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   OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01   

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https://dejure.org/2001,10352
OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01 (https://dejure.org/2001,10352)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.2001 - 5 U 14/01 (https://dejure.org/2001,10352)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 5 U 14/01 (https://dejure.org/2001,10352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1544
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 25.02.1930 - VII 504/29

    Über die Pfändung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus einem

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Nur mit Eintritt des Versicherungsfalles, also mit dem Tod des Vaters, hätte die Klägerin ein unwiderrufliches Recht auf die Leistung aus den Versicherungen erhalten, wie sich für die Lebensversicherung unmittelbar aus § 166 Abs. 2 VVG, für die Aussteuerversicherung aus den vorgelegten Bedingungen ergibt, und zwar unbelastet von etwaigen Pfändungspfandrechten (RGZ 127, 269, 271; Stöber, Forderungspfändung, 12. Aufl. Rn. 205).

    Die entgegengesetzte Auffassung (Stöber, aaO, Rn. 205; Zöller-Stöber, § 829 Rn. 33; Prölls JW 1938, 1661), die sich auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 127, 269, 271) stützt, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen, zumal sie eine Begründung vermissen lässt.

  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76

    Ehegattenstiftung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Richtig daran ist, dass allein aufgrund eines Arrestes keine Verwertung von Forderungen erfolgen darf und dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einziehung von Forderungen ohne Vorliegen eines Vollstreckungstitels an einem derart schwerwiegenden Mangel leidet, dass die Vollstreckungsmaßnahme als nichtig anzusehen ist (BGHZ 70, 313, 317; 103, 30, 35).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Richtig daran ist, dass allein aufgrund eines Arrestes keine Verwertung von Forderungen erfolgen darf und dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Einziehung von Forderungen ohne Vorliegen eines Vollstreckungstitels an einem derart schwerwiegenden Mangel leidet, dass die Vollstreckungsmaßnahme als nichtig anzusehen ist (BGHZ 70, 313, 317; 103, 30, 35).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung, also auch in eine Aussteuerversicherung, die eine besondere Form der Lebensversicherung darstellt, erfasst die Pfändung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (BGHZ 45, 162, 165; Stöber, aaO., Rn. 194).
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Nur bei einer nichtigen Verfügung ginge grundsätzlich der Schutz des Schuldners - hier also der Klägerin - vor (vgl. BGHZ 121, 98 ff.; Zöller-Stöber § 836 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Allerdings wandelt sich ein Arrestpfandrecht in dem Moment in ein normales Vollstreckungspfandrecht um, in dem der Gläubiger - hier das Finanzamt - einen vollstreckbaren Titel erlangt (BGHZ 66, 394, 397).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.2001 - 5 U 14/01
    Der Senat folgt insoweit der herrschenden Meinung, die in vergleichbaren Fällen Erklärungen und Maßnahmen zur Realisierung von Forderungen aus Lebensversicherungen ebenfalls eine konkludente Widerrufserklärung annimmt (so etwa BGH VersR 1993, 689, 690 für die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch einen Konkursverwalter; ihm folgend Kollhosser in Prölls/Martin, VVG 26.Aufl., § 13 ALB 86, Rn. 14; Römer/Langheid § 165 Rn.5; für die Einziehung des Rückkaufswertes vgl. OLG Hamburg VersR 1952, 112; allgemein für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse Heilmann, VersR 1972, 1000; Benkel/Hirschberg 1990 § 13 ALB Rn. 16).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 113/10

    Zwangsvollstreckung in den Versicherungsanspruch aus einer Lebensversicherung:

    Für die Annahme, dass insoweit schon der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausreichend ist, sprechen sich aus: OLG Köln VersR 2002, 1544 (für Einziehungsverfügung des Finanzamts), Reiff/Schneider in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 13 ALB 86 Rn. 14; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 13 ALB 86 Rn. 14 [anders noch die Vorauflage]; Brömmelmeyer in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 42 Rn. 230; wohl auch Heilmann, VersR 1992, 997, 1000.
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2010 - 1 U 183/09

    Zwangsvollstreckung in eine Lebensversicherung: Widerruf einer widerruflichen

    Ob allein die Zustellung eines die Forderung des Versicherungsnehmers aus der Kapitallebensversicherung sowie die Nebenrechte auf Kündigung und Bestimmung des Bezugsberechtigten (vgl. § 13 Abs. 1 AVB) erfassenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Änderung des widerruflichen Bezugsrechts eines Dritten bewirkt oder ob der Gläubiger nach Pfändung und Überweisung eine solche Erklärung gesondert gegenüber dem Lebensversicherer abgeben muss, ist umstritten (vgl. einerseits das Urteil des OLG Köln vom 01.10.2001, VersR 2002, 1544, auf das sich die Beklagte stützt, und andererseits das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007, 0LGR Dresden 2007, 773, dem sich der Erstrichter angeschlossen hat).

    aa) Der Hinweis der Beklagten, der Erstrichter habe entgegen der "herrschenden Meinung (Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 13 ALB 86, Rn. 14; Benkel/Hirschberg, § 13 ALB Rn. 14; Heilmann VersR 1972, 997, 100; Schwintowski, Berliner Kommentar zum VVG, § 166 Rdn. 36; OLG Köln VersR 2002, 1544)_ entschieden, trifft nicht zu.

    Dem Urteil des OLG Köln vom 1. Oktober 2001 (VersR 2002, 1544), wonach im Rahmen einer Zwangsvollstreckung des Finanzamts nach § 309 ff AO die Einziehungsverfügung als Widerruf des Bezugsrecht aufgefasst werden müsse, steht das Urteil des OLG Dresden vom 22. Februar 2007 (OLGR Dresden 2007, 773) gegenüber, wonach allein die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in der Einzelzwangsvollstreckung in Ansprüche aus einer Lebensversicherung den Widerruf der Bezugsberechtigung nicht entbehrlich macht.

  • OLG Dresden, 22.02.2007 - 4 U 2106/06

    Bezugsberechtigung; Lebensversicherung; Todesfallleistung; Pfändungs- und

    Sie ist im Anschluss an das Urteil des OLG Köln vom 1.10.2001 (VersR 2002, 1544) der Auffassung, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei mit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder den Versicherungsnehmer selbst vergleichbar und führe damit generell zum Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung.

    Bei einer Vollstreckung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Überweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (VersR 2002, 1544) ist bei der Pfändung einer Versicherungsforderung das Bestehenlassen des Bezugsrechts auch nicht von vornherein sinnlos und nicht schon deshalb von einem konkludenten Widerruf des Bezugsrechts auszugehen.

  • OLG Dresden, 15.02.2007 - 4 U 2106/06

    Bezugsberechtigung; Lebensversicherung; Todesfallleistung; Pfändungs- und

    Sie ist im Anschluss an das Urteil des OLG Köln vom 1.10.2001 (VersR 2002, 1544) der Auffassung, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sei mit einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder den Versicherungsnehmer selbst vergleichbar und führe damit generell zum Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung.

    Bei einer Vollstrek-kung in eine Lebensversicherung erfasst die Pfändung und Ü- berweisung automatisch die Gestaltungsrechte als Nebenrechte mit (allg. Auffassung, vgl. BGHZ 45, 162, 165; OLG Köln, VersR 2002, 1544; Zöller-Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 836 Rn 4; Hasse, VersR 2005, 15ff.).

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (VersR 2002, 1544) ist bei der Pfändung einer Versicherungsforderung das Bestehenlassen des Bezugsrechts auch nicht von vornherein sinnlos und nicht schon deshalb von einem konkludenten Widerruf des Bezugsrechts auszugehen.

  • LG Frankenthal, 17.09.2009 - 3 O 469/08

    Herauszahlungsverlangen der Lebensversicherungssumme an die Kinder gegen Vorlage

    Soweit das OLG Köln (VersR 2002, 1544 [OLG Köln 01.10.2001 - 5 U 14/01] ) in einem Auszahlungsverlangen zugleich einen Widerruf der Bezugsberechtigung sah, ist das für die Beklagte nicht behilflich, da im vorstehenden Fall das Auszahlungsverlangen erst am 10.01.2008 - mithin nach Eintritt des Versicherungsfalls - erfolgte und damit der erklärte Widerruf der Bezugsberechtigung ins Leere ging.
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