Weitere Entscheidung unten: LG Konstanz, 12.06.1998

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   BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96   

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https://dejure.org/2000,455
BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96 (https://dejure.org/2000,455)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96 (https://dejure.org/2000,455)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2000 - 1 BvR 1127/96 (https://dejure.org/2000,455)
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"Prinzessinnenprivileg"

Art. 3 GG, verfassungsrechtlich unbedenkliche Bemessung von Schmerzensgeld (§ 847 BGB aF, nun § 253 BGB) wegen psychischer Schädigungen im Verhältnis
1. zu der Bemessung des Geldanspruches wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) von Prominenten,
2. zu der Bemessung von Schmerzensgeld für physische Schädigungen

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unterschiedliche Behandlung psychischer Gesundheitsschäden gegenüber Persönlichkeitsrechtsverletzungen verfassungsrechtlich gerechtfertigt - Festsetzung des Schmerzensgeldes und Bemessung der Geldentschädigung aufgrund sachlich begründeter Unterschiede

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Frist - Verfassungsbeschwerde - Schmerzensgeld - Verkehrsunfall - Schadensersatz - Elterliche Sorge - Gleichheitsgebot - Ungleichbehandlung - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3; BGB § 823; BGB § 847
    Höhere Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen als bei psychischen Gesundheitsschäden ist verfassungskonform

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 3; BGB § 823; BGB § 847
    Höhere Entschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen als bei psychischen Gesundheitsschäden ist verfassungskonform L. Anmerkung: Dr. Tilman Hoppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Schmerzensgeld bei Schockschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2187
  • MDR 2000, 829
  • FamRZ 2000, 943
  • VersR 2000, 1114
  • VersR 2000, 897
  • ZUM 2000, 947
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Insbesondere verletzen abweichende Auslegungen derselben Norm durch verschiedene Gerichte das Gleichbehandlungsgebot nicht (vgl. nur BVerfGE 87, 273 ).

    Da das Oberlandesgericht aufgrund der vorstehenden Überlegungen jedenfalls vertretbar und nicht aus sachfremden Erwägungen die Zubilligung eines höheren Schmerzensgeldes abgelehnt hat, ist Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht in seiner Bedeutung als Willkürverbot verletzt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 70, 230 ).

    Hierbei handelt es sich um die Anwendung des einfachen Rechts auf den einzelnen Fall, die den Fachgerichten obliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 70, 230 ).

  • OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    b) das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. August 1995 - 3 U 468/95 -.

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung mit dem angegriffenen Urteil (vgl. DAR 1995, S. 447 ff.) zurück.

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    In materieller Hinsicht beruht die Zubilligung einer Geldentschädigung - der Unterschied zu dem Schmerzensgeld zeigt sich neben der unterschiedlichen Rechtsgrundlage auch in der abweichenden Terminologie - auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. BGH, NJW 1995, S. 861 ).

    Allerdings erfolgt keine echte "Gewinnabschöpfung"; vielmehr ist die angestrebte Gewinnerzielung (lediglich) als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen (vgl. BGH, NJW 1995, S. 861 ; NJW 1996, S. 984 ).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Vielmehr handelt es sich bei der Zubilligung der Geldentschädigung um ein Recht, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht und seine Grundlage in § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit diesen Vorschriften findet (vgl. BGH, NJW 1996, S. 984 ; NJW 1996, S. 985 ).

    Allerdings erfolgt keine echte "Gewinnabschöpfung"; vielmehr ist die angestrebte Gewinnerzielung (lediglich) als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen (vgl. BGH, NJW 1995, S. 861 ; NJW 1996, S. 984 ).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Die von den Beschwerdeführern ergänzend ins Feld geführte Parallele zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 1992 (vgl. NJW 1993, S. 781 ff.) ist demgegenüber nicht tragfähig.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGH, NJW 1986, S. 777 ; BGHZ 132, 341 ).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verletzte den Unfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherheit lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGH, NJW 1986, S. 777 ; BGHZ 132, 341 ).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 70, 230 ).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
    Vielmehr handelt es sich bei der Zubilligung der Geldentschädigung um ein Recht, das auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zurückgeht und seine Grundlage in § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit diesen Vorschriften findet (vgl. BGH, NJW 1996, S. 984 ; NJW 1996, S. 985 ).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Er findet seine sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83, BGHZ 95, 212, 215; vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 15 f.; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 302; vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203, 204 f.; BVerfGE 34, 269, 282, 292; BVerfG NJW 2000, 2187 f.; Müller, VersR 2008, 1141, 1150).

    Die vom Berufungsgericht für einschlägig gehaltene Fallgruppe der rücksichtslosen Zwangskommerzialisierung einer Persönlichkeit, in der die Präventionsfunktion der Geldentschädigung im Vordergrund steht, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Einbruch in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vorsätzlich zum Zwecke der Gewinnerzielung erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 15 f.; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94, AfP 1996, 137, 138; vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94, AfP 1996, 138, 139; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 306 f.; BVerfG, VersR 2000, 897 898; Müller, aaO, § 51 Rn. 10, jeweils mwN).

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu § 847 BGB aF bereits entschieden, dass die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG, NJW 2000, 2187 f.) und gerade wegen der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "billige Entschädigung' Differenzierungen zulässt, die eine dem Gleichheitssatz entsprechende Anwendung ermöglichen.

    Insbesondere verletzen abweichende Auslegungen derselben Norm durch verschiedene Gerichte das Gleichbehandlungsgebot nicht (BVerfG, NJW 2000, 2187 mwN).

    cc) Die von dem Tatrichter in Ausfüllung seiner originären Aufgabe vorgenommene Bemessung der Entschädigung im Einzelfall sowie deren revisionsrechtliche Kontrolle durch den Bundesgerichtshof (BGH, VI. Zivilsenat, Urteile vom 12. Mai 1998 - VI ZR 182/97, BGHZ 138, 388, 391; vom 19. September 1995 - VI ZR 226/94, VersR 1996, 380) unterliegt der verfassungsrechtlichen Überprüfung darauf, ob die Auslegung und Anwendung des § 253 Abs. 2 BGB auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruht (insbesondere Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) oder gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2187 ff.).

  • BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei

    Denn die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung findet ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83, BGHZ 95, 212, 215; vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 15 f.; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 302; vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203, 204 f.; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 40; vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, aaO Rn. 38; BVerfGE 34, 269, 292 f.; BVerfG, NJW 2000, 2187 f.; Müller, VersR 2008, 1141, 1150).
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Rechtsprechung
   LG Konstanz, 12.06.1998 - 6 S 9/98 L   

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LG Konstanz, Entscheidung vom 12.06.1998 - 6 S 9/98 L (https://dejure.org/1998,15990)
LG Konstanz, Entscheidung vom 12. Juni 1998 - 6 S 9/98 L (https://dejure.org/1998,15990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Miet-Anhängers; Mitverschulden des Vermieters mangels Hinweises auf die besondere Windanfälligkeit des Anhängers

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 535; BGB § 254
    Hinweispflicht des Vermieters auf besondere Seitenwindempfindlichkeit des vermieteten Kfz-Anhängers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 279
  • VersR 2000, 897
 
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