraussichtlich in so große Schwierigkeiten geraten wird, dass er gezwungen ist, die Ausführung des Auftrages abzubrechen (BSG, Beschluss v. 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D Rdn. 33, SozR 4 - 7935 Nr. 1 = SozR 4 - 2500 § 127 Nr. 3 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009 - 1 Verg 9/09; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08, VergabeR 2009, 793 juris Rdn. 39; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2007 - VII-Verg 27/07 juris Rdn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 27.05.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes im

    Der Senat hat dies in den von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 23.4.2009 (1 Verg 7/08 - dort unter 3.2. b) -) auch nicht im Rahmen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages geprüft, sondern - nach Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer - in den Hinweisen zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Begründetheit des Antrages.
  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Insofern sei auch die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (B. v. 02.02.2009 - 3 M 555/08 -) und die des OLG Naumburg (B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08) zu berücksichtigen.
  • VK Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 VK LSA 5/11

    Unterkostenangebot: § 19 EG Abs. 6 VOL/A ist bieterschützend!

    Dem Auftraggeber sei es sogar nicht verwehrt, auch Unterkostenangebote zu beauftragen, sofern er davon ausgehen könne, dass der Anbieter auch zu diesen Preisen zuverlässig und vertragsgerecht leisten könne (vgl. u. a. OLG Düsseldorf v. 17.06.2002-Verg 18/02, OLG Naumburg v. 23.04.2009-1 Verg 7/08, OLG Naumburg v. 29.01.2009 - 1 Verg 10/08).
  • VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09

    Trotz BGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom VG überprüfbar?

    Den Entscheidungen des OLG Naumburg (B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 5/08 - und B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08) lagen Verfahren zugrunde, in denen sich der jeweilige Träger des Rettungsdienstes zuvor gerade für eine Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und damit für eine Vergabe nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entschieden hatte.
  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

    Mit Schriftsatz vom 20.05.2009 vertiefte die Antragstellerin abermals ihre Begründung und verwies auf den Beschluss des OLG Naumburg vom 23.04.2009, 1 Verg 7/08.
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Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1640
  • VergabeR 2009, 793
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