Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8085
OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05 (https://dejure.org/2006,8085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2006 - 12 U 263/05 (https://dejure.org/2006,8085)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 12 U 263/05 (https://dejure.org/2006,8085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage bei einem die Ansprüche des Versicherungsnehmers nur teilweise stützenden Gutachten aus einem anderen Verfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deckungsschutz für eine Schadensersatzklage aus einem Verkehrsunfall aus Rechtsschutzversicherungsvertrag; Versagung des Deckungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Rechtsstreit über Ansprüche wegen posttraumatischer Belastungsstörung als Folge des Unfalls; ...

  • Judicialis

    ARB 94 § 18 Abs. 1 b; ; ARB 75 § 1 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 411 a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 411 a; ARB 94 § 18 Abs. 1 b; ARB 75 § 1 Abs. 1
    Beurteilung der Erfolgsaussicht anhand von Gutachten aus einem anderen Gerichtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsrecht; Rechtsschutzversicherung; Zivilprozessrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Beweiswürdigung bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 969
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05
    Unzulässig ist dagegen eine vorweggenommene Beweiswürdigung, wenn keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass eine Beweisaufnahme sehr wahrscheinlich zum Nachteil der bedürftigen Partei ausgehen wird, da sie dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit widersprechen würde (vgl. BVerfG NJW 2003, 2976).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 245/84

    Außerordentliche Kündigung eines betriebsbezogenen Kredits; Einholung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05
    Substantiierte Einwendungen (BGH NJW 1986, 1928) gegen das Gutachten Dr. Be hat der Kläger für den Schadensersatzprozess nicht angekündigt.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung als ausgeschlossen erscheinen lässt (BVerfG NJW-RR 2002 1069) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde.
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05
    Die Beklagte ist zur Gewährung von Rechtsschutz lediglich in dem Umfang verpflichtet, als die beabsichtigte Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 18 Abs. 1 b ARB 94) Ob hinreichende Erfolgsaussichten in diesem Sinne bestehen, beurteilt sich nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen (Senat VersR 1999, 613; Prölss/Martin VVG, 27. Auflage, § 1 ARB 75, Rn. 3, Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl. § 1 ARB 75 Rn. 33 ff).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2002 - 12 W 33/01

    Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren für eine Deckungsklage gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05
    Nur dort ist es unzulässig, Beweise zu würdigen, bevor man sie erhoben hat (vgl. Senat ZfSch 2004, 322 = OLGR 2002, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2005 - 9 U 146/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21030
OLG Köln, 12.12.2005 - 9 U 146/05 (https://dejure.org/2005,21030)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2005 - 9 U 146/05 (https://dejure.org/2005,21030)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 9 U 146/05 (https://dejure.org/2005,21030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Durchnässungsschäden wegen Pumpenausfalls sind keine Folgeschäden einer blitzbedingten Überspannung

Verfahrensgang

  • LG Köln - 24 O 190/03
  • OLG Köln, 12.12.2005 - 9 U 146/05

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.04.2010 - IV ZR 250/08

    Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch

    Dieser Wiedereinschluss in den Versicherungsschutz (hierzu Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. C II Rdn. 24 ff.; Prölss/Martin/Kollhosser, VVG 27. Aufl. § 4 VHB 84 Rdn. 5; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl. Ziff. 2.5, jeweils zu älteren Regelungen in § 4 Nr. 2 VHB 84, § 9 Nr. 2c VGB 88) ist bisher lediglich Gegenstand der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Köln (VersR 2006, 969 zu § 3 Nr. 1 VHB 84) gewesen.
  • BGH, 20.04.2010 - IV ZR 249/08

    Hausratversicherung: Überspannungsschaden bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch

    Dieser Wiedereinschluss in den Versicherungsschutz (hierzu Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. C II Rdn. 24 ff.; Prölss/Martin/Kollhosser, VVG 27. Aufl. § 4 VHB 84 Rdn. 5; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl. E Ziff. 2.5, jeweils zu älteren Regelungen in § 4 Nr. 2 VHB 84, § 9 Nr. 2c VGB 88) ist bisher lediglich Gegenstand der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Köln (VersR 2006, 969 zu § 3 Nr. 1 VHB 84) gewesen.
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