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BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- VersR 1959, 694
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96
Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes
a) Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB (vgl. Senatsurteile vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - VersR 1959, 694, 695 …und vom 12. Juni 1973 - VI ZR 163/71 - aaO; so auch schon RG JW 1910, 288), das der Gerüstersteller i. S. d. § 837 BGB auf dem Baugrundstück besitzt.Es kommt nicht auf das Mittel der Verbindung an, sondern auf die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - aaO).
aa) Unter einer Ablösung von Teilen im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung ist jede unwillkürliche Aufhebung der Verbindung zum Ganzen zu verstehen, die durch die sachgerechte Einfügung des Werkteils hergestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - aaO unter Hinweis auf RGZ 133, 1, 6).
- BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urt. v. 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = VersR 1959, 694;… Urt. v. 8. März 1960 - VI ZR 59/59 = VersR 1960, 426).Schon deshalb geht dieser Angriff der Revision fehl, ohne daß es darauf ankommt, ob für die Beklagten nicht jedenfalls deshalb eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kläger bestand, weil sie - ohne das gestattet zu haben - jedenfalls von einem Benutzen wußten oder damit rechnen mußten (vgl. BGH Urt. v. 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = aaO).
- BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68
Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags
So hat denn auch der erkennende Senat einen unbezifferten Klageantrag bei Geltendmachung des nach § 287 ZPO zu schätzenden Erwerbs Schadens eines freiberuflich Tätigen zugelassen (Urteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = VersR 1959, 694).
- OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98
Haftung bei Sturz von einem Baugerüst
Es kommt nicht auf das Mittel der Verbindung an, sondern auf die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (BGH VersR 1959, 694, 695 und NJW 1997, aaO). - OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 24 U 245/18
Schadensersatzanspruch nach einem Sturz während einer Hausbesichtigung
Maßgebend ist nicht das Mittel der Verbindung, sondern die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58, vom 4. März 1997 - VI ZR 51/96, Rz. 9). - OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97
Schadensersatz wegen Verletzung eines Exklusivvertrages
So hat der Bundesgerichtshof einen unbezifferten Klageantrag bei Geltendmachung des nach § 287 ZPO zu schätzenden Erwerbsschadens eines freiberuflich Tätigen zugelassen (vgl. BGH VersR 1959, 694). - BGH, 30.06.1959 - VI ZR 181/58
Rechtsmittel
Steht hiernach für den Senat bindend fest, daß entweder Schwester G. oder der Assistenzarzt Dr. H. den Schaden des Klägers durch eine objektiv falsche Injektionstechnik und daher widerrechtlich verursacht hat, so ist die Beklagte nach § 831 BGB Schadenersatzpflichtig, wenn sie nicht nachweist, daß sie bei der Auswahl sowie bei der Überwachung und Leitung beider Verrichtungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (s. auch BGH VI ZR 74/58 Urt. v. 21. April 1959 mit weiteren Nachweisen).