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   OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04   

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OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04 (https://dejure.org/2005,7118)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2005 - 25 U 3834/04 (https://dejure.org/2005,7118)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - 25 U 3834/04 (https://dejure.org/2005,7118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausschluss des Versicherungsträgers bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden; Unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben; Sonderregelungen für Wassersportfahrzeug-Versicherungen; Charterer einer Jacht als Repräsentant des ...

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AVB Wassersportfahrzeug 1993 § 5 Nr. 1 lit. a)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AGBG § 9 Abs. 1; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; AVBW 93 § 5 Nr. 1 a
    Voraussetzungen der Repräsentanteneigenschaft im Rahmen eines Chartervertrags

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Regelung des § 5 Nr. 1 lit. a der AVB Wassersportfahrzeuge 1993, dass grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer oder vom Fahrzeugführer herbeigeführte Schäden nicht versichert sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 970
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 12.03.2004 - 10 U 550/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines KFZ-Diebstahls - Leistungsfreiheit des

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Ebenso wenig begründen Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft mit dem Versicherungsnehmer oder ein Leih-, Miet- oder Pachtverhältnis über die versicherte Sache die Repräsentantenstellung (BGH NJW 1989, 1861; VersR 1990, 736; VersR 1989, 737; OLG Koblenz VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577).

    Das OLG Koblenz hat sie bezüglich eines dem Ehemann bzw. der Tochter geliehenen Kraftfahrzeugs abgelehnt (VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577), wobei im Fall der Tochter diese sogar Fahrzeughalterin war.

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

  • OLG Koblenz, 04.02.2005 - 10 U 1561/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen der Repräsentanteneigenschaft

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Ebenso wenig begründen Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft mit dem Versicherungsnehmer oder ein Leih-, Miet- oder Pachtverhältnis über die versicherte Sache die Repräsentantenstellung (BGH NJW 1989, 1861; VersR 1990, 736; VersR 1989, 737; OLG Koblenz VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577).

    Das OLG Koblenz hat sie bezüglich eines dem Ehemann bzw. der Tochter geliehenen Kraftfahrzeugs abgelehnt (VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577), wobei im Fall der Tochter diese sogar Fahrzeughalterin war.

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Koblenz (VersR 2004, 1410; VersR 2005, 1577), dass sich auch aus einer längeren Obhutsüberlassung, u.U. im Ausland, allein noch keine Repräsentantenstellung herleiten lässt.

  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 166/02

    Zurechnung des den Versicherungsfalls herbeiführenden Verhaltens Dritter; Begriff

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    In diesen Fällen erscheint es nicht gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zu gestatten, die Situation des Versicherers dadurch ganz erheblich zu verschlechtern, dass sich dessen Leistungspflicht auch auf Schäden erstreckt, deren Entstehen auf das Verhalten eines vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Dritten zurückgeht, dem der Versicherungsnehmer die Obhut über die versicherte Sache überlassen hat.(OLG Karsruhe a.a.O.; BGH VersR 1993, 830; BGHZ 107, 229, 230; BGH NJW-RR 2003, 1250; jeweils m.w.N.).

    Dabei hat er auf seine Grundsatzentscheidung vom 14.5.2003 (NJW-RR 2003, 1250 f. = r + s 2003, 367 unter II. 2. m.w.N.) verwiesen.

    Die Frage, ob ein Versicherungsnehmer die Risikoverwaltung einer versicherten Sache in dem geschilderten Maß auf einen Dritten übertragen hat, ist in erster Linie eine Frage tatrichterlicher Bewertung der gesamten Umstände eines Falls (BGH NJW-RR 2003, 1250, 1251).

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    In diesen Fällen erscheint es nicht gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zu gestatten, die Situation des Versicherers dadurch ganz erheblich zu verschlechtern, dass sich dessen Leistungspflicht auch auf Schäden erstreckt, deren Entstehen auf das Verhalten eines vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Dritten zurückgeht, dem der Versicherungsnehmer die Obhut über die versicherte Sache überlassen hat.(OLG Karsruhe a.a.O.; BGH VersR 1993, 830; BGHZ 107, 229, 230; BGH NJW-RR 2003, 1250; jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig begründen Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft mit dem Versicherungsnehmer oder ein Leih-, Miet- oder Pachtverhältnis über die versicherte Sache die Repräsentantenstellung (BGH NJW 1989, 1861; VersR 1990, 736; VersR 1989, 737; OLG Koblenz VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Ein solcher Risikoausschluss unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB bzw. § 9 AGBG (BGH VersR 1993, 830; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 61 Rdnr. 30).

    In diesen Fällen erscheint es nicht gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zu gestatten, die Situation des Versicherers dadurch ganz erheblich zu verschlechtern, dass sich dessen Leistungspflicht auch auf Schäden erstreckt, deren Entstehen auf das Verhalten eines vom Versicherungsnehmer eingeschalteten Dritten zurückgeht, dem der Versicherungsnehmer die Obhut über die versicherte Sache überlassen hat.(OLG Karsruhe a.a.O.; BGH VersR 1993, 830; BGHZ 107, 229, 230; BGH NJW-RR 2003, 1250; jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.04.2002 - 9 U 94/01

    Anspruch auf Ersatz von Schäden und Aufwendungen wegen der Havarie einer

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Das OLG Köln hat die Repräsentantenstellung des gefälligkeitshalber handelnden Schiffsführers einer Segelyacht bei der Überführung von Malta nach Mallorca ebenfalls verneint (VersR 2003, 991 = r + s 2003, 296 ff.).

    Dabei kann aber nicht die Rechtsprechung zur Stellung des Kapitäns in der gewerblichen Schifffahrt gegenüber dem Reeder (vgl. BGH VersR 1983, 479) herangezogen werden, wie die Beklagten meinen, denn dem Skipper einer Sportyacht fehlt es regelmäßig an der umfassenden Führungsmacht des Kapitäns in der Handelsschifffahrt (Roos VersR 2003, 1252).

  • OLG Karlsruhe, 17.09.1998 - 12 U 136/98

    Haftungsausschluß bei Verschulden jedweden Wasserfahrzeugführers ist unwirksam

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Die Regelung in § 5 Nr. 1 lit. a) der AVB Wassersportfahrzeuge 1993, dass grob fahrlässig vom Versicherungsnehmer oder vom Fahrzeugführer herbeigeführte Schäden nicht versichert sind, ist gem. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (Anschluss an OLG Karlsruhe, VersR 1999, 1237).

    Mit dem OLG Karlsruhe (VersR 1999, 1237) ist der Senat der Auffassung, dass der Ausschluss der Haftung für jedes grob fahrlässige oder vorsätzliche Handeln des Fahrzeugführers mit den wesentlichen Grundgedanken von § 61 VVG nicht vereinbar ist.

  • BGH, 24.02.1986 - II ZR 172/85

    Anspruch auf Deckung eines Schadens durch eine Transportversicherung - Begriff

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache reicht nicht aus, um ein solches Repräsentantenverhältnis anzunehmen (BGH VersR 1986, 696).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Schließlich ist die von den Beklagten angeführte Entscheidung des BGH VersR 1996, 1229 ff. nicht einschlägig, denn dort ging es um eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung nach § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) durch den Prokuristen des Versicherungsnehmers, der diesem das Fahrzeug auf Grund einer Zusatzvereinbarung zu dessen Arbeitsvertrag zur geschäftlichen und privaten Nutzung überlassen hatte.
  • BGH, 02.05.1990 - IV ZR 48/89

    Repräsentateneigenschaft in der Hausratversicherung - Erleichterter Gegenbeweis

    Auszug aus OLG München, 06.12.2005 - 25 U 3834/04
    Ebenso wenig begründen Ehe, Lebensgemeinschaft oder Verwandtschaft mit dem Versicherungsnehmer oder ein Leih-, Miet- oder Pachtverhältnis über die versicherte Sache die Repräsentantenstellung (BGH NJW 1989, 1861; VersR 1990, 736; VersR 1989, 737; OLG Koblenz VersR 2004, 1410 f.; VersR 2005, 1577).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

  • BGH, 07.02.1983 - II ZR 20/82

    Anspruch auf Ersatz eines Schadens gegenüber einer Kaskoversicherung - Brand

  • OLG Karlsruhe, 19.09.1996 - 12 U 128/96

    Teilunwirksame alte Klausel über Versicherungsschutz bei Diebstahl

  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 454/02

    Zulassungsgründe der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ; Rechtliche

  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 2432/04

    Grobfahrlässige Herbeifürung eines stumrmbedingtens Schadens einer

    Das macht die Klausel aber, wenn sie wie im vorliegenden Fall außer dem Versicherungsnehmer auch Dritte nennt, bezüglich derer ein Ausschluss nach AGBG § 9 unwirksam wäre, betreffend die Handlung des Versicherungsnehmers nicht unwirksam (Senatsurteil vom 6.12.2005 Az.: 25 U 3834/04; OLG Köln RuS 2000, 305-307).

    Dieser Rechtsauffassung hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6.12.2005 Az. 25 U 3834/04 Rechnung getragen.

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