Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7134
OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1999,7134)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.1999 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1999,7134)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 1999 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1999,7134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 20 U 91/92

    Laufleistung; Abweichungen; Falschangaben; Bedingter Vorsatz

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
    Der Kläger hat bewußt in Kauf genommen, daß seine Angaben zur Unfallfreiheit unrichtig waren (vgl. z.B. OLG Hamm Urteil vom 2.12.1992 r+s 1995, 208).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
    Danach tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, daß Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228 und ständig).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
    Vielmehr ist nach seiner eigenen Darstellung von einem bedingten Vorsatz auszugehen, denn wenn er sich, bevor er das Formular ausfüllte, bei seinem Sohn nicht nach Unfallschäden erkundigte, so gab er eine Erklärung ins Blaue ab (vgl. BGH VersR 1993, 828 = r+s 1993, 321).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06

    Kaskoversicherung: Anspruch wegen Kfz-Diebstahls bei Falschangaben in der

    Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nach § 13 Abs. 1 AKB stellen die Unfallfreiheit und das Vorhandensein auch von bereits beseitigten Unfallschäden wesentliche Bewertungsfaktoren dar, da auch nach ordnungsgemäßen Reparaturen eine Wertminderung einzutreten pflegt (vgl.OLG Köln, v. 09.03.1999, 9 U 130/98, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01

    Leistungsfreiheit wegen Falschangabe der Anschaffungsjahre entwendeter

    Die Darlegungs- und Beweislast für derartige Umstände hat der Versicherungsnehmer (Senat, r+s 2000, 55, 56).
  • OLG Köln, 27.11.2001 - 9 U 202/00

    Kaskoentschädigung wegen Fahrzeugdiebstahls; Leistungsfreiheit einer

    Gerade in Entwendungsfällen, in denen das Fahrzeug zur Begutachtung nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Versicherer zur Erzielung einer zutreffenden Wertermittlung auf vollständige und zutreffende Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen (OLG Köln, VersR 1991, 766, 767; Senat, r + s 2000, 55, 56).
  • AG Düsseldorf, 20.08.2007 - 28 C 16247/06

    Versicherungsschutz aus einem Fahrzeugteileversicherungsvertrag für einen

    Danach tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228, OLG Köln VersR 2000, 224).
  • OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 44/01

    Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen einer vorsätzlichen

    Die Darlegungs- und Beweislast für derartige Umstände hat der Versicherungsnehmer (Senat, r+s 2000, 55, 56).
  • AG Wuppertal, 17.11.2008 - 39 C 241/08

    Einstandspflicht der Kaskoversicherung bei Verschweigen von Vormängeln

    trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228, OLG Köln VersR 2000, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4867
OLG Koblenz, 19.02.1999 - 10 U 129/98 (https://dejure.org/1999,4867)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.02.1999 - 10 U 129/98 (https://dejure.org/1999,4867)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - 10 U 129/98 (https://dejure.org/1999,4867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls bei Belassen eines PKW-Schlüssels in einer Jacke, welche sich unbeaufsichtigt in einer für jedermann zugänglichen Umkleidekabine einer Turnhalle befindet

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 61; VVG § 79
    Belassen des Kfz-Schlüssels in der Umkleidekabine einer Turnhalle ist grob fahrlässig L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 224 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11

    Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2004 - 7 U 127/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung von Fahrzeugschlüsseln

    Das Zurücklassen der Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln im Foyer des Gemeindehauses war grob fahrlässig, da zum einen die Garderobe nicht beaufsichtigt und frei zugänglich war und zum anderen die Fahrzeugschlüssel dem PKW des Klägers leicht zuzuordnen waren (ebenso in vergleichbaren Fällen: LG Stuttgart Schaden-Praxis 2000, 390; OLG Koblenz NVersZ 1999, 429; OLG Köln VersR 1998, 973; LG Köln VersR 1998, 752; OLG Köln RuS 1996, 392; OLG Oldenburg RuS 1996, 172; Hanseatisches OLG VersR 1995, 1347; OLG Karlsruhe VersR 1995, 697; LG Stuttgart VersR 1994, 1061; OLG Stuttgart VersR 1992, 567).
  • OLG Koblenz, 11.05.2001 - 10 U 1251/00

    Herbeiführung des Versicherungsfalles - grobe Fahrlässigkeit - subjektiv

    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (BGH Urteil vom 14.7.1986 - IVa ZR 22/85 - Zfs 1986, 376; Senatsurteil vom 19.2.1999 - 10 U 129/98 - NVersZ 1999, 429 = VersR 2000, 224 LS = Zfs 2000, 112).
  • AG Düsseldorf, 31.08.2009 - 231 C 14645/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch mangelnde

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).
  • OLG Brandenburg, 09.12.2004 - 12 U 116/04

    Kraftfahrtversicherung: Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers

    Dies ist nach § 10 Abs. 2 AKB hinsichtlich des Eigentümers des versicherten Fahrzeugs der Fall (vgl. auch OLG Koblenz NVersZ 1999, S. 429; Prölss/Martin-Prölss, a.a.O., § 6 VVG, Rn. 58 a).
  • LG Offenburg, 28.05.2003 - 2 O 75/03

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Ähnliches nahm das OLG Köln (RuS 1997, 409) für einen Schlüssel an, der während eines Kartenspiels in einer gut besuchten Gaststätte in einer unbeaufsichtigten Jacke aufbewahrt wurde, sowie das OLG Koblenz (NVersZ 1999, 429) für einen Schlüssel in einer Jacke, die in einer unbeaufsichtigten und jedermann zugänglichen Turnhalle aufbewahrt wurde.
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2002 - 19 U 130/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Zurücklassen von Fahrzeugschlüsseln in Kleidungsstück als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein PKW-Diebstahl dann grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Schlüssel zum Fahrzeug in einem Kleidungsstück zurückgelassen wird, das an einem einer Vielzahl von Personen zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen wird (vgl. OLG Koblenz ZfS 2000, 112; OLG Köln r+s 1996, 392; OLG Hamburg VersR 1995, 1347; OLG Stuttgart r+s 1992, 393); etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte nicht damit rechnen musste, dass seine Sachen von einem Dieb durchsucht würden und der dabei dann zufällig gefundene Schlüssel seinem PKW zugeordnet werden würde (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 697) oder er davon ausgehen kann, dass das Kleidungsstück entweder von ihm selbst oder durch ihn begleitende Dritte beobachtet werden kann und werde (vgl. OLG Stuttgart ZfS 1997, 140).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht