Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 27; VVG § 28; VVG § 29
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung bei Kenntnis des VN vom Eindringen unbefugter Personen in ein leer stehendes Wohngebäude - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 27 Abs. 2
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung i. S. d. § 27 VVG aufgrund Leerstands eines Gebäudes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Gefahrerhöhung aufgrund Leerstand eines Hauses
Verfahrensgang
- LG Paderborn - 2 O 457/04
- OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 113
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 197/80
Anspruch gegen einen Versicherer auf Brandentschädigung aus einer …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Dies folgt auch nicht etwa aus dem von der Berufung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.1982 (VersR 1982, 466). - OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 78/88
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225). - OLG Karlsruhe, 07.11.1996 - 12 U 166/96
Ausgestaltung der versicherungsvertragsrechtlichen Leistungsfreiheit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225).
- OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85
Versicherungswert eines Mietshauses; Absenkung; Bewohnbarkeit; Vermietung
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Ebenso wenig trägt der Hinweis der Berufung auf die Senatsurteile vom 18.09.1985 (VersR 1987, 397) und 08.11.1985 (20 U 18/85 - Leitsätze in juris). - BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85
Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Das hierzu von der Berufung angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.02.1987 (VersR 1987, 477) ist nicht einschlägig. - OLG Hamm, 06.02.1998 - 20 U 159/97
Voraussetzungen für Leistungsfreiheit der Feuerversicherung - Leerstehenlassen …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225). - OLG Hamm, 08.11.1985 - 20 U 18/85
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Ebenso wenig trägt der Hinweis der Berufung auf die Senatsurteile vom 18.09.1985 (VersR 1987, 397) und 08.11.1985 (20 U 18/85 - Leitsätze in juris). - OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 30/97
Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung; Versicherung; Wohngebäudeversicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Die Gerichte gehen übereinstimmend von dem Grundsatz aus, dass eine Gefahrerhöhung vorliegt, wenn ein Wohngebäude leer gezogen wird, dann aber von Unbefugten genutzt wird (vgl. bereits Senat, VersR 1999, 359; ebenso, auch wenn im konkreten Fall Leistungsfreiheit verneint wurde: OLG Köln, r+s 2000, 207; VersR 1998, 1233; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1225). - BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Anders als möglicherweise bei besonderen Gewerbeobjekten (vgl. zuletzt BGH, VersR 2004, 895 für den Fall einer Diskothek) liegt es bei einem Wohngebäude zumindest dann - für jedermann - auf der Hand, dass eine gegenüber der ordentlichen Wohnnutzung deutlich erhöhte Brandgefahr besteht, wenn sich, wie hier, immer wieder Unbefugte (etwa Jugendliche oder Obdachlose) in dem Gebäude aufhalten, Spritzen in dem Gebäude gefunden werden, was auf Drogengebrauch schließen lässt, und bereits Vandalismusschäden eingetreten sind. - OLG Köln, 15.11.1984 - 5 U 72/84
Zustellung von Amts wegen; Zustellung der Klageschrift; Zustellungserfordernis
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2005 - 20 U 118/05
Ohne Erfolgt bezieht sich die Berufung sodann auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15.11.1984 (r+s 1986, 11).
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
So kann eine Gefahrerhöhung auch bei Gebäuden in Betracht kommen, die nicht außerhalb einer geschlossenen Bebauung liegen, wenn das Gebäude frei zugänglich ist, eine Sicht von Nachbargrundstücken auf dieses versperrt ist und es bereits seit längerer Zeit zu einer Nutzung durch Unbefugte zum Drogenkonsum und mit Vandalismusschäden gekommen ist (OLG Hamm, VersR 2006, 113). - AG Saarbrücken, 29.04.2015 - 120 C 47/15 Die Vergütung des Sachverständigen darf sich an der Schadenshöhe orientieren (LG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2003, Az.: 2 S 219/02; Saarl. OLG, Urteil vom 22.07.2003, Az. 3 U 438/02-46; so nunmehr auch der BGH, Urteil vom 04.04.2006, NJW 2006, 2472; VersR 2006 113f).