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   BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99   

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BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99 (https://dejure.org/2000,1126)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - IV ZR 110/99 (https://dejure.org/2000,1126)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - IV ZR 110/99 (https://dejure.org/2000,1126)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Kein Beweis der Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    AVB f. Krankentagegeldversicherung (MB/KT 94) § 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 4
    Vorlage eines ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsattestes beweist noch nicht bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVB f. Krankentagegeldversicherung (MB/KT 94) § 4
    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Bindung an ein Attest: Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1414
  • MDR 2000, 1011
  • VersR 2000, 841
  • JR 2001, 151
  • JR 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    Denn die von der Revision insoweit befürwortete Gleichstellung mit der Verletzung der Risikoprüfungsobliegenheit des Versicherers im Rahmen des Vertragsschlusses (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80) kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    Das Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Eintritts eines Versicherungsfalles ist - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt - vom Versicherungsnehmer zu beweisen (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 f; vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. MB/KT 94 § 1 Rdn. 8; Wilmes/Müller-Frank, VersR 1990, 345, 347).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    Denn auch der Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen abzustellen ist (BGHZ 123, 83, 85), wird allein der Wendung "... durch Bescheinigung ... nachzuweisen" nicht entnehmen, daß er mit der Vorlage der geforderten ärztlichen Bescheinigung des von ihm ausgewählten Arztes den Eintritt von Arbeitsunfähigkeit bewiesen habe und sein Versicherer daran gebunden sein könnte.
  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    Denn die von der Revision insoweit befürwortete Gleichstellung mit der Verletzung der Risikoprüfungsobliegenheit des Versicherers im Rahmen des Vertragsschlusses (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 - VersR 1992, 603; vom 2. November 1994 - IV ZR 201/93 - VersR 1995, 80) kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 63/76

    Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    cc) Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 29. Juni 1977 - IV ZR 63/76 - VersR 1977, 833) in der Frage der Bindung des Versicherers an eine ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, beruhte dies auf der Auslegung anders gestalteter Versicherungsbedingungen, die hinsichtlich des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit ein besonderes Feststellungsverfahren vorsahen.
  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 20 U 345/86

    Pendelformular; Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit; Krankenhaustagegeld;

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    aa) Allerdings wird dem Regelungszusammenhang von §§ 4 Abs. 7 und 9 Abs. 3 MB/KT 94 darüber hinaus teilweise entnommen, daß der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebunden sei, wenn er von der Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch mache (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1988, 843; r+s 1998, 76; OLG Köln VersR 1994, 547; OLG Karlsruhe VVGE § 1 MB/KT Nr. 11).
  • OLG Köln, 16.09.1993 - 5 U 27/93

    Keine nachträgliche Berufung des Krankentagegeldversicherers auf angebliche

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    aa) Allerdings wird dem Regelungszusammenhang von §§ 4 Abs. 7 und 9 Abs. 3 MB/KT 94 darüber hinaus teilweise entnommen, daß der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebunden sei, wenn er von der Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch mache (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1988, 843; r+s 1998, 76; OLG Köln VersR 1994, 547; OLG Karlsruhe VVGE § 1 MB/KT Nr. 11).
  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 20 U 328/85

    Zahlung von Krankentagegeldes an einen Selbstständigen bei Verdacht der

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
    aa) Allerdings wird dem Regelungszusammenhang von §§ 4 Abs. 7 und 9 Abs. 3 MB/KT 94 darüber hinaus teilweise entnommen, daß der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebunden sei, wenn er von der Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch mache (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 1085; VersR 1988, 843; r+s 1998, 76; OLG Köln VersR 1994, 547; OLG Karlsruhe VVGE § 1 MB/KT Nr. 11).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Dabei ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat, also Eintritt und Fortbestand der Voraussetzungen des § 1 (3) MB/KT, soweit er vom Versicherer mit dieser Begründung Versicherungsleistungen begehrt (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2000 - IV ZR 110/99 - VersR 2000, 841 unter II 1).

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der vom Versicherungsnehmer vorzulegende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung gemäß § 9 (3) MB/KT zu verlangen (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2000 aaO unter II 2 a).

  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des

    Der Zweck der gesetzlichen Obliegenheit nach § 30 Abs. 1 VVG zur unverzüglichen Anzeige des Versicherungsfalles (vgl. zum Rechtscharakter der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers BT-Drucks. 16/3945 S. 69 f.) besteht darin, dem Versicherer eine zeitnahe Prüfung sowie schnelle und zuverlässige Klärung des Eintritts des Versicherungsfalles zu ermöglichen (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 2000 - IV ZR 110/99, VersR 2000, 841 unter II 2 b bb [juris Rn. 14] zu einer vertraglichen Anzeigeobliegenheit; vom 7. Juli 1999 - IV ZR 32/98, VersR 1999, 1266 unter 2 d bb [juris Rn. 29] zu einer vertraglichen Ausschlussfrist).
  • OLG Köln, 22.02.2013 - 20 U 179/10

    Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 RB-KT 94 von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Versicherer an die ihm vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst dann nicht gebunden, wenn er von der bedingungsgemäß vorgesehenen Möglichkeit, eine Untersuchung zu verlangen, keinen Gebrauch macht (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Durch Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen des behandelnden Arztes, in denen das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, hat der Versicherungsnehmer noch nicht bewiesen, dass er bedingungsgemäß arbeitsunfähig war (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Die Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist lediglich Teil der den Versicherungsnehmer gemäß § 13 Abs. 1 RB/KT treffenden Anzeigeobliegenheit; eine Beweisregel des Inhalts, dass es dem Versicherer verwehrt sein könnte, die inhaltliche Richtigkeit des Nachweises zu bestreiten, lässt sich dagegen aus § 4 Abs. 7 RB/KT 94 nicht entnehmen (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der von dem Versicherungsnehmer beizubringende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung gem. § 13 Abs. 3 RB/KT 94 zu verlangen (BGH VersR 2000, 841; VersR 2010, 1171).

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Diesen Beweis führt der Versicherungsnehmer nicht bereits mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ihn behandelnden Arztes (BGH, Urt. v. 03.05.2000 - IV ZR 110/99 - VersR 2000, 841; Wilmes in: Bach/Moser, a.a.O., § 1 MB/KT Rdn. 24 und 25; Prölss in: Prölss/Martin, a.a.O., § 1 MBKT 94 Rdn. 8 und § 4 MBKT 94 Rdn. 10; Tschersich in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2.Auf., § 45 Rdn. 81).

    Da die Arbeitsunfähigkeitsnachweise in der Regel keine Begründung für eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit enthalten, reicht einfaches Bestreiten seitens des Versicherers aus (BGH, Urt. v. 03.05.2000 - IV ZR 110/99 - VersR 2000, 841).

  • BGH, 27.03.2013 - IV ZR 256/12

    Krankentagegeldversicherung: Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit eines

    Das Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Eintritts eines Versicherungsfalles ist vom Versicherungsnehmer zu beweisen (Senatsurteil vom 3. Mai 2000 - IV ZR 110/99, VersR 2000, 841 unter II 1).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.2007 - 5 U 163/07

    Voraussetzungen des Leistungsanspruchs aus einer Krankentagegeldversicherung

    Diesen Beweis führt der Versicherungsnehmer nicht bereits mit der - wiederholten - Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ihn behandelnden Arztes (BGH, Urt. v. 3.5.2000, IV ZR 110/99, VersR 2000, 841; Senat, Urt. v. 3.5.2006, 5 U 580/05-88, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.10.2008 - 10 U 230/07

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit im Sinne der

    Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist als tatbestandliche Voraussetzung für den Anspruch gegen die Versicherung vom Versicherungsnehmer, das heißt hier von der Klägerin, zu beweisen (vgl. BGH, VersR 2000, 841; Bach/Moser, MB/KK und MB/KT, 3. Aufl., § 1 MB/KT Rdnr. 24).

    Eine bloße ärztliche Bescheinigung der behandelnden Ärztin über die Arbeitsunfähigkeit reicht jedoch zum Beweis für die bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit nicht aus (BGH VersR 2000, 841).

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der

    Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes reicht zum Nachweis im Rechtsstreit nicht aus (vgl. BGHZ 186, 115; VersR 2000, 841 zur Krankentagegeldversicherung).
  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 104/15

    Nachweis einer bedingungsgemäßigen Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage einer

    Vielmehr eröffnet dem Versicherer erst der vom Versicherungsnehmer vorzulegende Nachweis die Möglichkeit der Prüfung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist, ohne dass er an diesen gebunden oder auch nur gehalten wäre, eine Nachuntersuchung zu verlangen (vgl. BGH, Urt. v. 30.06.2010, IV ZR 163/09, juris, Rn. 20, BGHZ 186, 115 = VersR 2010, 1171; Urt. v. 03.05.2000, IV ZR 110/99, juris, Rn. 10, VersR 2000, 841; Tschersich, a.a.O., § 45 Rn. 101).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2024 - 7 U 96/20

    Zum Begriff der "Fluguntauglichkeit" in einer privaten

    Mit der Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Versicherungsnehmer regelmäßig noch nicht beweisen, dass er bedingungsgemäß arbeitsunfähig war (BGH, Urteil vom 03.05.2000, Az. IV ZR 110/99, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 20 U 46/03

    Zurückweisung eines Beweisantritts wegen Verspätung; Begriff der Verzögerung;

  • LG Heidelberg, 16.03.2016 - 5 O 187/12

    Krankentagegeldversicherung: Geltendmachung von Obliegenheitsverletzungen bei

  • LG Mühlhausen, 15.03.2012 - 1 O 241/11

    Krankentagegeldversicherung - Nichtausübung Beruf - Leistungsanspruch

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01

    Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der

  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 4 U 168/06

    Voraussetzungen der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers;

  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 80/05

    Anforderungen an die den Bezug von Krankentagegeld begründende

  • OLG Köln, 09.08.2000 - 5 U 20/00
  • LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03

    Krankentagegeldversicherung für niedergelassene Ärzte: Voraussetzungen des

  • KG, 21.11.2003 - 6 W 220/03

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Fußballtrainers

  • LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zahlung eines Krankentagegeldes aus einer

  • LG Regensburg, 26.10.2010 - 3 O 608/10
  • AG Eisenach, 24.06.2010 - 54 C 1172/08
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