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BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1958, 484
- DB 1958, 766
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58
Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …
Infolgedessen kann die Revision aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 (VI ZR 124/57 = VersR 1958, 484), in welchem ausgesprochen ist, daß ein im letzten Augenblick unternommener Versuch, durch Linksausweichen einen Zusammenstoß zu vermeiden, allein einen Schuldvorwurf nicht begründen würde, nichts zugunsten des Beklagten herleiten. - BGH, 04.05.1961 - II ZR 173/59
Haftung des Schiffseigner-Schiffers eines Sportmotorbootes
Da dem Beklagten bekannt war, daß in dieser Weise Verbotsbestimmungen ständig übertreten wurden, kann er sich zu seiner Entschuldigung nicht darauf berufen, bei Beachtung des Verbots wäre ein Unfall vermieden worden und hierauf habe er vertrauen dürfen (BGH VersR 58, 484, 611). - BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
Begriff der Unabwendbarkeit
Verkehrswidriges Verhalten räumt den Vertrauensgrundsatz nicht ganz allgemein aus, wie die Revision aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 (VI ZR 124/57 = VersR 1958, 484) entnehmen möchte, sondern nur insoweit, als entweder aus dem Verhalten eine generelle Verkehrsuntüchtigkeit erkennbar ist oder gerade in Bezug auf den begangenen oder damit zusammenhängenden Fehler. - BGH, 10.06.1960 - VI ZR 142/59
Rechtsmittel
Die Auffassung des Berufungsgerichts setzt sich entgegen der Ansicht der Revision nicht in Widerspruch mit verkehrsrechtlichen Grundsätzen, die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgestellt worden sind (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 152/53 - = VersR 1955, 55; vom 9. Mai 1958 - VI ZR 124/57 - = VersR 1958, 484; vom 13. März 1959 - 4 StR 30/59 - = VRS 16, 354). - BGH, 01.12.1959 - VI ZR 212/58
Rechtsmittel
So hat der erkennende Senat insbesondere eine solche Verpflichtung in einem Falle bejaht, in dem das entgegenkommende Fahrzeug in Schlangenlinien fuhr (Urteil vom 9. Mai 1958 - VI ZR 124/57 - VersR 1958, 484).