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   BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58   

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https://dejure.org/1959,930
BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,930)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1959 - VI ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,930)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1959 - VI ZR 40/58 (https://dejure.org/1959,930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG §§ 7, 18
    Begriff der Unabwendbarkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 789
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung, die mit der Lehre und auch der sonstigen Rechtsprechung ganz allgemein übereinstimmt, immer wieder betont, daß der Entlastungsbeweis gemäß § 7 Abs. 2 StVG noch nicht geführt ist, wenn feststeht, daß den Fahrer kein Verschulden trifft, sondern erst dann, wenn auch für einen besonders sorgfältigen und geübten Fahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unabwendbar gewesen wäre (BGHZ 20, 259, 260; VI ZR 75/52 vom 13. April 1953 = VersR 1953, 242; VI ZR 105/56 vom 14. Juni 1957, VersR 1957 S. 587 und oft).
  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung, die mit der Lehre und auch der sonstigen Rechtsprechung ganz allgemein übereinstimmt, immer wieder betont, daß der Entlastungsbeweis gemäß § 7 Abs. 2 StVG noch nicht geführt ist, wenn feststeht, daß den Fahrer kein Verschulden trifft, sondern erst dann, wenn auch für einen besonders sorgfältigen und geübten Fahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unabwendbar gewesen wäre (BGHZ 20, 259, 260; VI ZR 75/52 vom 13. April 1953 = VersR 1953, 242; VI ZR 105/56 vom 14. Juni 1957, VersR 1957 S. 587 und oft).
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung, die mit der Lehre und auch der sonstigen Rechtsprechung ganz allgemein übereinstimmt, immer wieder betont, daß der Entlastungsbeweis gemäß § 7 Abs. 2 StVG noch nicht geführt ist, wenn feststeht, daß den Fahrer kein Verschulden trifft, sondern erst dann, wenn auch für einen besonders sorgfältigen und geübten Fahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unabwendbar gewesen wäre (BGHZ 20, 259, 260; VI ZR 75/52 vom 13. April 1953 = VersR 1953, 242; VI ZR 105/56 vom 14. Juni 1957, VersR 1957 S. 587 und oft).
  • BGH, 14.06.1957 - VI ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung, die mit der Lehre und auch der sonstigen Rechtsprechung ganz allgemein übereinstimmt, immer wieder betont, daß der Entlastungsbeweis gemäß § 7 Abs. 2 StVG noch nicht geführt ist, wenn feststeht, daß den Fahrer kein Verschulden trifft, sondern erst dann, wenn auch für einen besonders sorgfältigen und geübten Fahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unabwendbar gewesen wäre (BGHZ 20, 259, 260; VI ZR 75/52 vom 13. April 1953 = VersR 1953, 242; VI ZR 105/56 vom 14. Juni 1957, VersR 1957 S. 587 und oft).
  • BGH, 09.05.1958 - VI ZR 124/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Verkehrswidriges Verhalten räumt den Vertrauensgrundsatz nicht ganz allgemein aus, wie die Revision aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Mai 1958 (VI ZR 124/57 = VersR 1958, 484) entnehmen möchte, sondern nur insoweit, als entweder aus dem Verhalten eine generelle Verkehrsuntüchtigkeit erkennbar ist oder gerade in Bezug auf den begangenen oder damit zusammenhängenden Fehler.
  • BGH, 24.06.1958 - VI ZR 166/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Diese Fahrweise war zwar gemäß § 8 Abs. 3 StVO bei einer nur etwa 6 m breiten Straße unrichtig, wenn auch das Rechtsfahrgebot einen gewissen Spielraum gewährt (erkennender Senat VI ZR 166/57 vom 24. Juni 1958 = MDR 1958, 762 = VersR 1958, 550, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1958, 1630).
  • BGH, 04.11.1958 - 4 StR 162/58
    Auszug aus BGH, 12.05.1959 - VI ZR 40/58
    Nun braucht derjenige, der einen anderen Straßenbenutzer in nicht vorschriftsmässigem Abstand zur Mitte hin fahren sieht, deshalb weder damit zu rechnen, daß dieser einen zweiten andersartigen und wesentlich gefährlicheren Fehler begehen werde, noch muß er wegen dieser Möglichkeit ein Warnsignal beim Überholen geben (BGHSt 12, 162 und die dort angeführte frühere Rechtsprechung).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Schon ein geringfügiges Verschulden schließt deshalb die Unanwendbarkeit aus (vgl. BGH, VersR 1959, 789; Filthaut, aaO., § 13 HaftPflG, Rdn. 32; Geigel-Kaufmann, aaO., 26. Kap. 26, Rdn. 41).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    Dieser knüpft zudem für das Fahrverhalten nicht an den Verschuldensmaßstab des § 276 BGB an, sondern an den auf die Zurechnungsgesichtspunkte der Gefährdungshaftung bezogenen Maßstab des § 7 Abs. 2 StVG, der über den gewöhnlichen Fahrerdurchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Augenblick der Gefahr in den Grenzen des Menschenmöglichen verlangt (st.Rspr.; vgl. BGHZ 24, 90, 94 [BGH 10.04.1957 - V ZR 131/55]; Senatsurteile vom 12. Mai 1959 - VI ZR 40/58 - VersR 1959, 789 m.w.N.; vom 28. November 1961 - VI ZR 89/61 - VersR 1961, 164, 165; und vom 10. Oktober 1972 - VI ZR 104/71 - VersR 1973, 83, 84).
  • BGH, 02.11.1965 - VI ZR 187/64

    Haftungsverteilung bei einer Kollision, wenn bei Gegenverkehr ein Radfahrer vor

    Auch soweit in solchen Fällen ein unabwendbares Ereignis bejaht worden ist, war dafür Voraussetzung, daß der Fahrer bis zuletzt die äußerste ihm zumutbare Sorgfalt beobachtet hatte (vgl. BGH Urt. vom 20. März 1962 - VI ZR 68/61 = VersR 62, 566 unter Ziff. III; für den umgekehrten Fall BGH Urt. vom 12. Mai 1959 - VI ZR 40/58 = VersR 59, 789).
  • BGH, 20.12.1963 - VI ZR 270/62
    Es ist allerdings richtig, daß verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers den Vertrauensgrundsatz nicht völlig, sondern nur insoweit ausräumt, als gerade im Hinblick auf den begangenen Fehler eine damit zusammenhängende weitere Verkehrswidrigkeit erwartet werden muß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1959 - VI ZR 40/58 - VersR 1959, 789).
  • LG Heilbronn, 01.03.1977 - 2 O 771/75
    Auch nur geringfügiges Verschulden schließt die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses aus (BGH VersR 59, 789).
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