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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB (https://dejure.org/2009,1000)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB (https://dejure.org/2009,1000)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB (https://dejure.org/2009,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen; Eröffnung des Rechtswegs in das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften; Missbräuchliche oder ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG NRW macht den Weg frei für AOK-Rabattverträge mit einem Einsparvolumen von 1,1 Milliarden Euro

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1945
  • VergabeR 2009, 922
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Die staatliche Regelungsdichte ist derart hoch, dass den gesetzlichen Krankenkassen im Ergebnis eine eigenverantwortliche Gestaltung des Satzungs-, Organisations-, Beitrags- und Leistungsrechts weitgehend verwehrt ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009, Az L 11 WB 5971/08 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen (LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2009, a.a.O. und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B).

    Hierzu gehören die §§ 19 und 20 GWB jedoch nicht, weil sich diese Normen auf Verstöße außerhalb des Vergabeverfahrens beziehen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009, a.a.O.; Summa in: jurisPK-VergR, § 97, Rdn. 120).

    Abgesehen davon ist zu berücksichtigen, dass missbräuchlichen Verhaltensweisen gerade durch das Vergabeverfahren vorgebeugt werden soll und sich dieses - wie hier bei fehlerfreier Durchführung - als Ausgleich für die gebündelte öffentliche Nachfragemacht der Krankenkassen darstellt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009, a.a.O.; Zeiss in: jurisPK-VergR, Einl. VergR, Rdn. 181).

    Diese Erwägungen des EuGH beanspruchen auch im Hinblick auf die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im deutschen Krankenversicherungsrecht (Einführung von Wahltarifen zum 01.04.2007 - § 53 SGB V - sowie die Schaffung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 - § 266 SGB V) weiterhin Gültigkeit, weil trotz dieser gesetzlichen Änderungen die relevanten Grundstrukturen erhalten geblieben sind (vergl. insoweit auch LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 23.01.2009 aaO).

    Eine von vornherein bestehende Verpflichtung zur Loslimitierung besteht jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009, a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Nicht zu beanstanden ist schließlich, dass die AG auf eine Loslimitierung - die dem Zweck dient, von vornherein einer größeren Zahl von Bietern Chancen für einen Auftrag zu geben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000 - Verg 6/00, NZBau 2000, 440) - verzichtet haben.

    Eine von vornherein bestehende Verpflichtung zur Loslimitierung besteht jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009, a.a.O., OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2000, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Der Senat hält im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.04.2002 - Verg- 6/02) daran fest, dass im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften der Rechtsweg in das vergaberechtliche Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).

    Auch wenn der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30.01.2009 (L 21 KR 1/08 SFB) ausgeführt hat, dass sich eine Pflicht zur Loslimitierung in bestimmten Konstellationen unter Umständen durchaus als wettbewerbsfördernd darstellen könne, lässt sich aus diesem obiter dictum nicht die Schlussfolgerung ableiten, dass stets eine Pflicht zur Loslimitierung besteht.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Der Rechtsstreit sei auszusetzen, bis diese Frage durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in dem Verfahren C-300/07 beantwortet sei.

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer wenn auch mittelbaren staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (so der Schlussantrag des Generalanwaltes Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss 19.12.2007 VII - Verg 51/07, NZ Bau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in Juris PK-SGB X § 69 Rdnr. 195 ff.) kann der Senat hier offen lassen.

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 30/03

    Anforderungen an die Überprüfbarkeit eines Angebots

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Dabei müssen die Kriterien so klar formuliert sein, dass professionelle Bieter keine Verständnisschwierigkeiten haben (BGH, Urteil vom 03.06.2004 - X ZR 30/03).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Es entspricht gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 162 Abs. 3 VwGO schon deshalb der Billigkeit, der AS auch die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) aufzuerlegen, weil diese erfolgreich Anträge gestellt hat (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R, NZS 2007, 391).
  • VK Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 1 VK 52/08

    Vergabe von Rabattvereinbarungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Dieses Produkt- und Rabattblatt ermöglicht nicht nur die sichere Kalkulation des eigenen Angebots und den Vergleich mit möglichen Angeboten anderer Bieter durch die Gegenüberstellung der aus verschiedenen Rabatthöhen resultierenden WMZ (so auch VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 1 VK 52/08).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04

    Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Sowohl den VK als auch den gerichtlichen Nachprüfungsinstanzen ist es bei der Überprüfung verwehrt, ihre eigene Beurteilung an die Stelle der Bewertung der Vergabestelle zu setzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - Verg 108/04; Summa/Kullack in jurisPK-VergR, § 97 GWB, Rdn. 92; Otting in: Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 97, Rdn 38, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass in einem solchen Fall der RV i.V.m. der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem echten Wettbewerbsvorteil führt, den der Auftraggeber dem Rabattvertragspartner einräumt, um seinerseits einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen (LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.01.2009, a.a.O. und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09
    Hinsichtlich der Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hat der EuGH bereits explizit entschieden (Urteil vom 16.03.2004, Az C-264/01), dass diese von dem Begriff des Unternehmens im Rahmen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts nicht erfasst werden, weil sie ohne die Möglichkeit der Einflussnahme ihren Mitgliedern im Wesentlichen die gleichen Pflichtleistungen zu gewähren hätten und zudem untereinander zu einer Art Solidargemeinschaft zusammengeschlossen seien.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 -C-300/07 (Oymanns); vgl. auch Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB -).

    Vor diesem Hintergrund hat sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

    So hat der Senat u.a. im Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB, in dem er die Auffassung vertreten hat, das Wettbewerbsprinzip nötige den Auftraggeber nicht dazu, Rahmenverträge mit mehr als einem pharmazeutischen Unternehmer abzuschließen, ausgeführt: "Es würde den (gewollten) Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmern massiv behindern, könnten (z.B.) drei Bieter mit den insgesamt wirtschaftlichsten Angeboten in gleichem Umfang die Versicherten der AG mit Arzneimitteln versorgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV - durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07; vgl. auch Senat, Beschluss v. 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB).

    Ob Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ausnahmslos als öffentliche Lieferaufträge i.S.d. vorgenannten Regelungen qualifiziert werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB; Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69, Rdn. 226 ff. m.w.N.), kann hier dahinstehen.

    Die Anknüpfung an die jeweilige PZN gewährleistet zudem die Beachtung des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, wonach die Anforderungen an die Leistung/Lieferung so genau zu fassen sind, dass sie den Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB; Beschluss vom 02.04.2009 - L 21 KR 35/09 SFB).

  • VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Die Wertungssystematik in der Vorgängerausschreibung der Ag für andere Wirkstoffe Ende 2008/Anfang 2009 war im Übrigen weitgehend ähnlich und ist in der Vergaberechtsprechung einhellig bestätigt worden (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    sind praktisch also größer, je größer die Produkt- und Angebotsbreite des Rabattvertragspartners ist (so auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO. m.w.N.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, aaO.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).

    Soweit sich die ASt insoweit auf kartellrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 19, 20 GWB, stützen sollte, fehlt der Vergabekammer bereits die Prüfungskompetenz (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO., jeweils m.w.N.).

    Zum Einen hat die ASt nichts dazu vorgetragen, dass während der Laufzeit des Vertrages überhaupt wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten sind, die eine Preisanpassungsklausel oder Staffelrabatte erforderlich erscheinen lassen könnten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07 (Oymanns); vgl. auch Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB -).

    Vor diesem Hintergrund haben sowohl das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08 und vom 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B) als auch der erkennende Senat (vgl. nur Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB) entschieden, dass ein öffentlicher Auftrag jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn durch vertragliche Abreden Exklusivität vereinbart und ein tatsächlicher Wettbewerbsvorteil für den Auftragnehmer bewirkt wird.

    So hat der Senat u.a. im Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB, in dem er die Auffassung vertreten hat, das Wettbewerbsprinzip nötige den Auftraggeber nicht dazu, Rahmenverträge mit mehr als einem pharmazeutischen Unternehmer abzuschließen, ausgeführt: "Es würde den (gewollten) Wettbewerb unter den pharmazeutischen Unternehmern massiv behindern, könnten (z.B.) drei Bieter mit den insgesamt wirtschaftlichsten Angeboten in gleichem Umfang die Versicherten der AG mit Arzneimitteln versorgen.

  • VK Bund, 10.07.2009 - VK 1-113/09

    Arzneimittelrabattvertrag

    Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A, der auf Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG zurückgeht und den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Abs. 1 GWB erweitert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B, vom 23. Januar 2009, L 11 WB 5971/08, und vom 4. und 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).

    So wird auch im vorliegenden Fall - und insoweit besteht jedenfalls kein Unterschied zu der wirkstoffbezogenen öffentlichen Ausschreibung einer Krankenkasse (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB) - bezüglich des Preises eine bestimmte Abrede, nämlich die Rabatthöhe, vor die Klammer der nachfolgenden Einzelverträge gezogen.

    cc) Durch den zwischen der Ag und der Bg abgeschlossenen Vertrag wird der Bg zu Lasten der ASt Exklusivität eingeräumt (zu dieser Voraussetzung s. LSG Baden- Württemberg, Beschlüsse vom 23. Januar 2009, L 11 WB 5971/08, vom 4. und 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09, sowie vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB).

    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB) stellt in seinem Beschluss, dem allerdings ein Rabattvertrag mit ausdrücklicher Exklusivitätsvereinbarung zugrunde lag, im Wesentlichen auf die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung ab, indem es ausführt, dass diese Vereinbarung in Verbindung mit der Ersetzungsverpflichtung des Apothekers nach § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu einem "echten Wettbewerbsvorteil" des Rabattvertragspartners führe.

  • VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

    (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08).

    Denn auch nach Ansicht der Sozialgerichte kann der Rabattvertrag i.V.m. der Substitutionspflicht nach § 129 Abs. 1 S. 3 SGB V einen Wettbewerbsvorteil begründen, den der Auftraggeber dem Unternehmen einräumt, um einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen (vgl. LSG Baden-Württemberg, a.a.O. sowie Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08; LSG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB) und der es rechtfertigt, den Rabattvertrag als öffentlichen Auftrag in Gestalt eines Rahmenvertrages einzustufen.

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat hierzu jüngst in einer Reihe von Entscheidungen, die eine andere Ausschreibung betrafen, erhebliche Skepsis anklingen lassen (vgl. etwa Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09

    Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07, ZfBR 2009, 601 - "Oymanns"; Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB, VergabeR 2009, 922 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - L 21 SF 41/10

    Darf ein Bieter als Nachunternehmer eines anderen Bieters agieren?

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 271 SGB V) und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07, ZfBR 2009, 601 - "Oymanns"; Senat Beschluss vom 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB, VergabeR 2009, 922 m.w.N.).

    Soweit die AS dabei geltend macht, dass das - sowohl vom LSG Baden-Württemberg (vgl. Beschluss v. 23.01.2009 - L 11 WB 5971/09, VergabeR 2009, 452) als auch vom Senat (vgl. Beschluss v. 26.03.2009 - L 21 KR 26/09 SFB, VergabeR 2009, 922) bereits ausführlich erörterte - Kriterium der Produktbreite die Entstehung eines echten Geheimwettbewerbs hindere, ist der Nachprüfungsantrag bereits unzulässig, weil diese Rüge verspätet erhoben worden ist (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

  • VK Bund, 29.04.2010 - VK 2-20/10

    Vergabe von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zur GKV durch den Bund finanziert (vgl. §§ 3, 2, 71 SGB V) und unterliegen einer staatlichen Rechtsaufsicht (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - C-300/07 (Oymanns); vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB).

    Auch wenn Krankenkassen somit keinen unmittelbaren Einfluss auf das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte haben und damit der zwischen ihnen und den Apotheken abzurechnende Beschaffungsvorgang hinsichtlich der streitgegenständlichen Zytostatikazubereitungen erst durch die Vertragsärzte ausgelöst wird, liegt ein öffentlicher Auftrag vor (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08, 17.02.2009 - L 11 WB 381/0 und vom 28. Oktober 2008 - L 11 KR 4810/08 ER-B, LSG NRW Beschluss vom 26.März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Gesetzliche Krankenkassen werden - jedenfalls mittelbar - mit den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund finanziert und unterliegen einer engmaschigen staatlichen Rechtsaufsicht (vgl. EuGH, Urteil vom 11.06.2009, C-300/07, "Oymanns"; LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2009, L 21 KR 26/09 SFB; Beschluss vom 03.11.2010, L 21 SF 208/10 Verg).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 44/09

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 21 KR 53/09

    Ausschreibungspflichtige Arzneimittelrabattverträge

  • VK Bund, 03.07.2009 - VK 1-107/09

    Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

  • OLG Brandenburg, 25.09.2018 - 19 Verg 1/18

    Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags nach wirksamem Zuschlag

  • VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 36/09

    Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 12.11.2009 - VK 3-193/09

    Bekanntmachung einer Vertragsabsicht nach § 127 Abs. 2 Satz 3 SGB V über die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - L 21 KR 39/09

    Rabattverträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2010 - L 21 SF 208/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - L 21 SF 38/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

  • VK Bund, 10.11.2009 - VK 1-191/09

    Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 77/10

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • VK Bund, 11.11.2011 - VK 2-133/11

    Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln der

  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 21 KR 60/09

    Krankenversicherung

  • VK Südbayern, 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16

    Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!

  • VK Bund, 28.07.2009 - VK 3-142/09

    Arzneimittel-Rahmenrabattverträge

  • VK Bund, 29.09.2009 - VK 2-162/09

    Abschluss einer Rabattvereinbarung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

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