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   OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11   

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https://dejure.org/2011,8147
OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11 (https://dejure.org/2011,8147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2011 - 1 U 54/11 (https://dejure.org/2011,8147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2011 - 1 U 54/11 (https://dejure.org/2011,8147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Geschädigten im Rahmen der Nutzungsausfallentschädigung zum Hinweis auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens aufgrund der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Zeitliche Beschränkung des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

  • rabüro.de

    Zum Umfang der Nutzungsausfallentschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254
    Geschädigter muss Versicherer bei verzögerter Regulierung auf die daraus folgende Gefahr einer Schadensvergrößerung hinweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254
    Umfang der Nutzungsausfallentschädigung bei Regulierungsverzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallentschädigung - Reparatur oder Ersatzbeschaffung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall grundsätzlich beschränkt auf Reparaturdauer oder Zeit der Ersatzbeschaffung - Verlängerung möglich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Geschädigter muss Verzögerung anzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 546
  • VersR 2012, 590
  • BB 2011, 2114
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für 3 Monate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11
    Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (im Anschluss an OLG Celle, VersR 1980, 633; KG Berlin, MDR 2010, 79).

    Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (Palandt a. a. O., § 254 Rn. 37, OLG Celle, VersR 1980, 633, KG Berlin, MDR 2010, 79).

  • OLG Celle, 20.03.1979 - 18 U 52/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11
    Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (im Anschluss an OLG Celle, VersR 1980, 633; KG Berlin, MDR 2010, 79).

    Das gilt aber wiederum nicht uneingeschränkt, vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) gehalten, den Schädiger auf die Gefahr eines drohenden höheren Schadens hinzuweisen (Palandt a. a. O., § 254 Rn. 37, OLG Celle, VersR 1980, 633, KG Berlin, MDR 2010, 79).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11
    Wenn der Schädiger sie ohnehin nicht beachtet hätte, ist ihr Unterlassen für den entstandenen Schaden nicht kausal (BGH NJW 1989, 290).
  • AG Medebach, 28.07.2011 - 3 C 285/10

    Jagdausübungsrecht - Unterlassungsanspruch gegen Revierinhaber bei überjagenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2011 - 1 U 54/11
    Der Kläger hatte in dem Vorprozess vor dem Amtsgericht Mannheim - 3 C 285/10 - diesen Betrag auch nebst Zinsen eingeklagt.
  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit führt in aller Regel zur Einschränkung oder zum Verlust des Schadensersatzanspruches (vgl. etwa KG, Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07, NZV 2009, 394; Urteil vom 09.04.2009 - 12 U 23/08, NZV 2010, 209, 210; OLG Celle, Urteil vom 20.03.1979 - 18 U 52/78, VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2011 - 1 U 54/11, NZV 2011, 546; Balke, SVR 2012, 450, 452).
  • LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung

    Dementsprechend hat der Geschädigte in Ansehung seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB auch den gegnerischen Haftpflichtversicherer frühzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erhöhung des Schadens droht, wenn ihm ausreichende Mittel zur Auslösung des reparierten Fahrzeuges vor Ablauf der Überprüfungsfrist des Versicherers nicht zur Verfügung stehen (vgl. OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 590; OLG Düsseldorf, VersR 2012, 120; Kammer; Urteil vom 10.07.2009 aaO; jeweils m.w.N.).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08. August 2011 - 1 U 54/11 -, juris).

    (b) Ob im Rahmen der nach § 254 Abs. 2 BGB bestehenden Schadensminderungspflicht auch eine ausdrückliche Vorschussanforderung (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2012, 253) und/oder auch die Mitteilung zu erfolgen hat, dass die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel auch nicht durch einen Kredit verschaffen können (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96 -, juris; KG NVZ 2009, 394; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe VersR 2012, 590), kann hier im Ergebnis dahin stehen, denn der insoweit beweisbelastete Beklagte hat nicht dargetan und unter Beweis gestellt, dass ein Unterlassen entsprechender nach § 254 Abs. 2 BGB gebotener Hinweise für den geltend gemachten Nutzungsausfallschaden kausal geworden ist.

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