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BGH, 24.04.1959 - VI ZR 52/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1959, 713
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56
Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …
Auszug aus BGH, 24.04.1959 - VI ZR 52/58
Dagegen treffe die Erstbeklagte neben der Haftung aus dem Strassenverkehrsgesetz auch eine Schadensersatzpflicht nach § 831 BGB; denn der Zweitbeklagte habe den Unfall als ihr Verrichtungsgehilfe in Ausführung der aufgetragenen Verrichtung verursacht, und die Erstbeklagte habe weder beweisen können, daß der Zweitbeklagte sich verkehrsrichtig verhalten habe (vgl. BGHZ 24, 21 = NJW 57, 785), noch habe sie einen Entlastungsbeweis nach § 831 BGB auch nur angetreten.
- OLG Koblenz, 08.04.2019 - 12 U 565/18
Zur Ermittlung des Unterhaltsschadens von Hinterbliebenen
Im Ergebnis muss es der Ersatzpflichtige der im Falle der Tötung des Ehegatten verbliebenen Witwe ermöglichen so zu leben, wie sie es zu Lebzeiten ihres Ehegatten beanspruchen konnte (BGH in VersR 1970, 183; BGH in VersR 1959, 713). - BGH, 02.12.1969 - VI ZR 143/68
Tod eines Familienvaters infolge eines Verkehrsunfalles - Tatrichterliches …
Der Ersatzpflichtige muß die Witwe daher in den Stand setzen, die Lebensweise fortzuführen, auf die sie zu Lebzeiten ihres Mannes einen Anspruch hatte (Urteile des BGH vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97 und vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 - VersR 1959, 713). - BGH, 08.11.1960 - VI ZR 183/59
Anforderungen an die Haftungsbegründung einer Eisenbahngesellschaft wegen …
Wären die Hinterbliebenen darauf angewiesen gewesen, sich durch eigene Beitragsleistung die Krankenversicherung zu erhalten, so hätte die aus dem Nettoeinkommen des Getöteten berechnete Schadensersatzrente, die sie von der Beklagten fordern konnten, in der Weise erhöht werden müssen, daß dem auf sie entfallenden Anteil des Nettoeinkommens ihre Beitragszahlungen zur Krankenversicherung zugeschlagen würden (vgl. RGZ 159, 21, 23; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - LM Nr. 2 zu § 844 Abs. 2 BGB;Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 - VersR 1959, 713, 714/715). - BVerwG, 13.02.1975 - V C 20.73
Entschädigung für den Verlust eines Rechtes auf Unterhalt durch die Besatzung - …
Maßgebend ist, was bei einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft hätte gewährt werden müssen (vgl. BGH in VersR. 1959, 713: Urteil vom 24. April 1959 - VI ZR 52/58 -). - LG Mannheim, 18.11.1971 - 11 O 158/71 Dabei ist im Fall einer Lehrlingsausbildung einerseits der hierdurch erhöhte Unterhaltsbedarf (z. B. Berufskleidung, Fahrtkosten, Einnahme auswärtiger Mahlzeiten vgl. BGH VersR 59, 713) zu berücksichtigen, anderseits jedoch bis zur Höhe des angemessenen Lebensunterhalts das Lehrlingsgeld anzurechnen.