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   BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07   

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https://dejure.org/2008,1446
BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07 (https://dejure.org/2008,1446)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - IV ZR 10/07 (https://dejure.org/2008,1446)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07 (https://dejure.org/2008,1446)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung von Merkmalen einer Verweisungstätigkeit eines außermedizinischen Sachverhalts von einem medizinischen Sachverständigen bei einem auszuübenden Verweisungsberuf; Substantiierte Darlegung und Konkretisierung einer Verweisung auf eine andere berufliche ...

  • Judicialis

    Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Sachverständiger muss unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt zur Beurteilung der Ausübbarkeit einer Verweisungstätigkeit kennen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten medizinischen Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Grundlage für medizinisches Gutachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Sachverständigengutachten: Was Sie bei der Beweiserhebung beachten müssen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 767
  • MDR 2008, 448
  • VersR 2008, 479
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93

    Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Streit um dessen Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, so muss er deren prägende Merkmale - erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel - substantiiert darlegen und konkretisieren (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs bei Einschaltung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (Senatsbeschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950 Tz. 6 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Streit um dessen Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, so muss er deren prägende Merkmale - erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel - substantiiert darlegen und konkretisieren (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Hält der Tatrichter nach Bewertung des beiderseitigen Parteivortrags eine Beweisaufnahme für geboten, muss der medizinische Sachverständige, der sich zu der Frage äußern soll, ob der Versicherungsnehmer gesundheitlich in der Lage ist, den Verweisungsberuf auszuüben, wissen, welchen für ihn unverrückbaren außermedizinischen Sachverhalt er zugrunde zu legen hat (BGHZ 119, 263, 266 f.).
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Zwar hat das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muss (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - NJW-RR 1986, 451 unter II 5).
  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Hat das Landgericht einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung nicht entsprochen, so muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95 - VersR 1996, 211 f.).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Er darf in diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (Senatsurteil vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b aa m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
    Will der Versicherer den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Streit um dessen Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, so muss er deren prägende Merkmale - erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel - substantiiert darlegen und konkretisieren (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165).
  • BGH, 17.05.2017 - VII ZR 36/15

    Beweisaufnahme: Berücksichtigung eines Privatgutachtens durch den Tatrichter;

    Insbesondere hat es zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - VII ZR 97/08, BauR 2010, 931 Rn. 9; vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, NJW-RR 2008, 767 Rn. 18).
  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts unterscheidet dies die Ermittlung des Einkommens im Ausgangsberuf von der Feststellung der Verdienstmöglichkeiten bei einer abstrakten Verweisungstätigkeit, die der Versicherte nicht tatsächlich ausüben muss, und für die daher ohne Bedeutung ist, ob der Arbeitsmarkt ihre Ausübung durch den Versicherten in diesem Umfang zulässt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479 Rn. 19 m.w.N.; vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 unter I 3 b [juris Rn. 18]).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen einer Beweiserhebung; Untauglichkeit eines

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO und davon, ob das Gericht ein schriftliches Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - IV ZR 49/11, ZEV 2012, 100 Rn. 10 m.w.N.; Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479 Rn. 15).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 49/11

    Berufung im streitigen Verfahren auf Feststellung eines Miterbenrechts:

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO und davon, ob das Gericht das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479 Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, NJW-RR 2009, 1361 Rn. 10; vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, VersR 2007, 1713 Rn. 3; vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212 Rn. 2).
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Da das Berufungsgericht, wie erwähnt, bei seinen erneuten Feststellungen auch den gesamten Prozessstoff der ersten Instanz zu berücksichtigen hat, muss es den Sachverständigen auch ohne dahingehende Rüge laden, wenn es seine Entscheidung auf das Gutachten dieses Sachverständigen stützen will und die Partei nach einem Hinweis darauf nicht ausdrücklich auf die Ladung verzichtet (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07 -VersR 2008, 479 Tz. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 aaO; BGHZ 158, 269, 278 ff.) .

    Das Berufungsurteil enthält auch im Übrigen keine den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügende Auseinandersetzung mit dem Gutachten Dr. N. (vgl. zu diesen Anforderungen Senatsurteile vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07 - VersR 2008, 479 Tz. 17, 18 und vom 22. September 2004 - IV ZR 200/03 - VersR 2005, 676 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR 264/79 - VersR 1981, 576 unter II 1 b).

  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    Im Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Berufung an, dass ein medizinisches Sachverständigengutachten zur Frage der Berufsunfähigkeit eines Versicherten an eine vom Gericht vorzugebende nachvollziehbare Berufsbeschreibung anknüpfen und zu den dem Sachverständigen als außermedizinischer Sachverhalt vorgegebenen prägenden Merkmalen des Hauptberufs im Einzelnen Stellung nehmen muss (BGH, Urteil vom 23.1.2008 - IV ZR 10/07 - juris).
  • BGH, 27.01.2010 - VII ZR 97/08

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Streit des

    Vielmehr hat es den Streit dadurch entschieden, dass es ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, NJW-RR 2008, 767).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Anerkanntermaßen zählen zu den "prägenden Merkmalen" eines Berufes u.a. die üblichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten (vgl. - jeweils zur Verweisung - BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93, VersR 1994, 1095; Urteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07, VersR 2008, 479; Senat, Urteil vom 10. April 2002 - 5 U 562/01-38, NJW-RR 2003, 528; Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 U 451/02-58, VersR 2004, 1165).
  • OLG Jena, 21.12.2017 - 4 U 699/13

    Beufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kriterien zur Festestellung der

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muss, BGH, Urteil vom 23. Januar 2008 - IV ZR 10/07 -, RN 19, juris m.w.N. Mit diesem Rechtssatz wird begründet, dass der Versicherungsnehmer einer durch den Versicherer ausgesprochenen (abstrakten) Verweisung auf eine ihm nach seinen Fähigkeiten mögliche Berufstätigkeit nicht entgegenhalten kann, es sei fraglich, ob er eine derartige Arbeitsstelle finden könne, BGH a.a.O. Gleiches muss umgekehrt für auf variablen Bedingungen des Arbeitsmarkts beruhende, von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten unabhängige Ausprägungen einer vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit in Ansehung der hierdurch begründeten Lebensstellung gelten.
  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Demgemäß scheiden Verweisungen auf Tätigkeiten, die nur in Einzelfällen nach den besonderen Anforderungen eines bestimmten Betriebes geschaffen oder auf spezielle Bedürfnisse eines bestimmten Mitarbeiters zugeschnitten worden sind ("Nischenarbeitsplätze"), grundsätzlich ebenso aus wie Verweisungen auf Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl bereit stehen, dass von einem Arbeitsmarkt praktisch nicht mehr die Rede sein kann (BGH, Urteil vom 23.06.1999, IV ZR 211/98, juris, Rn. 18; Urteil vom 23.01.2008, IV ZR 10/07, juris, Rn. 19; Rixecker, a.a.O., Rn. 59; Lücke, a.a.O., Rn. 78; Neuhaus, a.a.O., H. VII., Rn. 181).
  • OLG Köln, 11.04.2008 - 20 W 11/08

    Wahrung der Klagefrist durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2009 - 17 A 4085/03

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Architekten auf Berufunfähigkeitsrente

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • KG, 30.06.2017 - 6 U 33/15

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen

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