Rechtsprechung
KG, 14.01.1991 - 12 U 7816/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auffahrunfall; Wechsel; Fahrstreifen; Unklare; Verkehrslage; Fahrzeugreihe; Ersatz; Rückstufung; Kaskoversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 7 Abs. 5
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Papierfundstellen
- VerkMitt 1992, 28
Wird zitiert von ...
- KG, 12.06.2003 - 22 U 134/02
Auffahrunfall: Haftung bei Kollision des nachfolgenden Fahrzeugs mit dem …
Es entspricht ferner der langjährigen Rechtsprechung beider Senate des Kammergerichts (…aaO., vgl. ferner: Urteil vom 26. Oktober 1992, 22 U 2110/89; Urteil vom 14. Januar 1991, 12 U 7816/89 = VM 1992, 28), dass im Falle eines unzulässigen Fahrstreifenwechsels der Fahrstreifenwechsler grundsätzlich für die Folgen des Verkehrsunfalls allein haftet.
Rechtsprechung
KG, 14.01.1991 - 12 U 7816/69 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auffahrunfall; Wechsel; Fahrstreifen; Unklare; Verkehrslage; Fahrzeugreihe; Ersatz; Rückstufung; Kaskoversicherung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VerkMitt 1992, 28