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   BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58   

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https://dejure.org/1960,2134
BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,2134)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1960 - VI ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,2134)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1960 - VI ZR 113/58 (https://dejure.org/1960,2134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58
    Es hat jedoch übersehen, daß ein haftpflichtversicherter Kraftfahrer dem fahrlässig geschädigten Arbeitskameraden in Höhe der Haftpflichtversicherungssumme auch dann haftet, wenn sein Verschulden nicht schwer ist (BGHZ 27, 62), und daher zum Versicherungsschutz keine Feststellungen getroffen.
  • BGH, 11.01.1957 - VI ZR 233/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58
    Sie greift insbesondere nicht nur dann ein, wenn der kalter oder Führer des Kraftfahrzeugs nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes haftbar ist, sondern ist in gleicher Weise maßgebend, wenn neben der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz auch die Haftung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches besteht oder wenn - bei einem langsam fahrenden Kraftfahrzeug (§ 8 StVG) - allein die Haftung nach dem bürgerlichen Gesetzbuch begründet ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1957 - VI ZR 233/55 - VersR 1957, 166 - VRS 12, 172).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58
    Obwohl die Revision teilweise Erfolg hat, ist es zweckmäßig, die Kostenentscheidung nicht wie in den in BGHZ 20, 397 entschiedenen Fällen vom Revisionsgericht zu treffen, sondern sie dem Berufungsgericht zu überlassen.
  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BGH, 08.03.1960 - VI ZR 113/58
    In Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 58, 377) hat sie der erkennende Senat übereinstimmend mit der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs BGHZ 6, 3, 28 bereits in der oben angeführten Entscheidung vom 11. Januar 1957 zurückgewiesen.
  • BGH, 11.06.2013 - VI ZR 150/12

    Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im

    Rechtliche Grundlage für die Haftungsverteilung bei der Anrechnung einer Mithaftung als Halter eines Kraftfahrzeugs oder als Betriebsunternehmer einer Bahn sind die Sonderregelungen der §§ 17 StVG, 13 HPflG (vgl. Senat, Urteil vom 8. März 1960 - VI ZR 113/58, VersR 1960, 632; Filthaut, Haftpflichtgesetz, 8. Aufl., § 4 Rn. 2).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87

    Begriff der höheren Gewalt

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß bei einem Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und einer Schienenbahn, wie er sich im Streitfall ereignet hat, die beiderseitige Verursachung des Unfalles nach § 17 StVG abzuwägen ist (vgl. Weber, DAR 1984, 65 ff; vgl. auch schon die Senatsurteile vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 - VersR 1959, 49; vom 8. März 1960 - VI ZR 113/58 - VersR 1960, 632 und vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 64/66 - VersR 1967, 1197, 1198).
  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 150/69

    Zur Ausgleichbarkeit v. Prozeßkosten zw. Gesamtschuldnern

    Die Revision verkennt nicht, daß nach herrschender und von der Rechtsprechung des BGH geteilter Meinung die Kosten nicht ausgleichungsfähig sind, die einem Gesamtschuldner auf Klage des Gläubigers in einem Rechtsstreit auferlegt worden sind (BGH, Urt. v. 17.12.1955 - LM Nr. 9 zu § 426 BGB = VersR 56, VERSR Jahr 56 Seite 160, VERSR Jahr 56 Seite 161; v. 8.3. 1960 - VI ZR 113/58 - VersR 60, VERSR Jahr 60 Seite 632, VERSR Jahr 60 Seite 633; weitere Nachweise bei OLG Neustadt, NJW 63, NJW Jahr 63 Seite 494).
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