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   BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55   

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BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55 (https://dejure.org/1956,950)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1956 - VI ZR 199/55 (https://dejure.org/1956,950)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 (https://dejure.org/1956,950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1638 (Ls.)
  • VersR 1956, 577
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - VI ZR 199/55
    Dabei bedürfen die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit hergeleitet wird, des vollen Beweises (BGHZ 8, 239).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89

    Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts

    In der Rechtsprechung ist nun aber auch seit langem anerkannt, daß mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (so ausdrücklich Senatsurteile vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577 und vom 11. Juni 1965 - VI ZR 64/64 - VersR 1965, 772; auch E. Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 4. Aufl. 1987, Rdnr. 242).
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03

    Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der

    (1.) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass mittels eines Anscheinsbeweises nicht nur von einem feststehenden Verhalten auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Verhalten als Ursache geschlossen werden kann (z. B. BGH VersR 1956, 577 und 1965, 772).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 140/58

    Rechtsmittel

    Der Anscheinsbeweis setzt jedoch einen Tatbestand voraus, der durch einen typischen Geschehensablauf gekennzeichnet ist und bei dem daher rein erfahrungsgemäß aus einer gegebenen Ursache ohne weiteres auf einen bestimmten Erfolg oder aus einem Erfolg ohne weiteres auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden darf; der festgestellte Sachverhalt muß derart sein, daß er unter Verwertung allgemeiner Erfahrungssätze, besonders der allgemeinen Lebenserfahrung, die Überzeugung des Richters in vollem Umfange begründet (BGH Urteil vom 10. Januar 1951 - II ZR 27/50 - LM Nr. 1 zu § 91 a ZPO; Urteile des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1952 - VI ZR 26/52 - LM Nr. 7 zu § 286 [C] ZPO; vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO).
  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 139/57

    Rechtsmittel

    Dabei wird das Berufungsgericht die Entscheidung des erkennenden Senats (Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = NJW 1956, 1638 = VersR 1956, 577), daß beim Anscheinsbeweis nicht nur von einem feststehenden Ereignis auf einen eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden kann, zu beachten haben.
  • BGH, 23.04.1963 - VI ZR 155/62
    Mit ihrer Schadensersatzklage gegen Dr. B. die zunächst verfolgt wurde und Gegenstand der Entscheidungen des erkennenden Senats vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - VersR 1956, 577 = LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO und vom 3. Juni 1958 - VI ZR 148/57 - VersR 1958, 610 war, wurde die Klägerin letztlich abgewiesen, weil sich ergab, daß bei der Wundbehandlung im Krankenhaus der Beklagten außer Dr. B. möglicherweise auch ein anderer Krankenhausarzt oder die Oberschwester So. tätig geworden ist, und daher nicht festgestellt werden konnte, daß der Verbleib der Mullteile in der Operationswunde Dr. ... zur Last zu legen war.
  • BGH, 11.06.1965 - VI ZR 64/64

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines schuldhaft begangenen Kunstfehlers

    Das gilt in beiden Richtungen; d.h. es kann sowohl von einem Behandlungsfehler auf den eingetretenen Schaden als Folge wie auch umgekehrt aus der Schädigung auf eine Fehlbehandlung als deren Ursache geschlossen werden (BGH Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = LM ZPO § 286 (C) Nr. 26).
  • BGH, 17.02.1959 - VI ZR 61/58

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats geht die Revision zutreffend davon aus, daß beim Anscheinsbeweis nicht nur von einem feststehenden Ereignis auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch umgekehrt von einem eingetretenen Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werben kann (Urteil vom 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 = VersR 1956, 577).
  • BGH, 03.06.1958 - VI ZR 148/57

    Rechtsmittel

    Dieses Urteil ist auf die Revision der Klägerin durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Juli 1956 VI ZR 199/55 (VersR 1956, 577 = LM Nr. 26 zu § 286 [C] ZPO) aufgehoben worden.
  • BGH, 05.04.1957 - VI ZR 52/56

    Rechtsmittel

    Zwar hat der erkennende Senat im Urteil VI ZR 199/55 vom 10. Juli 1956 (= VersR 1956, 577; NJW 1956, 1638) ausgesprochen, daß nicht nur von einem feststehenden Ereignis auf den Zusammenhang mit einem eingetretenen Erfolg, sondern auch vom Erfolg auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden könne.
  • BGH, 10.11.1959 - VIII ZR 154/58

    Rechtsmittel

    Grundsätze auch dann anwendbar sein können, wenn aus dem Endzustand auf ein bestimmtes Ereignis als Ursache geschlossen werden soll (BGH Urt. v. 10. Juli 1956 - VI ZR 199/55 - LM ZPO § 286 (C) Nr. 26).
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