Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03 (1)   

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BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03 (1) (https://dejure.org/2007,1075)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2007 - IV ZR 232/03 (1) (https://dejure.org/2007,1075)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - IV ZR 232/03 (1) (https://dejure.org/2007,1075)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Bemessungszeitpunkt für die Streitwertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der erforderlichen beruflichen Kenntnisse oder deren Zurückbleiben hinter der Entwicklung als Ursache der Unfähigkeit zu beruflicher Tätigkeit; Zumutbarkeit einer Verweisung aus gesundheitlichen Gründen auf die Tätigkeit als Bauleiter ; Begründung der Unfähigkeit ...

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Keine Berufsunfähigkeit allein durch das Abhandenkommen der zur Ausübung des Vergleichsberufs erforderlichen Fähigkeiten bei unverändertem Gesundheitszustand

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Tätigkeit im Vergleichsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren bei Geltendmachung von Rentenrückständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsunfähigkeit & Möglichkeit des Vergleichsberufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Berufsunfähigkeit wegen späteren Abhandenkommens der erforderlichen Fähigkeiten für einen Vergleichsberuf

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweis auf eine andere Tätigkeit zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Was ist der maßgebliche Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit im Vergleichsberuf?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeit und Möglichkeit des Vergleichsberufs (IBR 2007, 1264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 751
  • MDR 2007, 719
  • NZBau 2007, 379
  • FamRZ 2007, 724 (Ls.)
  • VersR 2007, 631
  • BauR 2007, 1463
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
    Maßgeblicher Zeitpunkt für diese Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der (behauptete) Eintritt der Berufsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf (Urteile vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99 - VersR 2000, 349 unter 2 a und 3; vom 23. Juni 1999 - IV ZR 211/98 - VersR 1999, 1134 unter 2 b; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93 - VersR 1995, 159 unter 3 a und vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753 unter I 3 c; ebenso Versicherungsrechts-Handbuch/Rixecker, § 46 Rdn. 121, 123; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 28).

    Auch wenn er wegen der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle findet, führt dies nicht zu einer vom Leistungsversprechen des Versicherers gedeckten Berufsunfähigkeit (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter I 3 b und vom 23. Juni 1999 aaO unter 3 b; Rixecker, aaO Rdn. 159 f.; a. A. Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung Rdn. 406).

  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 309/02

    Zulassung der Revision wegen Unterzeichnung des Berufungsurteils durch einen an

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
    Ein solcher Verfahrensfehler nötigt zur Aufhebung des Berufungsurteils (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - VI ZR 309/02 - NJW 2003, 3057 unter 2 und Urteile vom 11. Juli 2001 - VIII ZR 215/00 - NJW 2001, 3269 unter II 1 b; vom 21. April 1993 - XII ZR 126/91 - NJW-RR 1993, 1034 unter 2 bis 4; vom 24. Februar 1987 - VI ZR 295/85 - NJW-RR 1987, 1197 unter II 2 und vom 18. September 1986 - I ZR 179/84 - NJW 1987, 1200 unter 2; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 161 Rdn. 5).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.02.2007 - IV ZR 232/03
    Auch wenn er wegen der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle findet, führt dies nicht zu einer vom Leistungsversprechen des Versicherers gedeckten Berufsunfähigkeit (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter I 3 b und vom 23. Juni 1999 aaO unter 3 b; Rixecker, aaO Rdn. 159 f.; a. A. Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung Rdn. 406).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Während bei Vereinbarung einer abstrakten Verweisungsmöglichkeit Berufsunfähigkeit nur dann eintritt, wenn der Versicherte zur Ausübung eines Vergleichsberufs aus ausschließlich gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, VersR 2007, 631 Rn. 12), sind solche erhöhten Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles aus dem Wortlaut der vorliegenden Klausel nicht ersichtlich.
  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Das Landgericht hat nicht nur § 2 Abs. 3 BB-BUZ übersehen, sondern schon vom Ansatz her nicht beachtet, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 - VersR 2007, 631 Tz. 11) der vom Versicherungsnehmer behauptete Eintritt der Berufsunfähigkeit ist.

    Die erforderlichen Beweise hat das Berufungsgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Februar 2007 aaO Tz. 17 m.w.N.) zu erheben.

  • BGH, 07.07.2010 - IV ZR 63/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht im Deckungsprozess

    Soweit der Senat abschließend unter Verweis auf das Senatsurteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 - VersR 2007, 631 Tz. 17 darauf hingewiesen hat, dass die erforderlichen Beweise "unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats" zu erheben seien, ist damit nicht gesagt, dass zur Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen zunächst weiterer Vortrag der Klägerin erforderlich sei.
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 250/06

    Umfang der Beweisaufnahme bei widersprechenden Gutachten

    Wegen des für die Beurteilung des Eintritts von Berufsunfähigkeit maßgeblichen Zeitpunkts wird auf das Senatsurteil vom 7. Februar 2007 (IV ZR 232/03 - r+s 2007, 206 unter Tz. 11) hingewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Darauf, dass der Kläger seit 1. Mai 2019 eine andere Tätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber aufgenommen hat, kommt es insoweit nicht an, ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine adäquate Verweisungstätigkeit handelt, weil die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalles, und dazu zählt auch die fehlende Möglichkeit der Verweisung auf eine andere Tätigkeit, am Stichtag vorliegen müssen und spätere Veränderungen außer Betracht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, VersR 2007, 631; Senat, Urteil vom 16. Juli 2021 - 5 U 107/18, VersR 2022, 28; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 172 Rn. 52).
  • BGH, 25.02.2009 - IV ZR 27/08

    Anforderungen an die Darlegung der Berufungsunfähigkeit eines Facharztes für

    Wegen des für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit maßgebenden Zeitpunktes verweist der Senat auf sein Urteil vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03 -VersR 2007, 631 unter Tz. 11.
  • BGH, 08.07.2020 - IV ZR 7/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert der für die

    Die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie - wie hier - beziffert zum Gegenstand eines besonderen Antrags gemacht worden sind oder nicht, werden nach der Senatsrechtsprechung bei einer auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Klage in keiner Instanz streitwert- oder beschwererhöhend berücksichtigt (Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris Rn. 1; vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, juris Rn. 3; vom 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - III ZR 142/14, juris Rn. 5; vom 25. Juni 2008 - II ZR 179/07, juris Rn. 2; vom 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459 [juris R. 7]).

    Da es sich um einen negativen Feststellungsausspruch handelt, ist kein Abschlag vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris Rn.

  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Einen solchen regionalen Arbeitsmarkt gab es nach den dargestellten Grundlagen weder zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls im September 2009 (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.2007, IV ZR 232/03, juris; Rixecker, a.a.O., Rn. 44) noch in der Zeit bis heute, sodass vom dauerhaften Fehlen dieses regionalen Arbeitsmarktes ab September 2009 auszugehen ist.
  • OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung

    - es nach der Rechtsprechung des BGH auf die "erst nach Klageerhebung" fällig gewordenen Beträge ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.1998 - IV ZR 199/98, juris), weil erst nach Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses durch Zustellung der Klageschrift (vgl. Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Einl. Rn. 36) "im Prozess fällig gewordene Beträge" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 20 U 216/15, juris, unter Verweis auf BGHZ 2, 74) begrifflich entstehen können und es sich bei der Verwendung des Ausdrucks "nach Klageinreichung fällig werdende Leistungen" in der BGH-Entscheidung vom 07.02.2007 (Az. IV ZR 232/03, juris) nur um eine sprachliche Ungenauigkeit handelt, mit der aber keine Rückverlagerung des Stichtags von "Klageerhebung" auf "Anhängigkeit" gewollt war (zumal der BGH an dieser Stelle ausdrücklich auf seine vorhergehende Entscheidung vom 25.11.1998 verweist);.
  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 548/15

    Anspruch auf neben einer bedingungsgemäßen Altersrente zu leistende

    Die mit der späteren Klagerweiterung eingeklagten Rückstände für 2012 von 1.513,50 EUR und 2013 von 2.018 EUR sind nicht in Rechnung zu stellen, weil sich bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen die erst nach Klagerhebung fällig gewordenen Beträge, gleich ob sie beziffert oder zum Gegenstand eines besonderen Antrages gemacht worden sind, in keiner Instanz streitwert- oder beschwerdewerterhöhend auswirken (Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2007 - IV ZR 232/03, juris; vom 25. November 1998 - IV ZR 199/98, NVersZ 1999, 239).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 107/18

    Zur Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für

  • KG, 16.06.2008 - 6 W 59/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Wertberechnung beim Abfindungsvergleich

  • KG, 02.11.2010 - 6 U 75/10

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zumutbare Verweisungtätigkeit für einen im

  • OLG München, 19.12.2008 - 25 U 1711/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anspruch eines an Acne inversa erkrankten

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 W 75/11

    Keine Streitwerterhöhung bei fälligen Beiträgen nach Einreichung einer Klage auf

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2017 - 5 W 65/17

    Streitwert einer auf wiederkehrende Leistungen aus einer

  • KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11

    Keine Verweisbarkeit des Kraftfahrers im Müllgedinge auf Recyclinghofarbeiter

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.10.2006 - 20 U 189/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6516
OLG Hamm, 18.10.2006 - 20 U 189/06 (1) (https://dejure.org/2006,6516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2006 - 20 U 189/06 (1) (https://dejure.org/2006,6516)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 20 U 189/06 (1) (https://dejure.org/2006,6516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 280 Abs. 1
    Keine Hinweispflicht des Versicherers auf geplante Gesetzesänderungen während der Vertragslaufzeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Beratungspflichten eines Versicherers im Hinblick auf Änderungen des Steuer- und Sozialabgabenrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsbegleitende Beratungspflicht, Hinweispflicht des VU, Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht während der Vertragslaufzeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 524
  • VersR 2007, 631
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 12.10.2018 - 20 U 108/18

    Keine Pflicht des Lebensversicherers zur Information des VN über die Auswirkungen

    Denn jedenfalls muss nicht über beabsichtigte Gesetzesänderungen informiert werden, wenn eine solche Information lediglich darauf abzielen würde, dass der Versicherungsnehmer daraus resultierende wirtschaftliche Folgen durch einen Rückkauf oder eine Kündigung umgeht (vgl. schon Senat, Beschluss vom 18.10.2006 - 20 U 189/06, VersR 2007, 631; Senat, Beschluss vom 05.07.2013 - 20 U 122/13, n.v.; zustimmend Pohlmann, in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 3. Aufl. 2016, § 6 Rn. 136; Schaaf/Winkens, VersR 2016, 360 [368]).

    Es handelte sich demnach keinesfalls um "Sonderwissen", das nur der Beklagten, nicht aber dem Kläger zugänglich gewesen wäre (vgl. zu diesem Aspekt Senat, Beschluss vom 18.10.2006 - 20 U 189/06, VersR 2007, 631; Senat, Beschluss vom 05.07.2013 - 20 U 122/13, n.v.).

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