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   BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07   

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https://dejure.org/2008,3697
BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07 (https://dejure.org/2008,3697)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2008 - IV ZR 18/07 (https://dejure.org/2008,3697)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - IV ZR 18/07 (https://dejure.org/2008,3697)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des Beweisantritts eines Klägers; Anforderungen an die Annahme eines vorgetäuschten Versicherungsfalles

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugdiebstahl - Beweislast

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Anforderungen an die Würdigung von Indizien für die Vortäuschung eines Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweiswürdigung bei angeblicher Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Autodiebstahl: Wie beweist der VR die Vortäuschung durch den VN?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 776
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung,

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07
    Vielmehr muss der Tatrichter die Zweifel auslösenden Umstände im Zusammenhang mit Blick darauf würdigen, ob sie überhaupt und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles nahe legen (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - IV ZR 334/94 - juris Tz. 9 und 11 = NJW-RR 1996, 981 unter 1 a und b).
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07
    Das gilt auch für die Würdigung solcher Tatsachen, die eine Vortäuschung nicht unmittelbar ergeben, sondern sie nur indizieren (Senatsurteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 - juris Tz. 12 = VersR 1989, 587 unter 1).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07
    Die Nichtberücksichtigung der Beweisantritte der Klägerin war daher rechtsfehlerhaft und verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 2003, 125, 127).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass die Indizien, die das Berufungsgericht im Übrigen für die Annahme einer erheblichen Vortäuschungswahrscheinlichkeit herangezogen hat, diesen Schluss bisher nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 158, 269, 273).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Denn selbst bei Vorliegen mehrerer Indizien reichen die Einzelwürdigung eines jeden davon und die Auflistung sich daraus möglicherweise ergebender Bedenken gegen die Sachverhaltsdarstellung des Versicherungsnehmers als solches nicht, um eine erhebliche Vortäuschungswahrscheinlichkeit zu konstatieren; vielmehr müssen sämtliche Zweifel auslösenden Umstände stets zusammenhängend mit Blick darauf gewürdigt werden, ob sie überhaupt und bejahendenfalls mit welcher Wahrscheinlichkeit die Annahme einer Vorspiegelung des Versicherungsfalles nahelegen, was nicht zuletzt für solche Tatsachen gilt, die eine Vortäuschung nicht unmittelbar ergeben, sondern nur indizieren (so BGH, Beschl. v. 30.01.2008 - IV ZR 18/07, Rdn. 14, juris = BeckRS 2008, 6126; Brockmöller aaO).

    Hochpreisige Fahrzeuge der Ober- beziehungsweise Luxusklasse, zu denen der versicherte Audi ... gehört, mögen zwar wegen ihres Wertes und des oft mit ihrem Besitz verbundenen Prestiges begehrt sein; dieser Umstand spricht aber mindestens ebenso sehr für einen Diebstahl wie für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles (so BGH Beschl. v. 30.01.2008 - IV ZR 18/07, Rdn. 12, juris = BeckRS 2008, 6126).

  • OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20

    Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten

    Dabei genügt eine schlichte Addition bzw. Auflistung der im Einzelfall jeweils relevanten Indizien nicht (siehe BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 18/07, juris Rn. 14, VersR 2008, 776; Urteil vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05, juris Rn. 18, NJW-RR 2007, 312), sondern es bedarf zur Führung eines Indizienbeweises einer Gesamtwürdigung der für und gegen eine bestimmte Behauptung sprechenden Indizien (siehe BGH, Urteil vom 09.11.1977 - IV ZR 160/76, juris Rn. 26, VersR 1978, 74; Urteil vom 27.01.1994 - I ZR 326/91, juris Rn. 52, NJW 1994, 2289; Urteil vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05, juris Rn. 18, NJW-RR 2007, 312; Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 11, NJW 2020, 1072).

    Es muss hieraus auch deutlich werden, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit den betreffenden herangezogenen Kriterien eine indizielle Bedeutung für die jeweils zu beweisende Behauptung und nicht etwa lediglich zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit der Darstellung der anderen Prozesspartei zugemessen wird (siehe BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 18/07, juris Rn. 14, VersR 2008, 776).

  • OLG Dresden, 11.06.2019 - 4 U 1399/18

    Zahlungsanspruch aus einer Diebstahlversicherung für einen entwendeten PKW

    Dies gilt auch für die Würdigung solcher Tatsachen, die eine Vortäuschung nicht unmittelbar ergeben, sondern sie nur indizieren (vgl. zum Vorstehenden nur BGH, VersR 2008, 776, BGH, NJW-RR 1996, 981).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06

    Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls:

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen und mit Beschluss vom 30. Januar 2008 (IV ZR 18/07) das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 11.06.2010 - 20 U 212/09
    Dabei müssen die einzelnen Indizien und Umstände nicht nur aufgelistet, sondern insgesamt gewürdigt werden (zu diesen Anforderungen siehe BGH, Beschluss vom 30.1.2008, IV ZR 18/07, VersR 2008, 776).
  • LG Dortmund, 13.04.2016 - 2 O 227/13

    Leistungsanspruch auf den Wiederbeschaffungswert des versicherten Pkw wegen

    Vielmehr muss sich aus bewiesenen oder unstreitigen Indizien in einer Gesamtschau die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung ergeben (BGH v. 30.1.2008 -IV ZR 18/07).
  • LG Dortmund, 22.06.2020 - 2 O 276/17
    Dabei kann sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung sowohl aus den Tatumständen allgemein als auch aus erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Antragstellers als aus seinem Verhalten ergeben (vgl. Urt. OLG Köln v. 18.07.2000, 9 U 36/98, NJW-RR 2002, 531, bei juris.de unter Rn. 31 m.w.N.), wobei die einzelnen Indizien und Umstände nicht nur aufgelistet, sondern insgesamt gewürdigt werden müssen (zu diesen Anforderungen siehe BGH, Beschluss vom 30.1.2008, IV ZR 18/07, VersR 2008, 776).
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