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   OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99   

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https://dejure.org/1999,2867
OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 1999 - 25 U 3487/99 (https://dejure.org/1999,2867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Krankheitskostentarif; Beihilfeanspruch; Risikozuschlag; Vorerkrankung

  • Judicialis

    AVB § 2 Abs. 4 Teil II; ; VVG § 178 f; ; VVG § 178 o; ; VVG § 178 e; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 e; VVG § 178 o; BGB § 242
    Kein Risikozuschlag bei Vertragsanpassung an geänderte Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 575
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97

    Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung

    Auszug aus OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99
    Diese Einstufung darf aber auch bei solchen Fallgestaltungen nicht nachteilig geändert werden (vgl. BVerwG NVersZ 1999, 376).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05

    Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach

    Das Lebensalter des Versicherungsnehmers ist jedoch nicht Bestandteil der "erneuten Risikoprüfung", die § 178e Satz 2 VVG dem Beklagten verwehrt (a.A. OLG München VersR 2000, 575 und - ohne nähere Begründung - Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 178e VVG Rdn. 1 a.E.).
  • OLG Hamburg, 19.07.2005 - 9 U 28/05

    Krankenversicherung: Maßgebliches Eintrittsalter nach Erhöhung der

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und sich zur Begründung im Wesentlichen auf ein Urteil des OL.G München vom 30.11.1999 (NVersZ 2000, 374) gestützt.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Aber ebensowenig wie sich die Vorschrift ausdrücklich auf ein vollumfängliches Entfallen des Beihilfeanspruchs bezieht, schließt sie die Anpassung auf Grund eines nur teilweisen Wegfalls des Beihilfeanspruchs aus (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997 - 12 O 214/96 -, zitiert nach juris; Präve, VersR 1998, 397, 399; Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 178 e RdNr. 1; OLG München, Urt. v. 30.11.1999 - 25 U 3487/99 -, VersR 2000, 575; zweifelnd SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449, 457).

    Sofern die von einer nachteiligen Änderung der Beihilfeleistungen, zum Beispiel der - wie hier - teilweisen oder sogar gänzlichen Streichung der Beihilfefähigkeit von stationären Wahlleistungen, betroffenen Beamten und Richter innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung der Beihilfebestimmungen bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Anpassung des Versicherungsschutzes stellen, haben sie demnach gegenüber dem Versicherer einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch, wobei der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren hat (vgl. § 178 e Satz 2 VVG und LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997, aaO; OLG München, Urt. v. 30.11.1999, aaO; Honsell, aaO, § 178 e RdNr. 3; Präve, aaO, 397, 400).

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