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   OLG Saarbrücken, 25.05.1979 - 3 U 54/78   

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https://dejure.org/1979,2396
OLG Saarbrücken, 25.05.1979 - 3 U 54/78 (https://dejure.org/1979,2396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.1979 - 3 U 54/78 (https://dejure.org/1979,2396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 1979 - 3 U 54/78 (https://dejure.org/1979,2396)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholverbot; Einfahrender; Einfahrt auf Fahrbahn; Ausfahrt aus Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 5

Papierfundstellen

  • VerkMitt 1980, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    aa) Es kann dahinstehen, ob der Kläger gegen ein Überholverbot verstoßen hat; denn Überholverbote bezwecken nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (so OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 5 Rdn. 33); soweit der Entscheidung des Senats vom 4. März 1996 - 12 U 1032/95 - (NZV 1996, 365 = VerkMitt 1996, 82 Nr. 116) entnommen werden kann, daß den verbotswidrig überholenden Kradfahrer im Falle einer Kollision mit einem durch eine Lücke nach links abbiegenden Grundstücksausfahrer eine Mithaftung nach einer Quote von 1/3 trifft, wird hieran nicht festgehalten.
  • OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs

    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muss nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen (KG VersR 1999, 1382; OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39; juris-PK, 6. Aufl. § 823 Rn. 94), so dass er hierauf seine Geschwindigkeit nicht einstellen muss.
  • AG Bochum, 27.06.2013 - 40 C 210/12

    Grundstücksausfahrer haftet dem ersten Anschein nach für Zusammenstoß mit

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger gegen ein Überholverbot verstoßen hat; denn Überholverbote bezwecken nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (so OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39).
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