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   BGH, 26.01.1960 - VI ZR 4/59   

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https://dejure.org/1960,1329
BGH, 26.01.1960 - VI ZR 4/59 (https://dejure.org/1960,1329)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1960 - VI ZR 4/59 (https://dejure.org/1960,1329)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 (https://dejure.org/1960,1329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn

    Auch wenn man davon ausgeht, daß es dem Kläger objektiv möglich war, den Unfall durch Abbremsen oder Ausweichen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls ergriffen hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 - VersR 1960, 328; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 165/58 - VersR 1959, 857).
  • BGH, 15.05.1961 - II ZR 16/60
    Die Unterlassung des Maschinenmanövers und die Beschränkung auf Rudermanöver muß daher als eine im letzten Augenblick getroffene, nicht schuldhafte Fehlentschließung in einer vom Kollisionsgegner geschaffenen gefahrvollen Lage betrachtet werden (Schaps, § 735 Anm. 17, 18; BGH VersR 60, 82 = Hansa 1960, 237; VersR 60, 328).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

    Selbst wenn es dem Zeugen objektiv möglich gewesen sein sollte, den Unfall durch Abbremsen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls (Bremsen) ergriffen hat, sondern statt dessen ausgewichen ist bzw. dies versucht hat (vgl. BGH VersR 1958, 165; 1959, 857; 1960, 328; 1966, 143).
  • BGH, 11.02.1980 - III ZR 144/77
    Den Beklagten steht aber der Beweis offen, daß die zugestellte Abschrift nicht den gesetzlichen Erfordernissen für eine Urteilszustellung genügte und die Zustellung daher unwirksam ist (vgl. BGH Urt. vom 10. Juni 1964 aaO; vom 27. November 1951 - IV ZR 185/51 LM ZPO § 198 Nr. 1; das Senatsurteil vom 25. Januar 1960 - III ZR 9/59 = LM ZPO § 198 Nr. 10 = VersR 1960, 328 [BGH 26.01.1960 - VI ZR 4/59] ).
  • OLG Koblenz, 20.03.1978 - 12 U 937/76
    Der Bekl. zu (1) als Halter muß sich auch das Verschulden seines Fahrers als einen die Betriebsgefahr seines Wagens erhöhenden Umstand zurechnen lassen (BGHZ 12, 124, BGH VersR 60, 328).
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