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   BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07   

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https://dejure.org/2007,2921
BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07 (https://dejure.org/2007,2921)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2007 - IV ZR 95/07 (https://dejure.org/2007,2921)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07 (https://dejure.org/2007,2921)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Belehrung des Klägers über die Folgen unzutreffender Angaben durch das Gericht als Gehörsverletzung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; VVG § 21

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6; ZPO § 286
    Beweislast des Versicherers für nachteilige Folgen einer Obliegenheitsverletzung im Rückforderungsprozess gegen den VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 22; BGB § 123
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Folgenlosigkeit einer Obliegenheitsverletzung durch Nichtangabe weiterer Versicherungen in einer Schadensanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Wann besteht Folgenlosigkeit bei Rückforderung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 273
  • NZV 2008, 195
  • VersR 2008, 241
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Es hätte dem Kläger oblegen, etwaige andere ihm entstandene Nachteile darzulegen; bei Rückforderungsprozessen hat er - im Gegensatz zu Prozessen des Versicherungsnehmers auf Entschädigungsleistung (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 3) - die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 128, 167, 169 ff.; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rdn. 127 m.N.).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Bei Verletzungen von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Versicherungsfall macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruchs auch für den Fall unterrichtet worden ist, dass die Obliegenheitsverletzung beim Versicherer zu keinen Nachteilen geführt hatte (vgl. nur BGHZ 48, 7, 9 ff.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 c und ständig; Römer/Langheid, aaO Rdn. 51, 60, 115 m.N.).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Er hat nicht zuviel gezahlt, er wurde nicht mit zusätzlichen, sonst nicht entstandenen Kosten belastet und war auch nicht - zumindest vorübergehend - mit für ihn nachteiligen Konsequenzen daran gehindert, sachgemäße Entschlüsse zu fassen oder den Sachverhalt aufzuklären (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182 f.).
  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Zwar wird eine Leistungsverpflichtung des Klägers nicht durch den von ihm nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärten Rücktritt gemäß § 21 VVG in Frage gestellt (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter II 3).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Es hätte dem Kläger oblegen, etwaige andere ihm entstandene Nachteile darzulegen; bei Rückforderungsprozessen hat er - im Gegensatz zu Prozessen des Versicherungsnehmers auf Entschädigungsleistung (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117 unter 3) - die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 128, 167, 169 ff.; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 6 Rdn. 127 m.N.).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus BGH, 10.10.2007 - IV ZR 95/07
    Bei Verletzungen von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Versicherungsfall macht die Rechtsprechung die Leistungsfreiheit des Versicherers davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruchs auch für den Fall unterrichtet worden ist, dass die Obliegenheitsverletzung beim Versicherer zu keinen Nachteilen geführt hatte (vgl. nur BGHZ 48, 7, 9 ff.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 c und ständig; Römer/Langheid, aaO Rdn. 51, 60, 115 m.N.).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, muss der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 431/02, WM 2004, 195, 196; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, NJW-RR 2008, 273 Tz. 3).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, muss der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 431/02, WM 2004, 195, 196; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, NJW-RR 2008, 273 Tz. 3).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter

    Dass der Beklagten durch die verspätete Anzeige in der Zwischenzeit weitergehende Möglichkeiten der Prüfung, etwa die Anordnung einer gutachterlichen Kontrolluntersuchung, genommen wurden, betrifft bei dieser besonderen Sachlage lediglich das Feststellungsverfahren; dieser Aspekt spielt jedoch keine Rolle, wenn die spätere Entscheidung des Versicherers dadurch nicht beeinflusst wird, weil seine Eintrittspflicht - wie hier - feststeht und sich die zunächst fehlenden Kenntnisse vom Vorliegen eines Versicherungsfalles daher im Ergebnis nicht nachteilig für ihn ausgewirkt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241; anders mglw. bei - hier nicht gegebener - unklarer Eintrittspflicht des Krankentagegeldversicherers: OLG Frankfurt, VersR 1980, 326; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 97).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, muss der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 431/02, WM 2004, 195, 196; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - IV ZR 95/07, NJW-RR 2008, 273 Tz. 3).
  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 122/08

    Rechtsfolgen der Verneinung weiterer Unfallversicherungen in der Schadensanzeige

    Die Belastung mit zusätzlichen, sonst nicht oder nicht in der Höhe entstandenen Kosten stellt einen Nachteil für den Versicherer bei der Regulierung des Versicherungsfalls dar (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241 ; OLG Koblenz, VersR 2005, 1524 ).

    Anders als in dem Rechtsstreit, mit dem die Entschädigungsleistung beansprucht wird, hat im Rückforderungsprozess der Versicherer sämtliche Voraussetzungen seiner Leistungsfreiheit darzulegen und zu beweisen (BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241 ; Urteil vom 14.12.1994 - IV ZR 304/93, VersR 1995, 281, 282).

    Der von der B. Versicherung eingeschaltete Gutachter hat einen höheren Invaliditätsgrad ermittelt als von der Beklagten auf der Grundlage ihres eigenen Gutachtens anerkannt, so dass die Beklagte wegen der zunächst fehlenden Kenntnis von dem anderen Gutachten nicht zu viel gezahlt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - IV ZR 95/07, VersR 2008, 241 ).

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Die Folgenlosigkeit ist vom Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen (BGH, Urt. v. 07.07.2004 - IV ZR 265/03 - VersR 2004, 1117; BGH, Beschl. v. 10.10.2007 - IV ZR 95/07 - VersR 2008, 241).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 132/13

    Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs eines Hotel-Appartments zu

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, müsse der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH WM 2004, 195, 196; NJW-RR 2008, 273).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2014 - 23 U 109/13

    "Schrottimmobilie"; Genehmigung bzw. Bestätigung des Darlehensvertrags durch

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, müsse der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH WM 2004, 195, 196; NJW-RR 2008, 273).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 23 U 181/08

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückabwicklung einer wirtschaftlichen Beteiligung an

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, müsse der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH WM 2004, 195, 196; NJW-RR 2008, 273).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2019 - 11 U 119/17

    Prämienerstattung in der privaten Krankenversicherung; Wirksamkeit der

    Während der eine vertragliche Leistung fordernde Gläubiger die Wirksamkeit des Vertrages darzulegen und zu beweisen hat, muss der eine erbrachte Leistung zurückfordernde Bereicherungsgläubiger dessen Unwirksamkeit vortragen und unter Beweis stellen (BGH, WM 2004, 195, 196; NJW-RR 2008, 273 ).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2010 - 23 U 218/06

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

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