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KG, 07.11.1994 - 12 U 1156/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Linksabbieger
Papierfundstellen
- VerkMitt 1995, 92
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links …
Die Haftung des Überholers kann sich auf zwei Drittel (KG VerkMitt 1993, 59 = NZV 1993, 272) oder sogar auf drei Viertel (KG VerkMitt 1995, 92) steigern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet, aber die zweite Rückschau versäumt und in dieser Situation nur rechts hätte überholt werden dürfen (KG Urteil vom 1. Februar 1999 - 12 U 8772/97). - KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Vielmehr stimmt die Quote mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen überein; danach haftet der Überholer nach einer Quote von ¾, wenn er den Linksabbieger, der rechtzeitig blinkt, sich zur Mitte einordnet ( § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO ), aber die zweite Rückschau versäumt, und in dieser Situation nach § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO nur rechts hätte überholt werden dürfen (so Senat, Urteil vom 4. März 1993 - 12 U 1788/92 - NZV 1993, 272 = VM 1993, 59 = VRS 85, 90 ; Urteil vom 7. November 1994 - 12 U 1156/94 - VM 1995, 92 Nr. 89). - LG Saarbrücken, 15.11.2013 - 13 S 107/13
Keine Einstufung von E-Bikes als Kraftfahrzeug
Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Kammer und ist weitgehend anerkannt, dass der Verstoß gegen die höchstmögliche Sorgfalt gemäß § 9 Abs. 5 StVO grundsätzlich zu einer überwiegenden Haftung des Abbiegenden führt (vgl. KG, VerkMitt 1995, 92; OLG Koblenz, DAR 2005, 403; OLG Rostock, Schaden-Praxis 2010, 316; Kammer, Hinweisbeschluss vom 28.03.2012 - 13 S 18/12; Urteil vom 18.01.2013 - 13 S 158/12, Schaden-Praxis 2013, 286; LG Mönchengladbach, Schaden-Praxis 2008, 247). - KG, 09.09.2002 - 12 U 26/01
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen auf ein Grundstück
Der Anspruch des Überholenden kann sich auf 1/3 (KG, NZV 1993, 272 ) oder sogar auf 1/4 (KG, VerkMitt 1995, 92 ) verringern, wenn der Abbieger blinkt, sich zur Mitte einordnet (§§ 9 Abs. 1 Satz 1 StVO ), er aber die letzte Rückschau versäumt und in dieser Situation (§ 5 Abs. 7 StVO ) nur rechts hätte überholt werden dürfen.