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   OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3964
OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07 (https://dejure.org/2008,3964)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.2008 - 10 U 592/07 (https://dejure.org/2008,3964)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 2008 - 10 U 592/07 (https://dejure.org/2008,3964)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Täuschung über die Pflegebedürftigkeit in der privaten Krankenversicherung; Beginn der Verjährung von Leistungsansprüchen

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 142 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 1; ; VVG § 12 Abs. 2; ; VVG § 178 i

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314; VVG § 12
    Eine Leistungserschleichung in der Pflegeversicherung rechtfertigt auch die fristlose Kündigung der Krankheitskostenversicherung

  • biva.de PDF

    Täuschung über Pflegebedürftigkeit Grund für fristlose Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Täuschung über die Pflegebedürftigkeit in der privaten Krankenversicherung; Beginn der Verjährung von Leistungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine Leistungserschleichung in der Pflegeversicherung rechtfertigt auch die fristlose Kündigung der Krankenversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Pseudodemenz" - Täuscht ein Versicherungsnehmer Pflegebedürftigkeit vor, kann die private Krankenversicherung fristlos kündigen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pflegebedürftigkeit: Wer schummelt, darf von der Versicherung gekündigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 461
  • VersR 2009, 771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2006 - 10 U 238/05

    Private Krankenversicherung: Fristlose Kündigung des gesamten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07
    Wird jedoch das Vertrauensverhältnis - wie vorliegend - in einem Ausmaß enttäuscht, welches die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt vom Vertragsverhältnis mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485 ff; Senat, VersR 2008 S. 1482 = OLGR 2008 S. 837).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07
    Hierin liegt ein besonders gravierender und von Eigennutz geleiteter Verstoß des Klägers gegen seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, der Wahrheit entsprechende Angaben zu machen (vgl. BGH VersR 1985, 54).
  • OLG Koblenz, 20.09.2007 - 10 U 1726/06

    Kündigung der Krankenversicherung aus wichtigem Grund: Begründung der vollen

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.2008 - 10 U 592/07
    Wird jedoch das Vertrauensverhältnis - wie vorliegend - in einem Ausmaß enttäuscht, welches die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt vom Vertragsverhältnis mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485 ff; Senat, VersR 2008 S. 1482 = OLGR 2008 S. 837).
  • OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21
    Allein aus der Beantwortung von "Gegenvorstellungen" unter Beibehaltung des ablehnenden Standpunkts des Versicherers kann aber nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt (MünchKomm-Fausten, VVG, 3. Aufl. 2022, § 15, Rdnr. 84; BeckOK-Filthuth, VVG, 15. Edition, Stand: 02.05.2022, § 15, Rdnr. 22; OLG Frankfurt NJOZ 2010, 1149 < 1150>; OLG Koblenz VersR 2009, 771 < 772>; OLG Hamm VersR 2001, 1269 < 1270>; OLG R. VersR 1999, 873; OLG Köln VersR 1983, 773 < 774>; OLG Köln VersR 1987, 1210).
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 152/10

    Dauer der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.11.2008 (10 U 592/07, Zitat nach juris = VersR 2009, 771), da dieser eine andere Fragestellung zugrunde liegt, nämlich die Frage der Verjährungshemmung eines bei dem Versicherer angemeldeten Anspruchs, wenn es - anders als vorliegend - an einer endgültigen, klaren Entscheidung des Versicherers über den angemeldeten Anspruch fehlt.
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Wird das Vertrauen, wie hier, in einem Ausmaß enttäuscht, das die außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so muss der Versicherer berechtigt sein, sich insgesamt von den vorliegenden Vertragsverhältnissen mit diesem Versicherungsnehmer zu lösen (OLG Koblenz, VersR 2008, 1482; OLG Koblenz, VersR 2009, 771; OLG Stuttgart, VersR 2006, 1485).
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