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   OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8516
OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04 (https://dejure.org/2006,8516)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2006 - 5 U 34/04 (https://dejure.org/2006,8516)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 5 U 34/04 (https://dejure.org/2006,8516)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung auf Invaliditätsentschädigung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld; Ausschluss der Leistungspflicht wegen Ursächlichkeit einer Vorerkrankung für die Teilinvalidität; Ausschluss eines versicherten Unfalls wegen Vorliegens ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Berücksichtigung einer Vorschädigung

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 Abs. 3; ; AUB 88 § 1 Abs. 4

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV; AUB 88 § 8
    Wegrutschen bei einem größeren Schritt auf nassem Untergrund als unbeachtliche Gelegenheitsursache für einen Achillessehnenriss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Ursächlichkeit von Bagatelltraumen für den Eintritt einer Invalidität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1689
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04
    Eigenbewegungen des Verletzten, die zu einer Gesundheitsbeschädigung führen, erfüllen aber nur dann nicht das Merkmal der "Einwirkung von außen", wenn sie vollständig, und damit in ihrem gesamten Verlauf, willensgesteuert sind (BGH VersR 1989, 73; Römer/Langheid, VVG, § 179 Rn. 8; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 1 AUB Rn. 7).

    Eine solche "Gelegenheitsursache" liegt vor, wenn ein degenerativer Vorzustand vorliegt, der nur eines banalen Anlasses bedarf, um sich zum Abschluss einer langen Entwicklung als Gesundheitsschädigung zu offenbaren (Grimm, 4. Aufl., § 3 AUB 99, Rn. 5; vgl. im übrigen hierzu nur beispielhaft BGH VersR 1989, 73; OLG Frankfurt VersR 1996, 1355; LG Düsseldorf r+s 1999, 169).

  • LG Düsseldorf, 02.07.1997 - 11 O 95/96
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04
    Eine solche "Gelegenheitsursache" liegt vor, wenn ein degenerativer Vorzustand vorliegt, der nur eines banalen Anlasses bedarf, um sich zum Abschluss einer langen Entwicklung als Gesundheitsschädigung zu offenbaren (Grimm, 4. Aufl., § 3 AUB 99, Rn. 5; vgl. im übrigen hierzu nur beispielhaft BGH VersR 1989, 73; OLG Frankfurt VersR 1996, 1355; LG Düsseldorf r+s 1999, 169).
  • OLG Frankfurt, 10.01.1996 - 21 U 2/94

    Begriff des Unfalls; Gebrauch eines Spatens; Banscheibenvorfall; Beweislast für

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 34/04
    Eine solche "Gelegenheitsursache" liegt vor, wenn ein degenerativer Vorzustand vorliegt, der nur eines banalen Anlasses bedarf, um sich zum Abschluss einer langen Entwicklung als Gesundheitsschädigung zu offenbaren (Grimm, 4. Aufl., § 3 AUB 99, Rn. 5; vgl. im übrigen hierzu nur beispielhaft BGH VersR 1989, 73; OLG Frankfurt VersR 1996, 1355; LG Düsseldorf r+s 1999, 169).
  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    a) Allerdings nimmt ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums an, dass ein adäquater Kausalzusammenhang entfällt, wenn die Funktionsbeeinträchtigung auch auf degenerativen oder anlagebedingten Vorschäden beruht, die bis zum Unfall noch keine Beschwerden ausgelöst hatten, so dass jede andere Ursache die Gesundheitsschädigung ebenso gut hätte herbeiführen können und der Unfall, der in diesen Fällen häufig auch als "Gelegenheitsursache" bezeichnet wird, nur einen unmaßgeblichen Anlass für die Beschwerden setzt (OLG Köln r+s 2013, 619; OLG Köln VersR 2007, 1689; OLG Celle VersR 2010, 205; KG r+s 2002, 525; OLG Schleswig VersR 1995, 825; Schwintowski/Brömmelmeyer/Brömmelmeyer, PK-VersR 2. Aufl. § 178 VVG Rn. 26, aber gegen Verwendung des Begriffs der Gelegenheitsursache; Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl. Ziff. 1 AUB Rn. 52 m.w.N.; Kloth, Private Unfallversicherung 2. Aufl. Kap. E Rn. 80; Mangen in Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 47 Rn. 29; HK-VVG/Rüffer, 3. Aufl. § 178 VVG Rn. 18).
  • OLG Naumburg, 18.12.2014 - 4 U 23/14

    Private Unfallversicherung: Berücksichtigung einer Gelegenheitsursache bereits

    Von einer solchen Gelegenheitsursache wird dann gesprochen, wenn ein degenerativer Vorzustand vorliegt, der nur eines banalen, beliebig austauschbaren Anlasses bedarf, um sich zum Abschluss einer langen Entwicklung als Gesundheitsschädigung zu offenbaren ( OLG Köln , Urteil vom 20. Dezember 2006, Az.: 5 U 34/04, zitiert nach juris Rdnr. 15; OLG Dresden , Urteil vom 16. Juni 2008, Az.: 4 U 1046/07, zitiert nach juris , Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 12.10.2012 - 20 U 16/11
    Ob bei dieser Sachlage anzunehmen ist, dass das Unfallereignis als sog. Gelegenheitsursache (vgl. dazu OLG Dresden, RuS 2008, 432; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2007, 1689; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziff. 1 AUB 99, Rn. 50) anzusehen ist und eine Entschädigungspflicht schon wegen fehlender Kausalität zwischen den unfallbedingten Schädigungen und dem letztlich verbliebenen Dauerschaden ausscheidet, mag dahingestellt bleiben.
  • LG Kiel, 18.04.2007 - 12 O 64/06

    Beruhen der Teilinvalidität auf einer Vorerkrankung, Leistungsfreiheit des

    Hier wäre der Anteil um 100 % zu kürzen, weil die Invalidität, wie ausgeführt, auf der Vorerkrankung beruht und der Unfall mit der daraus folgenden Gesundheitsschädigung nur der Anlass dafür war, dass die seit längerem bestehende Vorerkrankung sich offenbarte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.11.2006, 5 U 34/04; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, AUB 61, § 2 Rn. 3 a.E.; Wussow/Pürckhauer, AUB 1988, Kommentar, 6. Auflage, § 8 Rn. 2, 7).
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