Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.11.2006

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05   

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https://dejure.org/2007,1242
BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05 (https://dejure.org/2007,1242)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2007 - IV ZR 152/05 (https://dejure.org/2007,1242)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05 (https://dejure.org/2007,1242)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Obliegenheiten des Versicherugsnehmers bei Belehrung im Formular für Schadensmeldung

  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangelhafte Belehrung über Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsverpflichtung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 I (2); ; AKB § 7 V (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 ; AKB § 7 V Abs. 4
    Belehrung im Schadensmeldungsformular über Folgen einer vorsätzlichen Aufklärungsobliegenheitsverletzung muss unter Umständen bei späterer Nachfrage wiederholt werden

  • RA Kotz

    Versicherungsschadensmeldungsformular - Belehrung über Aufklärungsobliegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Eintritt des Schadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungsobliegenheit-Verletzung: Belehrung über Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kilometerstand - Angabe bei Versicherungsfall

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Belehrungspflicht bei späterer Nachfrage des Versicherers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Folgenlose vorsätzliche Obliegenheitsverletzung:Wann muss VR Rechtsfolgenbelehrung wiederholen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 907
  • MDR 2007, 1133
  • NZV 2007, 459
  • VersR 2007, 683
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05
    Nach der Senatsrechtsprechung kann sich der Versicherer zwar auf seine Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 1; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 c und ständig).
  • OLG Hamm, 25.08.2000 - 20 U 178/98

    Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05
    Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bei einer späteren Nachfrage den Bezug zu den Fragen der Schadensmeldung und seiner Aufklärungsobliegenheit wegen einer besonderen Fragestellung nicht ohne Weiteres erkennen kann, oder eine Nachfrage nach besonders langer Zeit erfolgt und deshalb die Sorge begründet, der Versicherungsnehmer könne die ursprüngliche Belehrung nicht mehr vor Augen haben (vgl. dazu OLG Hamm NVersZ 2001, 271).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05
    Nach der Senatsrechtsprechung kann sich der Versicherer zwar auf seine Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nur berufen, wenn er den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 1; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 c und ständig).
  • OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97

    Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung;

    Auszug aus BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05
    Jedenfalls ist es nicht geboten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen (a.A. offenbar OLG Oldenburg VersR 1998, 449) oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (a.A. Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rdn. 65).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist weiterhin, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683 Tz. 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c).

    Der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 aaO Tz. 8 m.w.N.).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 aaO Tz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09

    Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer

    Die Leistungsfreiheit setzt weiter voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2009 aaO; vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05, VersR 2007, 683 Rn. 2; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c; jeweils m.w.N.).

    Die Belehrung bezweckt insoweit den Schutz des Versicherungsnehmers vor einem drohenden Rechtsverlust bei falschen Angaben (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 aaO).

    aa) Zu dieser früher umstrittenen Frage hat der Senat mit Beschluss vom 28. Februar 2007 (aaO) Stellung genommen und betont, es bleibe eine Frage des Einzelfalles, ob der Versicherungsnehmer, der im Formular über die Schadenmeldung ordnungsgemäß belehrt worden sei, im Anschluss daran aufgrund besonderer Umstände erneut derart schutzwürdig erscheine, dass der Grundsatz von Treu und Glauben es dem Versicherer gebiete, die bereits gegebene Belehrung zu wiederholen.

    Jedenfalls hat der Senat es nicht für geboten gehalten, die Belehrung losgelöst von den Fallumständen bei jeder Nachfrage des Versicherers zu wiederholen oder feste Fristen vorzusehen, nach deren Ablauf jeder Nachfrage eine erneute Belehrung beizufügen ist (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 aaO Rn. 3 m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 17.03.2011 - 4 U 49/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Pflicht zur erneuten Belehrung über die Folgen einer

    a) Dennoch kann sich die Beklagte nicht auf die Obliegenheitsverletzung des Klägers berufen, da sie diesen über einen drohenden Anspruchsverlust nicht, wie von der Rechtsprechung gefordert, ausdrücklich und unmissverständlich belehrt hat ( BGH, VersR 1998, 447, VersR 2007, 683; OLG Hamm, r + s 2000, 9; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52).

    Die Belehrung bezweckt insoweit den Schutz des Versicherungsnehmers vor einem drohenden Rechtsverlust ( BGH, VersR 2007, 683).

    Allerdings kann es der Grundsatz von Treu und Glauben dem Versicherer gebieten, auf Grund besonderer Umstände eine bereits gegebene Belehrung zu wiederholen ( BGH, VersR 2007, 683; OLG Saarbrücken, VersR 2004, 50, 52; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 2000, Az.: 20 U 178/98, zitiert nach juris , Rdnr. 12; OLG Oldenburg, r + s 1998, 181).

    Ebenso der BGH bei einem Ablauf von zwei Monaten ( BGH, VersR 2007, 683).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Abgesehen davon, dass sie nur die im Ergebnis nicht entscheidende Antwort zu den früheren Entwendungen betrifft, ist die Notwendigkeit einer solchen Wiederholung abhängig von den Umständen des Einzelfalls (BGH, Beschl. v. 28.2.2007 - IV ZR 152/05, zfs 2007, 337).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Die Belehrung in dem Fragebogen mit Datum vom 28.09.2006 genügt zwar den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt einer Belehrung stellt, denn die von der Beklagten gewählte Formulierung ist "klar und unmissverständlich" (so schon BGH VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH VersR 1998, 447 f; VersR 2007, 683), jedoch ist die drucktechnische Gestaltung nicht ausreichend.

    Zwar kann das Bedürfnis einer erneuten Belehrung entfallen, wenn der Versicherungsnehmer einmal ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. BGH VersR 2007, 683); zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Fragebogens am 28.09.2006 war der Kläger aber nicht ordnungsgemäß belehrt.

  • LG Siegen, 20.06.2013 - 8 O 198/10

    Private Unfallversicherung, Knalltrauma, Tinnitus

    Eine arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder der Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus; der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (vgl. BGH NJW-RR 2007, 907).

    Jedoch gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (vgl. BGH NJW 2009, 1036; NJW-RR 2007, 907).

  • OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06

    Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls:

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH, VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH, VersR 1998, 447 f.; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007 - IV ZR 152/05 -) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.
  • OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 12 U 243/06

    AKB: Nachweis eines Wildunfallschadens; Benennung von Zeugen

    Ob die Belehrung bei jeder späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muss, hängt nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. Beschluss vom 28.02.2007 - Az.: IV ZR 152/05).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 9 U 37/06

    Kfz-Kaskoversicherung - Schadenanzeige: Wann wird der VR bei vorsätzlichen

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH - IV ZR10/97 - VersR 1998, 447 f; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.
  • OLG Köln, 16.10.2007 - 9 U 244/06

    Anspruch aus der Kaskoversicherung bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung des

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH VersR 1998, 447 f; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007, abgedruckt in VersR 2007, 683) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.
  • OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 157/07

    Anspruch gegen den Versicherer auf Ersatz des durch einen Diebstahl des

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2009 - 4 U 53/09

    Wer seiner Kaskoversicherung wissentlich Vorschäden verschweigt, geht leer aus

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von

  • LG Dortmund, 05.08.2009 - 22 O 177/08

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung wegen des Verschweigens von

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2940
OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 U 76/06 (https://dejure.org/2006,2940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegenüber der Vollkaskoversicherung wegen eines Unfallereignisses während eines Fahrsicherheitstrainings auf einer Rennstrecke; Entfallen des Versicherungsanspruchs wegen der Teilnahme an einem Straßenrennen; Auswirkungen der Ausführung eines ...

  • Judicialis

    AKB § 2b

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    AKB § 2 b
    Fahrtraining auf einer Rennstrecke stellt keine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dar

  • RA Kotz

    Vollkaskoversicherung - Fahrsicherheitstraining eine Rennveranstaltung?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    AKB § 2b
    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Fahrsicherheitstrainung entspricht nicht einer Rennveranstaltung oder einer dazugehörigen Übung. In der Fahrzeugversicherung besteht daher kein Risikoausschluss

  • IWW (Kurzinformation)

    Vollkasko und Fahrten auf Rennstrecken

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fahrtraining auf einer Rennstrecke

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fahrtraining" oder "Renntraining"? - Davon hängt ab, ob sich die Vollkasko-Versicherung nach einem Unfall auf die "Rennklausel" berufen kann

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtraining: Nicht alles ist eine "Fahrveranstaltung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 75
  • VersR 2007, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 85/04

    Haftung des Versicherungsmaklers: Schadenersatzpflicht bei Nichtabschluss einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06
    Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern nach Stellung im Bedingungswerk und Inhalt um einen Risikoausschluss (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2005, 78; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 2b, Rn 154).

    Es muss eine vom Veranstalter organisierte Übungsfahrt zu einem bestimmten Rennen vorliegen (vgl. Stiefel/Hofmann, aaO, § 2b, Rn 157; siehe auch OLG Karlsruhe, VersR 2005, 78).

  • OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88

    Zur Abgrenzung von Fahrsicherheitstraining und Rennveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06
    Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (vgl. OLG Hamm r+s 1990, 43; Knappmann in Prölss/Martin, 27. Aufl., § 2b AKB, Rn 62; Stiefel/Hofmann, aaO, Rn 154).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    (OLG Köln, VersR 2007, 683 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines

    Aufgrund dessen ist auch nicht die Frage maßgeblich, ob die Voraussetzungen für eine Rennveranstaltung im Sinne des Urteils des OLG Köln vom 21.11.2006, 9 U 76/06, vorliegen, da aus dem Umstand, dass eine Fahrtveranstaltung auf einer Motorsport-Rennstrecke keine Rennveranstaltung ist, noch nicht im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass dann ein Fahrtsicherheitstraining stattfand.
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung

    b) Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt", umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (OLG Köln, Urteil vom 21.-11.2006 - 9 U 76/06, zitiert nach juris, Rn. 26).
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