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   OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04   

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https://dejure.org/2005,5523
OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04 (https://dejure.org/2005,5523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2005 - 25 U 115/04 (https://dejure.org/2005,5523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 25 U 115/04 (https://dejure.org/2005,5523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 VVG, § 17 VVG, § 21 VVG, § 22 VVG, § 5 Nr 1 Buchst a VHB
    Hausratversicherung: Pflicht zur Angabe der Vorversicherung des Ehegatten bei identischem Hausrat

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 123; ; VVG § 49

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 21; VVG § 22; VHB 92 § 5 Nr. 1 a; BGB § 123
    Bei identischem Hausrat muss Antragsteller auch Vorversicherungen des Ehegatten angeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 § 17 § 21 § 22; VHB 1992 § 5 Nr. 1 lit. a
    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; Angabe von Vorversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Leistungen aus einer Hausratsversicherung; Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls durch einen Versicherungsnehmer; Beweiserleichterungen für die beteiligten Parteien; Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung bei Vertragsschluss

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verschweigen von Vorschäden bei neuer Hausratsversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1429
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98

    Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Zwar muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und ganz herrschender Meinung der Versicherungsnehmer nicht den vollen Nachweis des Diebstahls führen, sondern im Rahmen einer ihm zugute kommenden Beweiserleichterung nur das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweisen, nämlich ein Mindestmaß von Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl.: BGH VersR 1999, S. 1535 (1536) mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BGH; Prölss/Martin-Kollhosser, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl. 2004, § 49 VVG Rdn. 46 ff. mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98

    Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Dabei gehört zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls in der Regel auch, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH VersR 1995, S. 956; OLG Hamm VersR 2000, S. 357 (358); Prölss/Martin-Kollhosser, a.a.O., Rdn. 48 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Dabei gehört zum äußeren Bild eines bedingungsgemäßen Einbruchdiebstahls in der Regel auch, dass Einbruchspuren vorhanden sind, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH VersR 1995, S. 956; OLG Hamm VersR 2000, S. 357 (358); Prölss/Martin-Kollhosser, a.a.O., Rdn. 48 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Ein solches kollusives Zusammenwirken liegt vor, wenn der Agent und der Versicherungsnehmer arglistig zum Nachteil des Versicherers zusammenwirken, was voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer von dem treuwidrigen Verhalten des Versicherungsagenten gegenüber dem von ihm vertretenen Versicherer weiß (BGH NJW 2002, S. 1497 unter II 3 b der Gründe mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung des BGH).
  • OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 168/91

    Haftung eines Versicherers wegen einer Unfallversicherungsleistung einschließlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Eine arglistige Täuschung bei Vertragsschluss liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt in der zumindest billigenden Erkenntnis, der Versicherer könnte durch das Vorgehen getäuscht und in seiner Entscheidung beeinflusst werden, d. h., der Versicherungsnehmer muss auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen wollen und sich dabei bewusst sein, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (Prölss/Martin-Prölss, a.a.O., § 22 VVG, Rdn. 4; OLG Frankfurt am Main VersR 1993, S. 568 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Köln, 06.12.1989 - 24 O 154/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
    Die Klägerin war verpflichtet, auch auf Vorversicherungen ihres Ehemannes hinzuweisen, insbesondere im Hinblick darauf, dass der zuvor bei der A versicherte Hausrat mit dem identisch war, der nunmehr bei der Beklagten versichert werden sollte (vgl. hierzu auch allgemein: LG Köln, VersR 1990, S. 1350).
  • LG Paderborn, 31.05.2012 - 3 O 141/11

    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung über eine

    In Fällen, in denen auf Nachfrage bewusst Vorversicherungen oder frühere Schäden oder Unfälle nicht angezeigt wurden, hat die Rechtsprechung Arglist angenommen (vgl. z.B. KG Berlin, Urteil v. 01.12.1981, 6 U 1906/81, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 03.12.1974, 4 U 213/73, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil v. 10.06.2005, 25 U 115/04, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil v. 06.12.1989, 20 U 142/89, zitiert nach juris sowie Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl. 2010, § 22 VVG, Rdn. 11 mit zahlreichend weiteren Nachweisen zur Rspr.).
  • OLG Köln, 27.03.2007 - 9 U 227/05

    Versicherungsvertragsrecht - Arglistanfechtung: Falschangaben zu weiteren

    Es bedarf hier aber keiner grundsätzlichen Stellungnahme zu der Frage, ob die Antwort den Vorwurf einer Falschangabe rechtfertigt, ob also derjenige, der die gestellte Frage beantwortet, sie generell auch als Frage nach einer Versicherung des Hausrats durch den Ehepartner verstehen muss (so z. B. für den Fall des identischen Hausrats OLG Frankfurt VersR 2005, 1429; verneinend OLG Köln VersR 1992, 231), denn auch wenn man annimmt, die Antwort sei inhaltlich unrichtig, so ist sie jedenfalls nur dann geeignet, den Vorwurf arglistiger Täuschung zu rechtfertigen, wenn zusätzliche Umstände hinzukommen, die auf eine Täuschungsabsicht schließen lassen.
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