Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 06.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07   

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https://dejure.org/2009,1923
BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Mitwirkungspflichten des Mandanten

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233 Abs. 1
    Fristversäumnis durch Urlaubsantritt der Partei in Kenntnis eines ergangenen Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reiseantritt der Partei trotz ergangenen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vor dem Urlaub: Anwalt anrufen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub und die Berufungsfrist

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristversäumung durch überraschenden Auslandsaufenthalt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1608
  • MDR 2009, 644
  • FamRZ 2009, 868
  • VersR 2009, 701
  • AnwBl 2009, 387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN; vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf Blatt 7 der Beiakte des Bundesgerichtshof - IV ZR 193/07 - Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schriftsatzes vom 24. Juni 2007 wird auf Blatt 2 der Beiakte des Bundesgerichtshofs (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf Blatt 17 ff. der Beiakte des Bundesgerichtshof (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Die Akten des Landgerichts Verden (8 O449/05 = 8 U 225/06 OLG Celle) sowie des Bundesgerichtshofes (IV ZR 193/07) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18.02.2009 zurück - IV ZR 193/07 -.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei

    Zwar liegt ein Verschulden des Mandanten vor, wenn der Anwalt ein Rechtsmittel nicht einlegt, weil der Mandant in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt und es unterlässt, vor der Reise Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen oder sonst wie sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfristen zumindest telefonisch eine Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
  • BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist

    Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08   

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https://dejure.org/2008,31542
OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08 (https://dejure.org/2008,31542)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.05.2008 - 1 W 14/08 (https://dejure.org/2008,31542)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 1 W 14/08 (https://dejure.org/2008,31542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Gegenstandswert für einen kumulativen Antrag auf Feststellung des Fortbestands einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Der Antrag auf Feststellung des Fortbestands einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wirkt sich neben einem Leistungsantrag streitwerterhöhend aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 701
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    Von dem so errechneten Wert ist wiederum - wegen des bloßen Feststellungsbegehrens - ein Abschlag in unterschiedlicher Höhe vorzunehmen, der sich danach bestimmt, ob die bedingungsgemäß vereinbarte Berufsunfähigkeit geklärt (in einem solchen Fall beträgt der Abschlag regelmäßig 20 %) oder ungeklärt (in diesem Fall beträgt der Abschlag regelmäßig 50 %) ist oder sich etwa der Versicherungsnehmer (noch) keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall (dann ebenfalls ein Abschlag von lediglich 20 %) berühmt (vgl. hierzu u. a. BGH VersR 2001, 601; VersR 2005, 959).

    Die Tatsache, dass gleichzeitig bereits eine Leistungsklage erhoben wird, mit der nicht nur unbefristete, sondern auch die nach dem Vertrag bestehenden Maximalansprüche eingefordert werden, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH VersR 2005, 959).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    Vielmehr genügt es, dass das Nichtbestehen des Kausalverhältnisses einen Einwand oder eine Einrede gegenüber dem Hauptanspruch begründet (BGH NJW 1994, 1353).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    Von dem so errechneten Wert ist wiederum - wegen des bloßen Feststellungsbegehrens - ein Abschlag in unterschiedlicher Höhe vorzunehmen, der sich danach bestimmt, ob die bedingungsgemäß vereinbarte Berufsunfähigkeit geklärt (in einem solchen Fall beträgt der Abschlag regelmäßig 20 %) oder ungeklärt (in diesem Fall beträgt der Abschlag regelmäßig 50 %) ist oder sich etwa der Versicherungsnehmer (noch) keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall (dann ebenfalls ein Abschlag von lediglich 20 %) berühmt (vgl. hierzu u. a. BGH VersR 2001, 601; VersR 2005, 959).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZR 162/00

    Streitwert für Klage auf Zahlung künftiger Miete; Gebührenstreitwert einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    Diese Rechtsauffassung hat auch der XII. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 17.03.2004 (abgedruckt in NZM 2004, 423) geteilt.
  • OLG Dresden, 16.09.2004 - 11 W 858/04

    Verfahrensrecht, Streitwert

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    d) Gleichwohl erweist sich das Feststellungsbegehren des Antragstellers nicht als bloßer Zwischenfeststellungsantrag im Sinne von § 256 Abs. 2 ZPO, welchem grundsätzlich kein eigener Gegenstandswert zukommt (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2004, Az.: 11 W 858/04).
  • BGH, 25.06.1969 - IV ZR 787/68

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.05.2008 - 1 W 14/08
    Der IV. Zivilsenat des BGH hatte bereits in seinem Beschluss vom 25.06.1969 (abgedruckt in MDR 1970, 127) die Auffassung vertreten, dass die Werte von Feststellungs- und Leistungsantrag nicht zusammenzurechnen sind, wenn ein Teil des vom ursprünglich alleinigen Feststellungsbegehrens umfassten Anspruchs im selben Verfahren mit der Leistungsklage geltend gemacht wird, da dies zu einer mehrfachen Bewertung desselben Streitgegenstandes führen würde.
  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer

    Einem entsprechenden Antrag kommt daher eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (vgl. OLG Bamberg VersR 09, 701).

    Denn das wirtschaftliche Interesse an einem Feststellungsausspruch ist in diesen Fällen hinsichtlich des Versicherungsfalls, aus dem bezifferte Leistungen begehrt werden, bereits durch die Leistungsklage erfasst, während der Feststellungsklage nur für etwaige zukünftige Versicherungsfälle, deren Eintritt gegenwärtig völlig ungewiss ist, wirtschaftliche Bedeutung zukommt (OLG Köln OLGR 06, 62; OLG Saarbrücken VersR 07, 96; OLG Celle VersR 08, 1515; a.A. OLG Bamberg VersR 09, 701).

  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 14 W 84/11

    Streitwert bei Klage aus Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die daraus resultierende selbständige Bedeutung des Feststellungsbegehrens rechtfertigt deswegen einen zusätzlichen Wertansatz (zutreffend OLG Bamberg Beschluss vom 06.05.2008 - 1 W 14/08).
  • OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 11 W 12/23

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in einem Verfahren hinsichtlich der

    Ist der Eintritt des Versicherungsfalles neben dem Fortbestand sogar unstreitig, sind 80 % des Leistungsantrages anzusetzen (OLG Bamberg, Beschluss vom 06.05.2008 - 1 W 14/08, VersR 2009, 701).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10

    Gebührenstreitwert: Anspruch auf Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts

    Denn das Interesse an der Feststellung des Fortbestandes bzw. an dessen Aufhebung ist, da daneben konkrete Leistungsansprüche geltend gemacht und geregelt werden, nur von künftigen Interessen bestimmt (OLG Bamberg VersR 2009, 701).
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