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   KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92   

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https://dejure.org/1993,3707
KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92 (https://dejure.org/1993,3707)
KG, Entscheidung vom 04.03.1993 - 12 U 1788/92 (https://dejure.org/1993,3707)
KG, Entscheidung vom 04. März 1993 - 12 U 1788/92 (https://dejure.org/1993,3707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Haftungsgrundsätze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Linksabbieger; Verkehrsunfall; Kollision; Haftung; Überholen; Rückschau; Links

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 272
  • VerkMitt 1993, 59
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Die Haftung des Überholers kann sich auf zwei Drittel (KG VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) oder sogar auf drei Viertel (KG VerkMitt 1995, 92) steigern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet, aber die zweite Rückschau versäumt und in dieser Situation nur rechts hätte überholt werden dürfen (KG Urteil vom 1. Februar 1999 - 12 U 8772/97).
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (Senat, NZV 1993, 272) und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG VerkMitt 1990, 91; 1995, 38).
  • KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen auf ein Grundstück

    Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Verkehrsteilnehmer zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der nach links abbiegende Fahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1 und Abs. 5 StVO obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht verletzt hat (KG, NZV 1993, 272 = VerkMitt 1993, 59 Nr. 78; KG, Urteil vom 13. April 1995 - 12 U 3117/93 -).

    So kann der Anscheinsbeweis durch den Nachweis entkräft und eine Mithaftung begründet sein, wenn der Überholende bei unklarer Verkehrslage überholt und damit gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verstößt (KG, NZV 1993, 272 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG, NZV 1993, 272 ) und dem überholenden Verkehrsteilnehmer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG, VerkMitt 1995, 38 = NZV 1995, 359 ; KG, Urteil vom 13. Januar 1997 - 12 U 7147/95 -).

    Der Anspruch des Überholenden kann sich auf 1/3 (KG, NZV 1993, 272 ) oder sogar auf 1/4 (KG, VerkMitt 1995, 92 ) verringern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO ), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO ) nur rechts hätte überholt werden dürfen.

  • KG, 20.12.2010 - 12 U 70/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen zwei nacheinander fahrenden

    Überholt der Nachfolgende den blinkend ordnungsgemäß eingeordneten Linksabbieger, der die zweite Rückschau versäumt, dennoch links, kommt - je nach den Umständen des Einzelfalls - eine Haftung des Überholers nach einer Quote von ¾, von 2/3 oder auch nur zu ½ in Betracht (vgl. KG, Urteil vom 4. März 1993 - 12 U 1788/92 - NZV 1993, 272 ; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 12 U 216/07 - MDR 2009, 680 = NZV 2009, 390; Beschluss vom 6. Februar 2008 - 12 U 115/07 - MDR 2008, 1032 = NZV 2009, 38).
  • KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08

    Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem

    Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
  • KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Vielmehr stimmt die Quote mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen überein; danach haftet der Überholer nach einer Quote von ¾, wenn er den Linksabbieger, der rechtzeitig blinkt, sich zur Mitte einordnet ( § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO ), aber die zweite Rückschau versäumt, und in dieser Situation nach § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO nur rechts hätte überholt werden dürfen (so Senat, Urteil vom 4. März 1993 - 12 U 1788/92 - NZV 1993, 272 = VM 1993, 59 = VRS 85, 90 ; Urteil vom 7. November 1994 - 12 U 1156/94 - VM 1995, 92 Nr. 89).
  • KG, 14.03.2002 - 12 U 163/01

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Einscheren nach dem Überholen

    Sie muss nicht unklar sein, wenn er die Fahrt nur verzögert oder der Linksabbieger seine Absicht nicht durch Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger anzeigt und sich nicht zur Mitte hin einordnet (vgl. KG NJW-RR 1987, 1251, 1252 = VRS 85, 90, 92 ; Verk-Mitt 1993, 59 Nr. 78).
  • LG Berlin, 04.06.2012 - 44 S 156/11

    Zur Haftung beim Überholen trotz unklarer Verkehrslage

    Sie muss nicht unklar sein, wenn er die Fahrt nur verzögert oder der Linksabbieger seine Absicht nicht durch Betätigung der Fahrtrichtungsanzeiger anzeigt und sich nicht zur Mitte hin einordnet (vergl. KG, VRS 85, 90, 92; Verkehrsrechtliche Mitteilungen 1993, 59 Nr. 78).
  • AG Königs Wusterhausen, 23.10.2012 - 20 C 294/12

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des nach links in ein Grundstück

    Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungszeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (KG NZV 1993, 272) und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG VM 1990, 91; 1995, 38).
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