Rechtsprechung
BGH, 25.06.1957 - VI ZR 178/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1395
- VersR 1957, 505
- DB 1957, 918
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 24.10.1968 - II ZR 214/66
Anfechtung eines Prozeßvergleichs wegen Willensmängeln des Prozeßbevollmächtigten
Der BGH hat wiederholt ausgesprochen, daß ein solcher Einwand auch gegenüber Vergleichen denkbar, jedoch im Interesse der Rechtssicherheit Zurückhaltung geboten sei, einen solchen Fall anzunehmen (vgl. BGH, NJW 57, 1395 = LM Nr. 11 und Nr. 16 zu § 779 BGB). - BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …
Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 12, 136, 138; BGH, VersR 1957, 505) muss bei einem Güterfernverkehrsunternehmer stets angenommen werden, er wolle seine Beförderungsverträge zu den Bedingungen der Kraftverkehrsordnung als der für sein Gewerbe maßgebender Vortragsordnung abschließen, wenn er nicht klar etwas Abweichendes zu erkennen gibt. - BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Will der Kläger nunmehr dennoch von ihm abweichen und Nachforderungen stellen, muß er dartun, daß ihm ein Festhalten am Vergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, weil entweder die Geschäftsgrundlage für den Vergleich weggefallen ist bzw. sich geändert hat, so daß eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint, oder weil nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in den Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Kläger nach den gesamten Umständen des Falles eine ungewöhnliche Härte bedeuten würden (vgl. dazu die Senatsurteile vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 - VersR 1957, 505, 506 und vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - VersR 1961, 382, 383 m.w.Nachw.).Fallen, wie hier, die eingetretenen Veränderungen in den vom Geschädigten übernommenen Risikobereich, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, wie sie sich später herausstellen, die Folgen tragen (Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - a.a.O. - S. 508).
- OLG Koblenz, 29.09.2003 - 12 U 854/02
Verbindlichkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzensgeld: Auftreten …
Es geht zu weit, wenn von der Versicherungsgesellschaft gefordert wird, dass sie weitere Umstände dartut, die Schlüsse auf das zulassen, was die Parteien eindeutig erklärt haben (BGH NJW 1957, 1395).Fallen die eingetretenen Veränderungen in den vom Geschädigten übernommenen Risikobereich, so muss dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, wie sie sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH VersR 1957, 505, 508; 1990, 984; NJW 1984, 115, 116).
- BGH, 04.10.1988 - VI ZR 46/88
Anpassung von außergerichtlichen Vergleichen über Unterhaltsschadensrenten
Anders als beim Kapitalvergleich, bei dem die Absicht, die Sache endgültig erledigen zu wollen, in der Regel jede Nachforderung ausschließt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 = VersR 1957, 505, 506), ist beim Rentenvergleich dieser Formel eine so weitgehende Bedeutung nicht beizumessen. - OLG Koblenz, 28.06.2007 - 5 U 209/07
Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs über einen Pflichtteilsanspruch bei …
Damit ist es grundsätzlich nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB ) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB ) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (BGH NJW 1957, 1395 ;… Habersack in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 779 Rn. 47;… Marburger in Staudinger, BGB , 2002 , § 779 Rn. 58f.).So ist schon zweifelhaft, ob der Betrag, um den sich die Klägerin benachteiligt sieht, absolut oder relativ von solchem Gewicht ist, dass der Verzicht auf ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. BGH NJW 1957, 1395 ; OLG Hamm VersR 1998, 631, 632).
- BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60
Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen …
Dabei ist das Berufungsgericht zutreffend von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für die Auslegung eines solchen Vergleichs maßgebend sind (vgl. das Urteil des BGH vom 25. Juni 1957 - VI ZR 178/56 - NJW 1957, 1395 Nr. 4 = JZ 1958, 363 = LM BGB § 779 Nr. 11 und die in diesem Urteil angeführte weitere Rechtsprechung).Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 25. Juni 1957 (a.a.O.) ausgesprochen, daß bei aller Anerkennung, die der Grundsatz der Vertragstreue verdient, Fälle denkbar sind, in denen gegenüber einem Vergleich der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden kann.
- OLG Köln, 22.10.2010 - 9 U 104/10
Ausschluss weiterer Ansprüche aus der Gebäudeversicherung aufgrund eines …
Damit ist es grundsätzlich auch nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1957, 1395; BGH VersR 1983, 1034; OLG Köln NJW-RR 1988, 924; OLG Koblenz NJW 2004, 782; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 315; OLG Hamm NJW-RR 2006, 65). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 74/57
Rechtsmittel
Insoweit hat der erkennende Senat (BGH NJW 1957, 1395) bereits dargelegt, welche Bedeutung dem Wortlaut einer Abfindungserklärung, soweit er klar und deutlich ist, zukommt.In Übereinstimmung mit ihm und auch Wussow (WI 1954, 154), der auf die Notwendigkeit besonders klarer Formulierung der Abfindungsverträge hinweist, ist aber erneut zu betonen, daß die Voraussetzungen der Unwirksamkeit im allgemeinen sehr streng zu fassen sind (Urteil des erkennenden Senats VI ZR 178/56 vom 25. Juni 1957; NJW 1957, 1395 = VersR 1957, 505).
- OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 166/06
Bindungswirkung einer Abfindungsvereinbarung aus einem Verkehrsunfall bei sich …
1) Vereinbaren Parteien einen Abfindungsvergleich mit einer umfassenden Abgeltungsklausel, ist es eine Frage der Auslegung dieser Klausel, ob die Parteien auch unvorhergesehene und erst nach Vergleichsschluss eintretende Spätschäden einbeziehen wollten (…Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 779, Rdnr. 12 mit Hinweis auf BGH LM Nr. 11, 16; PWW/Brödermann § 779, Rdnr. 17 mit Hinweis auf BGH NJW 1957, 1395; BGH NJW 1984, 115;… AnwK-BGB/Giesler § 779, Rdnr. 44). - OLG Düsseldorf, 18.11.1983 - 3 UF 195/82
Zur Endgültigkeit eines wirksamen Unterhaltsverzichts
- LG Siegen, 24.01.2006 - 8 O 115/06
Schadensersatzanspruch, Atembeschwerden, Klebstoff, Ausdünstungen, handelsüblich, …
- OLG Frankfurt, 03.03.1993 - 19 U 222/91
Geltendmachung weiterer Ansprüche nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs; …
- BGH, 22.04.1965 - VII ZR 237/62
Klage auf Zahlung der Vergütung aus dem Bau eines Einfamilienhauses - Vergütung …
- BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 485/59
Sozialversicherungsgesetze - Schutzgesetze - Abfindungsvergleich - Beschränkte …
- BGH, 28.06.1967 - Ib ZR 115/65
Fortführung einer Firma durch notariellen Vertrag - Voraussetzungen für die …
- BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 6/65
Zahlung einer Pauschalvergütung - Zahlung eines Erschwerniszuschlages - …
- BGH, 09.04.1959 - VII ZR 153/58
Rechtsmittel
- BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 98/64
Irrtum über die Geschäftsgrundlage eines Vergleichs - Zahlung eines …