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   BGH, 12.01.1961 - II ZR 249/58   

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https://dejure.org/1961,4311
BGH, 12.01.1961 - II ZR 249/58 (https://dejure.org/1961,4311)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1961 - II ZR 249/58 (https://dejure.org/1961,4311)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1961 - II ZR 249/58 (https://dejure.org/1961,4311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 121
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.06.1933 - VII 24/33

    1. Zur Frage, zwischen welchen Personen bei der Haftpflichtversicherung der

    Auszug aus BGH, 12.01.1961 - II ZR 249/58
    Demgemäß ist bei einer solchen Inanspruchnahme dann auch das Interesse an einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung des Versicherers auf Gewährung von Versicherungsschutz gemäß § 256 ZPO zu bejahen (RGZ 135, 369; 141, 185, 192).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    a) Als Voraussetzung für das Bestehen von Versicherungsschutz muss der Versicherungsnehmer schlüssig darlegen, dass der von ihm verfolgte Anspruch aus einem Rechtsverhältnis herrührt, das in den Schutzbereich seines Versicherungsvertrages fällt (Harbauer/Stahl, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 2 ARB 2000 Rn. 4; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1961 - II ZR 249/58, VersR 1961, 121 m.w.N. zur Haftpflichtversicherung).
  • OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80

    Inanspruchnahme einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Brandschaden in

    Dies ist - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGH VersR 1959 Seite 42, 43; BGH VersR 1961 Seite 121; BGH VersR 1973 Seite 313, 314; OLG Hamm VersR 1979 Seite 1046; Wussow a.a.O., Anm. 103 zu § 1 AHB, Seite 271; Johannsen-Bruck-Möller, 8. Aufl. 1970, Anm. G 88).

    Es wird regelmäßig darauf abgestellt, ob der Umstand, daß der Versicherer haftpflichtig geworden ist, eine Auswirkung seiner Beschäftigung in dem betreffenden Betrieb ist (BGH VersR 1959 Seite 42, 43; BGH VersR 1961 Seite 121).

    Es ist hier ähnlich wie in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 1961 (VersR 1961 Seite 121) zugrunde gelegen hat.

  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse ist bereits dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer von dem Dritten in Anspruch genommen wird und der Versicherer seine Eintrittspflicht abgelehnt hat (RGZ 135, 368; BGH, Urt. v. 12. Januar 1960 - II ZR 249/68, VersR 1961, 121; Prölss/Martin/Lücke, VVG 28. Aufl., § 100 Rn. 20).
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 140/70

    Rechtsanwalt - Haftpflichtprozeß - Prüfungspflicht - Deckungsschutz -

    Daß schon vor diesem Zeitpunkt davon die Rede gewesen wäre, auch sie in Anspruch zu nehmen, ist nicht ersichtlich (vgl. auch BGH-Urteil vom 12. Januar 1961 - II ZR 249/58 - VersR 1961, 121).
  • OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 272/90

    Abgrenzung von Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung; Schaden bei

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  • LG Karlsruhe, 11.01.2012 - 2 O 370/11

    Betriebshaftpflichtversicherung eines Vereins zur Vermittlung von

    Wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung (BGH VersR 59, 42; 61, 121) hängt der Anspruch davon ob, ob der Umstand, dass Herr T. als Mitversicherter haftpflichtig wurde, eine Auswirkung seiner gemeinnützigen Betätigung war oder ob er den Schaden als Privatperson in seinem privaten Bereich verursachte.
  • BGH, 12.05.1971 - IV ZR 50/70

    Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung - Abgrenzung zwischen

    Die Entscheidung hängt mithin davon ab, ob der Umstand, daß der Kläger haftpflichtig geworden ist, eine Auswirkung seiner Betätigung im Betriebe war (BGH LM VVG § 151 Nr. 2 = VersR 1959, 42; BGH VersR 1961, 121), oder ob er den Schaden als Privatperson in seinem privaten Bereich verursacht hat.
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