Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 372 BGB
Lebensversicherung: Voraussetzung einer Hinterlegung der Ablaufleistung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage des Eintritts der Erfüllungswirkung durch eine Hinterlegung; Voraussetzungen einer Hinterlegung; Subjektives "sich für berechtigt halten" bezüglich einer Hinterlegung; Objektives Vorliegen einer Hinterlegungsbefugnis; Auszahlung gegen Vorlage eines ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 372
Voraussetzungen einer leistungsbefreienden Hinterlegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 372
Voraussetzungen der Hinterlegung der Ablaufleistung durch den Lebensversicherer
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.10.2003 - 23 O 221/03
- OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1067
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.1997 - XI ZR 211/95
Hinterlegung wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04
Voraussetzungen einer Hinterlegung ist vielmehr, dass die Beklagte infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers ihre Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen konnte (vgl. BGH in VersR 1997, 1406; BGH Urteil vom 3. Dezember 2003 - XII ZR 238/01).Danach hätte die Beklagte im Rahmen der zumutbaren, die Anforderungen andererseits auch nicht überspannenden Überprüfung (vgl. hierzu BGH in VersR 1997, 1406) feststellen können und müssen, an wen der beiden Prätendenten die Ablaufleistungen auszuzahlen war.
- BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01
Voraussetzungen der Erfüllung durch Hinterlegung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04
Voraussetzungen einer Hinterlegung ist vielmehr, dass die Beklagte infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers ihre Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen konnte (vgl. BGH in VersR 1997, 1406; BGH Urteil vom 3. Dezember 2003 - XII ZR 238/01). - OLG Köln, 19.07.1976 - 6 W 39/76
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04
Die Tatsache allein, dass mit dem Kläger und der Streithelferin zwei Prätendenten die Leistung beanspruchten, reichte für die leistungsbereite Beklagte nach § 372 BGB noch nicht aus, die Summe hinterlegen zu können (…vgl. Palandt-Heinrichs, 63. Aufl., § 372 BGB Rdnr. 6 mit Nachweisen;… Staudinger-Olzen, 13. Aufl., § 372 BGB Rdnr. 17; OLG Köln in VersR 1977, 576). - BGH, 18.04.1985 - III ZR 5/84
Zulässigkeit der Schuldbefreiung durch Hinterlegung - Schuldbefreiung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 11/04
Hierbei ist die Hinterlegung nicht schon dann zulässig, wenn der Schuldner sich ohne Fahrlässigkeit subjektiv zur Hinterlegung für berechtigt gehalten hat, vielmehr müssen die in § 372 BGB im einzelnen bestimmten Voraussetzungen der Hinterlegungsbefugnis objektiv gegeben sein (vgl. BGH in WM 1985, 912, Wenzel in Münchener Kommentar 4. Aufl., § 372 BGB Rdnr. 9).
- OLG Frankfurt, 20.05.2016 - 4 UF 323/15
Familienrecht: Ausgleich nach Scheidung - Teilhabeanspruch - Schuldnerverzug - …
Sollte er hierbei unter gewissenhafter Prüfung (OLG Frankfurt BeckRS 2004, 07761) zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen, wie sich die Berechtigung zwischen den zwei (ehemaligen) Ehegatten des Verstorbenen verteilt, steht es ihm frei, die Leistung zu deren Gunsten unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen, was zu seiner Leistungsfreiheit führt, vergl. § 378 BGB. - OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der …
Dabei kann von einer Versicherungsgesellschaft, die bundesweit tätig ist und über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, grundsätzlich erwartet werden, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage nutzt und erst dann hinterlegt, soweit auch nach pflichtgemäßer Prüfung weiterhin objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (OLG Frankfurt, Urteil v. 28.07.2004 - 7 U 11/04, VersR 2005, 1067; OLG Köln, Urteil v. 10.11.2003 - 5 U 87/03, VersR 2005, 81). - OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 95/07
Unzulässige Abweichung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für …
Alleine der Umstand, dass sich zwei Prätendenten der Forderung berühmen, reicht nicht aus (BGH WM 2004, 1976 ff. Rn 15 in juris; Senat VersR 2005, 1067 f. Rn 15 in juris m.weit.Nachw.). - OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 4 UF 99/99 Sollte er hier bei unter gewissenhafter Prüfung (OLG Frankfurt BeckRS 2004, 07761 ) zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen, wie sich die Berechtigung zwischen den zwei (ehemaligen) Ehegatten des Verstorbenen verteilt, steht es ihm frei, die Leistung zu deren Gunsten unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen, was zu seiner Leistungsfreiheit führt, vergl. § 378 BGB.