Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.1960

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58   

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https://dejure.org/1960,1274
BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58 (https://dejure.org/1960,1274)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1960 - II ZR 235/58 (https://dejure.org/1960,1274)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1960 - II ZR 235/58 (https://dejure.org/1960,1274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein - Fahren ohne Führerschein als Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrags - Vorliegen des Kündigungserfordernisses gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei Verwirklichung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein; Fahren ohne Führerschein als Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrags; Vorliegen des Kündigungserfordernisses gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) bei Verwirklichung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 118
  • VersR 1960, 1107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53

    Verletzung einer Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich der Versicherer nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG dann nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen, wenn er von einer ihm nach § 6 Abs. 1 Satz 2 offenstehenden Möglichkeit, den Vertrag wegen Verletzung einer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit zu kündigen, keinen Gebrauch macht (BGHZ 4, 369; 19, 31, 35) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53].

    Ist dies aber der Fall, so muß er das auch tun, wenn er aus der Obliegenheitsverletzung ein Recht auf seine Leistungsfreiheit herleiten will (BGHZ 19, 31, 35 [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53]; Stiefel/Wussow AKB 4. Aufl. § 2 Anm. 22; Fleischmann/Deiters in Thees/Hagemann, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2. Aufl. S. 299).

    Mit dem Kündigungserfordernis soll der Versicherer dazu veranlaßt werden, alsbald Klarheit darüber zu schaffen, ob er die Obliegenheitsverletzung als so schwerwiegend ansieht, daß er sich auch zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages entschließt (BGHZ 19, 31, 36) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53].

    Nach nahezu einhelliger Auffassung bedarf es allerdings keiner Kündigung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG, wenn das versicherte Interesse dauernd und vollständig weggefallen ist; denn dann ist ohnehin nach § 68 VVG, § 6 Satz 3 AKB der Versicherungsvertrag und damit auch seine Kündigung gegenstandslos geworden (BGHZ 19, 31, 35 [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53]; OLG Celle VersR 1954, 453 m. zustim. Anm. v. Haidinger VersR 1954, 556; OLG Celle VersR 1957, 176; OLG Koblenz VersR 1956, 302; KG VersR 1958, 879).

    Das versicherte Interesse fällt deshalb erst dann dauernd und vollständig weg, wenn das Fahrzeug vollständig zerstört wird, also als Fahrzeug untergeht und deshalb dann durch seinen Gebrauch kein Haftpflichtschaden mehr entstehen kann (BGHZ 19, 31, 55; OLG Celle VersR 1954, 453; Haidinger a.a.O.; Prölss VVG 12. Aufl. § 68 Anm, 2; Stiefel/Wussow a.a.O. § 6 Anm. 18).

  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich der Versicherer nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG dann nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen, wenn er von einer ihm nach § 6 Abs. 1 Satz 2 offenstehenden Möglichkeit, den Vertrag wegen Verletzung einer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit zu kündigen, keinen Gebrauch macht (BGHZ 4, 369; 19, 31, 35) [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53].
  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
    Da sie nach den rechtlich bedenkenfreien Feststellungen des Berufungsgerichts den Wagen auf der Unfallfahrt ohne Führerschein gefahren hat und hierin ein nach § 24 StVG strafbares Vergehen lag, mit dessen Ausführung zweifelsfrei der tödliche Unfall der Mutter in ursächlichem Zusammenhang stand, braucht die Beklagte nach der genannten Ausschlußbestimmung hierfür keinen Versicherungsschutz zu leisten (BGHZ 23, 76, 82 [BGH 10.01.1957 - II ZR 162/55]; Stiefel/Wussow a.a.O. § 17 Anm. 8).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
    Zwar kann im allgemeinen dem Versicherungsnehmer eine vom Mitversicherten begangene Obliegenheitsverletzung nicht zugerechnet werden, so daß der Versicherer dann den Vertrag auch nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer kündigen kann (BGHZ 24, 378, 384 [BGH 13.06.1957 - II ZR 35/57]; 26, 282, 288) [BGH 28.01.1958 - VIII ZR 420/56].
  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58
    Zwar kann im allgemeinen dem Versicherungsnehmer eine vom Mitversicherten begangene Obliegenheitsverletzung nicht zugerechnet werden, so daß der Versicherer dann den Vertrag auch nicht gegenüber dem Versicherungsnehmer kündigen kann (BGHZ 24, 378, 384 [BGH 13.06.1957 - II ZR 35/57]; 26, 282, 288) [BGH 28.01.1958 - VIII ZR 420/56].
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 4 U 191/97

    Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen Herbeiführung eines

    Abgesehen davon, daß der Straftatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG unter den Ausschluß fällt (vgl. BGH VersR 1960, 1107; 1961, 133; OLG Saarbrücken VersR 1989, 1184), hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, daß der Kläger ohne Fremdeinwirkung auf der H.straße über dem J. gestürzt ist, was durchaus seine Ursache in der Unerfahrenheit im Umgang mit dem schweren Motorrad gehabt haben mag.
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83

    Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall

    Im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck wird eine Kündigung entbehrlich, wenn der Versicherungsvertrag durch den dauernden und vollständigen Wegfall des versicherten Interesses vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenstandslos wird (BGHZ 19, 31, 35; BGH - Urteil vom 14.11.1960 - II ZR 235/58 - VersR 1960, 1107; Urteil vom 18.12.1980 - IVa ZR 34/80 - VersR 1981, 186; Urteil vom 13.01.1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395).
  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die

    Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich auch eine adäquate Ursache eines Verkehrsunfalles (BGH, Urteil vom 14.11.1960 - II ZR 235/58 = VersR 1960, 1107, 1108).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1131
BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58 (https://dejure.org/1960,1131)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1960 - II ZR 253/58 (https://dejure.org/1960,1131)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1960 - II ZR 253/58 (https://dejure.org/1960,1131)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf Rückgewährung von Provisionsvorschüssen - Revisibilität der tatrichterlichen Einordnung eines Mitarbeiters als freier Mitarbeiter oder als Handelsvertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1957 - II ZR 52/56

    Rechtsstellung des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58
    Er hat auch in der Tatsacheninstanz nichts vorgetragen und nicht unter Beweis gestellt, was die Voraussetzungen erfüllen könnte, unter denen die Klägerin eine Benachrichtigungspflicht dahin gehabt hätte, daß sie nicht gehörig liefern könne (BGHZ 26, 161, 167) [BGH 12.12.1957 - II ZR 52/56].
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

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  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Ein Gebrauch des Fahrzeugs liegt nicht nur dann vor, wenn es zum Fahren im Straßenverkehr benutzt wird (BGH VersR 1960, 1107/08).
  • OLG Hamm, 07.08.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Ein Gebrauch des Fahrzeugs liegt nicht nur dann vor, wenn es zum Fahren im Straßenverkehr benutzt wird (BGH VersR 1960, 1107/08).
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76

    Eintritt des Haftpflichtversicherers für einen durch ein auf einem Abstellplatz

    Ein Gebrauch des Fahrzeugs liegt nicht nur dann vor, wenn es zum Fahren im Straßenverkehr benutzt wird (BGH VersR 1960, 1107/08).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83

    Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall

    Im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck wird eine Kündigung entbehrlich, wenn der Versicherungsvertrag durch den dauernden und vollständigen Wegfall des versicherten Interesses vor Ablauf der Kündigungsfrist gegenstandslos wird (BGHZ 19, 31, 35; BGH - Urteil vom 14.11.1960 - II ZR 235/58 - VersR 1960, 1107; Urteil vom 18.12.1980 - IVa ZR 34/80 - VersR 1981, 186; Urteil vom 13.01.1982 - IVa ZR 237/80 - VersR 1982, 395).
  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die

    Dort ist - unter Bestätigung der in VersR 1960, 1107, 1108 ausgeführten Grundsätze - entschieden, daß der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ohne die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis fast stets für das folgende Unfallereignis (adäquat) kausal sein wird.
  • OLG Nürnberg, 31.03.1994 - 8 U 3630/93

    Gesamtkausalität in der Teilkasko-Versicherung - Mehrere Schadensereignisse

    Zwar reicht in der Kaskoversicherung bereits die Reparaturunwürdigkeit des Fahrzeugs für die Anwendung des § 68 VVG aus (vgl. BGH VersR 60, 1107; Bruck-Möller, VVG , 8. Aufl., Rz. 28 zu § 68, m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 91/82

    Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nach Veräußerung des

    Denn dieser Wegfall setzt u.a. voraus, daß der Versicherungsvertrag nach § 68 WG, § 6 Abs. 3 AKB und damit auch seine Kündigung gegenstandslos geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 14.11.1960 - II ZR 253/58 = VersR 1960, 1107 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61

    Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Diese Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (vgl. BGHZ 19, 31, 35 [BGH 17.11.1955 - II ZR 340/53]; VersR 1960, 1107, 1108), von der abzuweichen kein Anlaß besteht.
  • BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60

    Verwendungsklausel nach AKB und Prämie

    Dem Versicherer bleibt zur Entschließung darüber, ob er die Obliegenheitsverletzung als schwerwiegend und eine Kündigung rechtfertigend ansieht, eine Frist von einem Monat seit der Kenntnis der Obliegenheitsverletzung, Endet das Versicherungsverhältnis ohnedies innerhalb dieser Frist (z.B. infolge Wegfalls des versicherten Interesses, vgl. BGH VersR 1960, 1107, 1108), so entfallen die Gründe, die dazu geführt haben, für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit eine Kündigung zu verlangen (vgl. BGHZ 4, 369).
  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages;

  • BGH, 21.12.1961 - II ZR 219/59

    Versicherungsvertragswidrige Benutzung eines LKWs - Leistungsfreiheit des

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