Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 28.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06   

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https://dejure.org/2009,8485
BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06 (https://dejure.org/2009,8485)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - IV ZR 301/06 (https://dejure.org/2009,8485)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - IV ZR 301/06 (https://dejure.org/2009,8485)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Rechtsprechung wegen einer vor dem Unfall seit dem vierten Lebensjahr des Klägers bestehenden Hyperopie (Übersichtigkeit)

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - anlagebedingte Fehlsichtigkeit als Vorinvalidität

  • Judicialis

    AUB § 7 I (2); ; AUB § 7 I (3)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 2; AUB 88 § 7 I Nr. 3
    Zum Unfallzeitpunkt bereits bestehende anlagebedingte Fehlsichtigkeit als Vorinvalidität nach § 7 I Nr. 3 AUB 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 7 I (2); AUB § 7 I (3); ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Abzug wegen einer bestehenden Hyperopie bei der Bemessung der Invalidität mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abzug von 3 % Vorinvalidität wegen einer vor dem Unfall bestehenden Fehlsichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81

    Berücksichtigung der Brille bei der Beurteilung der Sehkraft in der privaten

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06
    Die grundsätzlichen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Senats vom 27. April 1983 (BGHZ 87, 206, 210 ff.) und vom 28. Februar 1990 (IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2 b) geklärt.

    Seine Bedenken gegen einzelne Erwägungen, mit denen im Senatsurteil vom 27. April 1983 (aaO) die Minderung der Gebrauchsfähigkeit des Auges begründet wird, hat das Berufungsgericht mit Recht als nicht entscheidungserheblich angesehen.

  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06
    Die grundsätzlichen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Senats vom 27. April 1983 (BGHZ 87, 206, 210 ff.) und vom 28. Februar 1990 (IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2 b) geklärt.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06

    Private Unfallversicherung: Vorinvalidität wegen zum Unfallzeitpunkt bereits

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06
    Das Berufungsgericht ist dem in den wesentlichen Punkten gefolgt (VersR 2007, 347).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 145/16

    Berücksichtigung des sogenannten Brillenabschlags in der privaten

    Das Ausmaß der Minderung der Gebrauchsfähigkeit bedarf tatsächlicher Feststellungen im Einzelfall, allerdings ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten etwa des Berufs oder der Tätigkeit gerade dieses Versicherungsnehmers (BGH, Urteil vom 27.04.1983, Az. IV a ZR 193/81; BGH, Beschluss vom 30.09.2009, Az. IV ZR 301/06, BeckRS 2009, 29118).
  • LG Arnsberg, 15.11.2016 - 4 O 431/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Invalidenrente aus

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH Beschluss vom 30.03.2009, Az. IV ZR 301/06; BGH VersR 1983, 581) ein Brillenabschlag von 3 % anerkannt, wenn vor dem Unfall das Tragen einer Brille erforderlich und die Gebrauchsfähigkeit des Auges ohne Brille eingeschränkt war.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20673
OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09 (https://dejure.org/2009,20673)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.05.2009 - 4 U 246/09 (https://dejure.org/2009,20673)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 4 U 246/09 (https://dejure.org/2009,20673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)

    MBKK 94 § 2
    Eine Diagnostik vor Beginn des Versicherungsvertrags führt zur Vorvertraglichkeit der nachträglich durchgeführten (erweiterten) Kieferbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Vorvertraglichkeit einer Zahnbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1651
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung beginnt die Heilbehandlung mit der ersten Inanspruchnahme einer solchen ärztlichen Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1978, 271; VersR 1996, 1224).
  • OLG Hamm, 12.08.1988 - 20 W 42/88

    Beginn einer Heilbehandlung; Versicherung der Kosten stationärer Behandlung;

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09
    Diese Auslegung trägt dem Umstand Rechnung, dass es dem Versicherungsnehmer anderenfalls möglich wäre, zunächst eine ärztliche Diagnose und Beratung über mögliche Behandlungsformen einzuholen, sodann eine Krankenversicherung abzuschließen bzw. eine bestehende Krankenversicherung zu erhöhen und danach die Heilbehandlung in Anspruch nehmen zu können (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 614).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung beginnt die Heilbehandlung mit der ersten Inanspruchnahme einer solchen ärztlichen Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1978, 271; VersR 1996, 1224).
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 25/76

    Entschädigungspflicht eines Versicherers für die nach Ablauf einer Wartezeit

    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09
    Die Behandlung beginnt nicht nur mit der unmittelbaren Heiltätigkeit, sondern schon mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf ein Erkennen des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen wird (BGH VersR 1978, 362; OLG Hamm, RuS 1989, 370).
  • OLG Hamm, 23.06.1989 - 20 U 86/89
    Auszug aus OLG Dresden, 28.05.2009 - 4 U 246/09
    Die Behandlung beginnt nicht nur mit der unmittelbaren Heiltätigkeit, sondern schon mit der ersten ärztlichen Untersuchung, die auf ein Erkennen des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen wird (BGH VersR 1978, 362; OLG Hamm, RuS 1989, 370).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 399/13

    Private Krankheitskostenzusatzversicherung: Beginn der Versicherungsfalls bei

    Aber auch in diesen Fällen beginnt die Heilbehandlung mit der ersten Inanspruchnahme jeglicher ärztlicher Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Tätigkeit des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt (Senatsurteil vom 25. Januar 1978 - IV ZR 25/76, VersR 1978, 362, 364 unter III 2 b; BGH, Urteile vom 20. Februar 1956 - II ZR 6/55, VersR 1956, 186; vom 20. Dezember 1956 - II ZR 8/56, VersR 1957, 55 unter 2; OLG Oldenburg VersR 2012, 1548, 1549; OLG Dresden VersR 2009, 1651).
  • OLG Hamm, 15.06.2016 - 20 U 164/15

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich

    Die Heilbehandlung beginnt mit der ersten Inanspruchnahme jeglicher ärztlicher Tätigkeit, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Tätigkeit des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2014, IV ZR 399/13, juris, Rn. 16, RuS 2015, 142; BGH, Urt. v. 25.01.1978, IV ZR 25/76, juris, Rn. 33, VersR 1978, 362, 364; OLG Oldenburg, Beschl. v. 30.05.2012, 5 U 37/12, juris, Rn. 2, VersR 2012, 1548; OLG Dresden, Urt. v. 28.05.2009, 4 U 246/09, juris, Rn. 3, VersR 2009, 1651) .
  • LG Dortmund, 01.04.2010 - 2 S 56/09

    Beginn des Versicherungsschutzes mit Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung

    Denn der dem Kläger versprochene Versicherungsschutz begann nach § 2 Abs. 1 der vereinbarten MB/KK 94 (erst) mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, dem 01.05.2005, so dass für die im Jahre 2006 und 2007 durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen die Annahme eines Versicherungsfalles in versicherter Zeit nicht selbstverständlich war, da der Versicherungsfall nicht erst mit der Behandlung, sondern bereits mit der ersten Diagnostik beginnt (OLG Dresden, VersR 2009, 1651; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 118).
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