Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3282
BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04 (https://dejure.org/2004,3282)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2004 - IV ZR 150/04 (https://dejure.org/2004,3282)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - IV ZR 150/04 (https://dejure.org/2004,3282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Ermittlung des Beschwerdegegenstandes bei Streitgegenständlichkeit einer Risikolebensversicherung und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Beschwer bei Abweisung der Klage auf Feststellung des Fortbestands einer Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; EGZPO § 26 Nr. 8
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer Risikolebens- mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 259
  • VersR 2005, 959
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Die Beschwer bei der Zusatzversicherung konkretisiert sich in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (Senatsbeschluß vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99 - VersR 2001, 600 f.).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Bei der Risikolebensversicherung ist, weil der Eintritt des Versicherungsfalles ungewiß ist, die Beschwer mit 20% der Versicherungssumme anzusetzen (Senatsbeschluß vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 4).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
    Die Rechtshängigkeit etwaiger Leistungsansprüche spielt für die Wertbemessung von Feststellungsanträgen betreffend Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen keine Rolle (Senatsbeschluß vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1).
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Diesen überschießenden und für die Wertaddition allein maßgeblichen Teil des Feststellungsbegehrens bewertet der Senat mit jeweils 20% der 3, 5-fachen Jahresbeträge der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; anders noch Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004  IV ZR 150/04, VersR 2005, 959, 960).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher

    Hiervon ist ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, weil der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, hier noch nicht geklärt scheint (vgl. BGH NJW-RR 2005, 259).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 141/10

    Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer

    a) Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst nach dem 3, 5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% (vgl. allgemein Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004  IV ZR 150/04, VersR 2005, 959).
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Die von den vorgenannten Obergerichten mehrfach zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2011 (IV ZR 183/10, VersR 2012, 76) hat unter ausdrücklicher "Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung" (bezogen auf BGH, 1. Dezember 2004, IV ZR 150/04, VersR 2005, 959) postuliert:.

    Diesen überschießenden und für die Wertaddition allein maßgeblichen Teil des Feststellungsbegehrens bewertet der Senat mit jeweils 20% der 3, 5-fachen Jahresbeträge der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; anders noch Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 IV ZR 150/04, VersR 2005, 959, 960).".

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    aa) Ausgangspunkt für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts ist demnach der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vereinbarten Rentenleistung und der monatlichen Beitragsbefreiung (§§ 3, 9 ZPO, vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601602 [juris Tz. 9]).

    Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).

    Bei bereits geklärter Berufungsunfähigkeit beläuft sich der vom vorgenannten dreieinhalbfachen Jahresbetrag vorzunehmende Feststellungsabschlag nur auf 20%, sofern der behauptete Versicherungsfall, d.h. die Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist auf 50% (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Anzusetzen waren hierbei für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Risikolebensversicherung 20% der Versicherungssumme (0,2 x 50.112,--EUR = 10.022,40 EUR) und für den Feststellungsantrag auf Fortbestehen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung 20% der 3, 5-fachen Jahresleistung der Berufsunfähigkeitsrente (0,2 x 3, 5 x 6000,-- = 4.200,--EUR) (BGH NJW-RR 2005, 259; Senat, B.v. 24.11.2005 5 W 328/05).
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06

    Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit

    a) Der Wert des auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit gerichteten Feststellungsinteresses, für dessen Bemessung nach §§ 42 Abs. 2 S. 2, 48 Abs. 1 S. 1 GKG die §§ 3, 9 ZPO maßgebend sind, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW-RR 2005, 259, 260; NJW-RR 2001, 316, 317; NJW-RR 2000, 1266; NJW-RR 1990, 1361) nach dem 3, 5fachen Jahresbetrag des monatlichen Rentenbezuges und der monatlichen Prämie, von dem ein Feststellungsabschlag vorzunehmen ist, den der Senat mit 20 % für angemessen erachtet.

    Allerdings rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts des etwaigen künftigen Versicherungsfalls, dieses Interesse geringer als mit 50 % des Wertes einer Leistungsklage zu bemessen (einen solchen Abschlag hält der BGH dann für angemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, zwar behauptet, aber bislang ungeklärt geblieben ist, vgl. BGH NJW-RR 2005, 259, 260; NJW-RR 2001, 316, 317; NJW-RR 1990, 1361).

  • OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen

    Anders mag die Streitwertfrage zu entscheiden sein, wenn außerdem die Feststellung des Fortbestandes der Versicherung im Raum gestanden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - IV ZR 150/04, NJW-RR 2005, 259 m. w. N.), was indes nicht der Fall war.
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 3, 5, 9 ZPO (vgl. hierzu auch Senat, Beschl. v.24.11.2005, 5 W 328/05-95, m.w.N., BGH, Beschl.v. 1.12.2004, IV ZR 150/04, NJW-RR 2005, 259) .
  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 14 W 84/11

    Streitwert bei Klage aus Berufsunfähigkeitsversicherung

    Regelmäßig ist ein Abschlag von 50% vorzunehmen, wenn der von der klagenden Partei behauptete Eintritt des Versicherungsfalls, also der Berufsunfähigkeit, ungeklärt ist (BGH ständige Rechtsprechung Beschluss vom 01.12.2004 - IV ZR 150/04 m.w.N. zit.n.iuris).
  • OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08

    Streitwertbemessung: Gegenstandswert für einen kumulativen Antrag auf

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den

  • BGH, 09.02.2011 - IV ZR 11/09

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender

  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

  • BGH, 22.02.2006 - IV ZR 52/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer

  • OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 11 W 12/23

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem Verfahren hinsichtlich der

  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 7 U 90/09

    Streitwertbemessung bei Teilentscheidung

  • OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05

    Streitwert der Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrages

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 51/11

    Berechnung des Beschwerdewerts in einem Streit über das Bestehen einer

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 248/12

    BU-Versicherung - Abgrenzung leidensbedingter/frei gewählter Berufswechsel

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2007 - 5 W 296/07

    Streitwertbemessung: Feststellung von künftig sukzessive fällig werdenden

  • LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07

    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht