Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11   

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https://dejure.org/2011,1540
OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11 (https://dejure.org/2011,1540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2011 - 12 U 89/11 (https://dejure.org/2011,1540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 (https://dejure.org/2011,1540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt einer Stehlgutliste; Rechtsfolgen der verspäteten Vorlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausratsversicherung - Inhalt einer Stehlgutliste

  • rabüro.de

    Zum notwendigen Inhalt einer Stehlgutliste

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 08 Abschn. B § 8 Nr. 2; VVG § 28; VVG § 82
    Die Einreichung einer Stehlgutliste ist in den nach dem neuen VVG zu beurteilenden Fällen keine spontan zu erfüllende Obliegenheit. Mit Anmerkung: von Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 4 S. 2; VHB 2008 § 8 Nr. 2
    Anforderungen an den Inhalt einer Stehlgutliste; Rechtsfolgen der verspäteten Vorlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Restentschädigung für Hausratsversicherung nach Einbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Hinweispflicht des VU bei maklervermittelten Verträgen, Aufklärung über bestehende Obliegenheiten des VN im Schadensfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versicherung muss Einbruchsopfer an "Stehlgutliste" erinnern

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Abgebrannt: Wie gut kennen Sie eigentlich Ihren Hausrat?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Leistungskürzung aufgrund verspäteter Stehlgutliste bei unterlassenem Hinweis auf entsprechende Obliegenheit des Versicherungsnehmers - Versicherung muss auf Obliegenheit der unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1355
  • VersR 2011, 1560
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1988, 728) handelt es sich bei einer Stehlgutliste um eine Aufstellung der entwendeten, möglichst genau beschriebenen Sachen.
  • OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer

    Die Kammer hat ausdrücklich offen gelassen, ob die entsprechende Klausel in Teil B § 8 Ziff. 2 a) ff VHB 2008 wirksam ist, und sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 20.09.2011 - 12 U 89/11 -, VersR 2011, 1560) angeschlossen, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Form des § 28 Abs. 4 VVG auf die fragliche (Aufklärungs-)Obliegenheit bzw. deren Folgen hinweisen müsse, an welcher es im Streitfall - unstreitig - fehlte.

    Das Landgericht hat sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 20.09.2011 - 12 U 89/11 -, VersR 2011, 1560) angeschlossen, dass die bisherige Rechtsprechung infolge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr aufrecht erhalten werden könne, es vielmehr in nach dem VVG n.F. zu beurteilenden Versicherungsfällen einer Belehrung des Versicherers über die Rechtsfolgen einer Verletzung der Obliegenheit in Teil B § 8 Nr. 2 a) ff (2. Alternative) VHB 2008 in der Form des § 28 Abs. 4 VVG bedürfe.

    Die Obliegenheit zur Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei stellt sich deshalb unter allen Aspekten als Schadenminderungsobliegenheit i.S. des § 82 VVG dar, für welche das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VVG nicht gilt (ebenso Rixecker in ZfS 2012, 30 und in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 28 Rn. 94 und § 31 Rn. 32; Günther in VersR 2011, 1561; Looschelders in MK-VVG/Langheid-Wandt, § 82 Rn. 31; Martin a.a.O. Rn. 81).

  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Nach diesen Maßgaben ausgehend von den allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätzen im Rahmen des Transparenzgebotes kommt es daher nicht (allein) darauf an, dass der Versicherungsnehmer in der angegriffenen Klausel von all dem nichts liest (gegen eine Unwirksamkeit der Klausel auch: Prof. Dr. Günther, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011 - 12 U 89/11, VersR 2011 1560 ff., juris; Knappmann, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011 - 12 U 89/11, r+s 2011, 517, 519 f., beck-online; Grams, Anm. zu OLG Karlsruhe: Keine Leistungskürzung wegen verspäteter Vorlage einer Stehlgutliste ohne Hinweis des Versicherers, FD-VersR 2011, 323299, beck-online; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage 2015, VHB 2010 § 8 Rn. 10; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Auflage 2016, VVG § 31 Rn. 33, beck-online; im Ergebnis auch: Jula in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2012, Band 7 - Teil 2, VHB 2010 § 8 Rn. 7 wenn auch mit sehr eingeschränkter Auslegung; auch OLG Hamm, Urteil vom 19.6.1991- 20 U 32/91, juris Rn. 10 zur ähnlichen Fassung des § 13 Abs. 1 a AEG in der Einbruchdiebstahlsversicherung; OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13, juris zur ähnlichen Vorgängerregelung).

    Das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung vom 20.9.2011, Az. 12 U 89/11, lediglich zu Zweifeln ausgeführt, ob eine ähnliche Klausel in den VHB 2008 eine Obliegenheit zur Einreichung einer sog. Stehlgutliste wirksam begründen könne.

  • OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14

    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung;

    Gegen die Wirksamkeit der vorliegenden Klausel bestehen - bei dieser nach Ansicht des Senats gebotenen, am Wortlaut orientierten Auslegung - keine Bedenken (s. zu den Bedenken bei anderer Auslegung: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 -).

    aa) Die Obliegenheit, der Polizei eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände einzureichen, ist eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG, sodass deren Verletzung nur zu einer Leistungsfreiheit führen kann, wenn der Versicherer über diese Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt hat (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 - , zustimmend Knappmann, r+s 2011, 519 f.; hierzu neigend auch Felsch, r+s 2014, 555 ff.).

  • LG Köln, 07.12.2016 - 26 O 216/16

    Hausratversicherung - Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofes an, wonach keine Bedenken gegen vergleichbare Klauseln bestehen (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV Z 317/05, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09; a.A.: OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).

    Entscheidend ist ebenfalls nicht, ob die Klausel als belehrungspflichtige Obliegenheit einzustufen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; a.A: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).

    Zwar ergibt sich dies nicht explizit aus dem Wortlaut (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11; OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14), durch den Sinn und Zweck der Klausel kann die Regelung aber nicht anders verstanden werden.

  • LG Köln, 27.02.2013 - 20 O 360/12

    Belehrungsumfang der Versicherung über die Obliegenheit des Versicherungsnehmers

    Die Kammer bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.09.2011, 12 U 89/11, zu recherchieren über juris, wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer grundsätzlich über die Pflicht zur Vorlage einer Stehlgutliste belehren muss, was vor dem Hintergrund, dass die Obliegenheit in den Versicherungsbedingungen sehr pauschal formuliert ist, überzeugt.
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