Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1959 - VII ZR 89/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,838
BGH, 06.07.1959 - VII ZR 89/58 (https://dejure.org/1959,838)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1959 - VII ZR 89/58 (https://dejure.org/1959,838)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1959 - VII ZR 89/58 (https://dejure.org/1959,838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 8
    Hinweispflichten des Architekten bei nicht übernommener Objektüberwachung

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beratung während der Bauausführung aus Gefälligkeit: faktischer Bauleiter ?

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 904
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 06.07.1959 - VII ZR 89/58
    Falls der Kläger diesen Antrag in der neuen Verhandlung wiederholt und es für die Entscheidung auf die zu begutachtenden Punkte ankommt, wird das Berufungsgericht ihm stattgeben müssen (BGHZ 6, 398, 401).
  • OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01

    Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten;

    Wenn der Architekt dem Bauherrn während der Bauausführung Ratschläge erteilt, obwohl er nicht mit der Objektüberwachung beauftragt ist, oder in anderer Weise, z.B. durch Hinweise bei Baustellenbesuchen oder Anweisungen gegenüber Handwerkern in das Baugeschehen eingreift, so kann er zwar als faktischer Bauleiter haften, insbesondere wenn er gravierende Ausführungsfehler erkennt (Werner/Pastor, Rn. 1512; BGH VersR 1959, 904; BauR 1996, 418).
  • OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 433/11

    Anforderungen an die Überwachungspflichten einer Aufsichtsperson bzgl. eines auf

    Die erstinstanzliche Entscheidung ist nämlich nicht als Teilurteil bezeichnet; außerdem lässt sich den Gründen nichts dafür entnehmen, dass sie sich auf die bezifferten Ansprüche beschränken wollte, und darüber hinaus stützt die getroffene rechtliche Würdigung das Feststellungsbegehren (BGH VersR 1959, 904; BGB NJW-RR 1992, 531; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 304 Rn. 7; vgl. auch BGHZ 7, 331).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Auch wenn dem Architekten nur die Planung, nicht aber die Objektüberwachung übertragen worden ist, kann er sich während der Bauausführungsphase gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig machen, wenn er sich in erheblichem Umfang um die Durchführung der Baumaßnahmen kümmert, dem Auftraggeber auf Befragen Ratschlage erteilt oder in ähnlicher Weise aktiv in die Bauausführung eingreift (BGH BauR 1996, 418; BGH VersR 1959, 904; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 1512 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.11.2002 - 24 U 52/02

    Pflichten des Fertighausherstellers bei Erstellung des Baugrundes - Tauglichkeit

    Diese hat zur Folge, dass ihn auch Beratungs- und Hinweispflichten treffen, insbesondere wenn er gravierende Ausführungsfehler erkennt (BGH VersR 1959, 904, 905; Locher/Koebele/Frick a. a. O. § 15 Rn. 211; Werner/Pastor a. a. O. Rn. 1512).

    So hat der Architekt zwar aufgrund seiner Beratungspflicht auf die von ihm erkannten Mängel hinzuweisen, indessen regelmäßig nicht für Mängel einzustehen, die er bloß hätte erkennen können (BGH VersR 1959, 904, 905; Werner/Pastor a. a. O.).

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Zwar scheidet bei letzterem e Grundurteil (§ 304 ZPO) wesensgemäß aus (vgl. Senatsurteil BGHZ 7, 331, 333 [BGH 21.10.1952 - V ZB 15/52]; BGH, Urteile vom 6. Juli 1959 VII ZR 89/58 = VersR 1959, 904/905, vom 2. Dezember 1974 II ZR 33/73 = VersR 1975, 253, 254, vom 31. Januar 1990 VIII ZR 314/88 = ZIP 1990, 315, 316 und vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89 = BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Feststellungsantrag 1 = NJW 1991, 1896; Zöller/Vollkommer ZPO 17. Aufl. § 304 Rn. 3).
  • OLG Celle, 12.11.2001 - 1 U 25/01

    Klarstellende Ergänzung des Tenors des angefochtenen Urteils; Anforderungen an

    Denn zumindest dann, wenn ein Grundurteil über einen Leistungsantrag keine Beschränkung auf diesen erkennen lässt, kann die Entscheidung im Falle eines zusätzlich verfolgten Feststellungsanspruchs dahingehend ausgelegt werden, dass das Gericht auch dem - nicht ausdrücklich im Tenor erwähnten - Feststellungsbegehren konkludent stattgegeben habe (vgl. BGH VersR 1959, 904; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 304 Rn. 5; vgl. allerdings auch BGH ZIP 1990, 315, 316 und BGH NJW-RR 1994, 319).
  • OLG Hamm, 18.12.1989 - 32 U 83/89

    Qualifizierung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Betriebliche Veranlassung

    Eine Auslegung des Urteilstenors dahingehend, daß das Landgericht auch zum Feststellungsantrag betreffend den materiellen und immateriellen Zukunftsschaden entscheiden wollte, ist zwar grundsätzlich möglich (BGHZ 7, 331, 333 f.; VersR 1959, 904, 905; VersR 1975, 253, 254; OLG Frankfurt VersR 1985, 168).
  • OLG München, 26.05.1987 - 5 U 4956/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines langsam durch eine Fahrbahnverengung

    Hinsichtlich der Fassung des Tenors des Urteils ist zu berücksichtigen, daß das Landgericht das Grundurteil zur Leistungsklage mit dem Feststellungsanspruch des Klägers (vgl. Ziffer III des Klageantrages) verquickt hat, obgleich über einen unbezifferten Feststellungsanspruch nicht durch Grundurteil entschieden werden kann (BGH VersR 1959, 904 ; Thomas-Putzo, ZPO , 14. Aufl., Anm. 1 a zu § 304).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 8 U 52/86

    Haftung eines Arztes für Schäden durch chiropraktische Manipulationen im Kopf-

    Im Rahmen der Feststellungsklage schied der Erlass eines Grundurteils aus (vgl. BGHZ 7, 331, 333 = VersR 1959, 904, 905; BGH, DRiZ 1965, 97; BGH, VersR 1975, 253, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht