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   BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56   

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https://dejure.org/1957,415
BGH, 19.03.1957 - VI ZR 29/56 (https://dejure.org/1957,415)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1957 - VI ZR 29/56 (https://dejure.org/1957,415)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 (https://dejure.org/1957,415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 869
  • VersR 1957, 340
  • VersR 1963, 173
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Zu ihrer Entwicklung gehört die Möglichkeit zum Aufenthalt und Spielen im Freien, ohne dass sie auf "Schritt und Tritt" zu beaufsichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 - VersR 1957, 340, 341; vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - VersR 1964, 313, 314).

    Daher gesteht die Rechtsprechung Kindern ab einem Alter von vier Jahren einen Freiraum zu, wobei allerdings eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Zeitabständen für erforderlich gehalten wird (vgl. Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 -aaO; vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - aaO; OLG Karlsruhe VersR 1979, 58; OLG Celle VersR 1988, 1240; OLG Düsseldorf VersR 1996, 710, 711 ; OLG München OLGR 1997, 17; OLG Hamm OLGR 1997, 49, 50; OLG Hamburg OLGR 1999, 190, 192).

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Der BGH hat die umstrittene Frage, ob ein Kraftfahrzeughalter in einem solchen Falle der Rettung eines anderen Ersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag steilen kann, bisher nicht abschließend entschieden, sondern nur ausgesprochen, dass solche Ansprüche jedenfalls dann zu verneinen sind, wenn der den Ersatz Fordernde den Entlastungsbeweis des § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann (vgl. Urteile des BGH vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56, DAR i957, 183 = VRS 12, 405 = VersR 1957, 340; vom 17. Dezember 1957 - VI ZR 288/56, VersR 1958, 168 und vom 11. Juli 1956 - VI ZR 140/57, VersR 1958, 646).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Dabei ist regelmäßig ein Kontrollabstand von höchstens 30 Minuten ausreichend, um das Spiel von bisher unauffälligen fünfjährigen Kindern außerhalb der Wohnung bzw. des elterlichen Hauses zu überwachen (vgl. auch Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 - VersR 1957, 340, 341; vom 19. November 1963 - VI ZR 96/63 - VersR 1964, 313, 314; Bernau NZV 2008, 329 f.; Scheffen/Pardey, Schadensersatz bei Unfällen mit Minderjährigen, 2. Aufl., B Rn. 270; Staudinger/Belling/Eberl-Borges, BGB, Neubearbeitung 2008, § 832 Rn. 61, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 273/82

    Umfang der Aufsichtspflicht der Eltern

    Grundsätzlich muß Kindern im Alter von 8 - 9 Jahren, wenn sie normal entwickelt sind, das Spielen im Freien ohne Aufsicht auch in einem räumlichen Bereich gestattet sein, der den Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht ermöglicht (Senatsurteile vom 19. März 1957 - VI ZR 29/56 - VersR 1957, 340, 341 und vom 19. November 1963 aaO).
  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 74/83

    Notstand bei verkehrsbedingtem Ausweichen auf die Gegenfahrbahn

    Es kann dahinstehen, ob § 904 Satz 2 BGB entsprechend angewandt werden kann, wenn ein Kraftfahrer etwa sein Fahrzeug bewußt und gewollt in den Graben lenkt und beschädigt, um die drohende Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu vermeiden (vgl. OLG Hamm, DR 1940, 1190; offengelassen im Senatsurteil vom 19. März 1957 - Vl ZR 29/56 - VersR 1957, 340, 341; näher dazu Helm, VersR 1968, 209, 215 und Fußn. 70, 71).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Eine Milderung der Aufsichtsanforderungen unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten wird deshalb diskutiert, wenn eine Mutter mehrerer Kinder tatsächlich nicht zur Führung der Aufsicht in dem an sich gebotenen Maß in der Lage ist (BGH VersR 1965, 385; BGH VersR 1957, 340 [341]; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 75).
  • OLG Celle, 27.05.1987 - 9 U 155/86

    Verletzung der Aufsichtspflicht; Eltern; Unbeaufsichtigtes Fahrradfahren; Fuß-und

    Schon bei einem mehr als 4 Jahre alten Kind braucht Ä wenn nicht besondere Unarten bekannt oder besondere Gefahren zu gewärtigen sind Ä eine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Eltern nicht mehr gewährleistet zu sein, wenn es sich auf dem Bürgersteig längs der Straße etwa 100 m von zu Hause entfernt (OLG Celle, VersR 1969, 333; vgl. auch BGH VersR 1957, 340).
  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

    Kinder im Alter von 8 bis 9 Jahren müssen auch in einem räumlichen Bereich ohne Aufsicht spielen können, der Eltern ein sofortiges Eingreifen nicht ermöglicht (BGH, NJW 1957, Seite 869; ders., NJW 1984, S. 2574, 2575; Münchener Kommentar BGB/Huber, 7. Auflage 2017, § 1631 Rn. 8).
  • LG Münster, 16.08.2012 - 2 O 160/12

    Verletzung der Aufsichtspflicht eines Elternteils bei einem durch das Kind

    Schon bei einem mehr als 4 Jahre alten Kind braucht - wenn nicht besondere Unarten bekannt oder besondere Gefahren zu gegenwärtigen sind - eine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Eltern nicht mehr gewährleistet zu sein, wenn es sich auf dem Bürgersteig längs der Straße etwa 100 Meter von zu Hause entfernt (OLG Celle Versicherungsrecht 69, 333; vergleiche auch BGH Versicherungsrecht 1957, 340).
  • OLG Jena, 21.10.1997 - 8 U 865/97

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls; Schuldhafte Verletzung der

    Den Ansprüchen des Klägers könnte auch nicht entgegengehalten werden, daß er ausschließlich ein eigenes Geschäft besorgt habe, da er sich von der Haftung für die Folgen eines Unfalls gemäß § 7 Abs. 2 StVG nicht entlasten könne und deswegen im ausschließlich eigenen Interesse den Unfall abwenden wollte (vgl. BGHZ 38, 270 f., 273 = VersR 63, 173; BGH VersR 57, 340 = NJW 57, 869).
  • BGH, 17.12.1957 - VI ZR 288/56
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.07.2021 - 1 C 638/20

    Verkehrsunfall, Unfall, Reparaturkosten, Geschwindigkeit, Haftpflichtversicherer,

  • AG Bremen, 19.12.2003 - 9 C 521/03

    Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Fahrradunfalls;

  • BGH, 11.07.1958 - VI ZR 140/57
  • BGH, 30.01.1962 - VI ZR 122/61
  • LG Darmstadt, 13.12.1973 - 9 O 378/72

    Gestattet der Aufsichtspflichtige einem 6 1/2jährigen Kind das Überqueren einer

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